Flugverspätung - Anspruch Fluggastrecht
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Re: Flugverspätung - Anspruch Fluggastrecht
05.11.2019, 12:25:45
Welche Erfahrung habt ihr bis jetzt gemacht?

gute
bei mir war der Moskauflug überbucht, ich konnte mangels Platz-Rerervierung nicht mit. wurde von der freundlichen Dame zum AUA Schalter gebeten die mir die Situation erklärt hat und dass ich Entschädigung bekomme, die exakte Summe wuste ich nicht mehr, war in 2 Tagen am Konto.
ich musste damals von Früh bis Mittag auf die nächste Maschine warten und bin im Gate herumgegammelt.
der spannende Teil der Story begann erst später weil mein Koffer in der überbuchten Maschine noch verladen wurde und dann ohne Mich in Moskau ankam, dort bei den herrenlosen Koffern gelagert wurde. dass er da ist erfuhr ich erst am nächsten Tag von der AUA Serviceline. bin dann zum FH und dort wurde es richtig interessant. Alle sprachen ausschliesslich Russisch und ich nur Begrüssungsformeln. mobiles Internet njet. da dann zum Koffer zu kommen und auch noch das russische Formular auszufüllen ohne das ich den Koffer nicht bekommen konnte war dank EINER Mitarbeiterin dort die ein Bröckerl Englisch sprach möglich. das Geld der Aua war am Konto als ich mit Koffer dann endlich im Hotel ankam.
nach dem flog ich nie wieder ohne Sitzplatzreservierung! :-)

meine Forderung an den Gesetzgeber wäre nun dass bei Gruppen die, wenn zerrissen, die auf den Nachzügler warten müssen auch entschädigt werden sollten. denn mein Bruder musste am Flughafen auf mich warten. komplett alleine nicht losziehen zu wollen in einer fremden Kultur ist verständlich und ausserdem war das Zimmer auf mich reserviert



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Re: Flugverspätung - Anspruch Fluggastrecht
07.11.2019, 14:40:41
Gut, dass ich das jetzt gelesen habe:

Mach bitte folgendes (ich bin auch gerade am Prozessieren):

Wende dich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (wenn du bei der WGKK bist, dann eben AK Wien)

Schreibe NICHT direkt einen Musterbrief an die Austrian (der wird 100% abgewiesen und dir wird eine minimale Ausgleichszahlung "angeboten" (man kann das nicht ablehnen), was schlecht ist, da die Anwälte dann schwerer Argumentieren können, da ja bereits eine Ausgleichszahlung überwiesen wurde).

Unbedingt alles zusammentragen und der AK alle Details mitliefern.

Die Arbeiterkammer wird dich an die Kanzlei "Scribe" bzw. "Fairplane" weiterleiten, und du zahlst keinerlei Gebühren (zahlen wir Steuerzahler).

Ich habe den Fehler gemacht, direkt der AUA zu schreiben. Dadurch hat sich das alles jetzt verzögert, und ein Anwalt prozessiert für mich seit 4 Monaten. (soll 3-6 Monate dauern)

Ich denke so bist du auf der sicheren Seite.

>Rechtliche Frage
Das musst du mit der AK bzw. der Anwaltsfirma klären. Die wissen es genau.

> Macht es einen Unterschied bei der Entschädigung ob man den Flug bezahlt hat oder in meinen Fall den Flug per Gutschein (MasterCard Black Freiflug) eingelöst hat bzw. mit Meilen bezahlt hat?
Meiner Meinung nach nicht, es reicht wenn man regulärer Fluggast war. Freiflüge und Meilen werden ja "indirekt" bezahlt.

Ich bin ich und alle anderen sind Frisöre.
07.11.2019, 14:42 Uhr - Editiert von kracker, alte Version: hier
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