Re: Immobilienertragssteuer ?
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Re: Immobilienertragssteuer ?
10.09.2019, 18:24:57
Eine Liegenschaft kannst du im umgründungssteuerrechtlichen sinn nicht „einbringen“. Sowas ist eine ganz normale Sacheinlage. Gegenleistung sind die Geschäftsanteile an der GmbH. Wenn die mehr als 50% des Werts des Grundstücks wert sind, liegt ein (Ver)Kauf im Sinne des Einkommenssteuerrechts vor. Wenn die Geschäftsanteile mehr als die Anschaffungskosten der Liegenschaft wert sind, hast du einen Gewinn gemacht, der unter die ImmoEst fällt.

Wenn die Anteile an der GmbH weniger wert sind, hast du der GmbH den Rest geschenkt.

Wenn du auf die schlaue Idee kommst, die Liegenschaft, die nun der GmbH gehört, privat zu nutzen, produzierst du eine verbotene Einlagenrückgewähr. Die GmbH ist um die Miete geschädigt, die sie verlangen könnte. Du haftest zukünftigen Erwerbern der GmbH und den Gläubigern der GmbH. Die Mindest-KöSt fällt auch an, wenn die GmbH keinen Gewinn macht. Daneben gibts weitere rechtliche Probleme:

Falls du die Liegenschaft in eine neugegründete GmbH einlegst und sie der GmbH damit praktisch schenkst, kannst du dich erst mal als der große Gewinner fühlen, weil du die ImmoESt gespart hast. Wenn du dann die Geschäftsanteile an der GmbH verkaufst fällt 27,5% Kapitalertragssteuer vom Verkaufsgewinn an. Wenn die GmbH die Liegenschaft verkauft, (die sei quasi geschenkt erhalten hat) fällt 25% KöSt vom gesamten Kaufpreis an, weil die GmbH keine Anschaffungskosten hatte.

Das alles und noch viel mehr, sind die Gründe, warum das in der Praxis niemand macht.

10.09.2019, 19:00 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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