Corona-Chaos, wer kennt sich noch aus?
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Corona-Chaos, wer kennt sich noch aus?
28.10.2020, 10:28:42
Version 1:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/Reisebeschr%C3%A4nkungen-durch-das-Coronavirus.html

Version 2:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html

Unterschied: bei Einreise aus Risikogebieten ("B")

1. Einreise nach Österreich aus unsicheren Staaten und Gebieten (hohes COVID-19-Risiko)

Personen, die aus einem der nachstehend genannten Staaten oder Gebiete (Riskogebiete) nach Österreich einreisen oder sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Österreich in einem dieser Staaten bzw. Gebiete aufgehalten haben, haben

    sofort eine 10-tägige (Heim-) Quarantäne anzutreten und
    binnen 48 Stunden auf deren Kosten einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu veranlassen. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.


2.     Personen, die aus einem in der Anlage B (PDF, 109 KB) genannten Staat oder Gebiet (Risikogebiet) einreisen oder sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Österreich in einem dieser Staaten bzw. Gebiete aufgehalten haben bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis (Anlage C (PDF, 8 KB) oder Anlage D (PDF, 7 KB)) vorzuweisen, das einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.

Kann kein ärztliche Zeugnis vorgelegt werden, haben sie sofort eine 10-tägige (Heim-) Quarantäne anzutreten. Zudem ist binnen 48 Stunden ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 zu veranlassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.


D.h. lt. Sozialministerium (Update 17.10.) reicht ein ärztliches Zeugnis bei der Einreise, lt. oesterreich.gv.at (Update 27.10.) geht man jedenfalls in Quarantäne bis man sich freigetestet hat.

Was stimmt nun, was wird aktuell exekutiert? Habe ich etwas übersehen?

Edit:

Die zugrundeliegende Verordnung scheint https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303  zu sein

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Alle aktuellen Erkenntnisse zu COVID-19, von Wissenschaftlern für Journalisten

Faustregel: 1 Langstreckenflug emittiert (pro Passagier) so viel CO2 wie 1 Jahr Autofahren (pro Auto) Yes, Prime Minister Global Warming Part 1, Part 2


28.10.2020, 11:48 Uhr - Editiert von Lazy Jones, alte Version: hier
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.  Re: Corona-Chaos, wer kennt sich noch aus?  (Thing am 28.10.2020, 11:51:13)
Corona-Chaos, wer kennt sich noch aus?
28.10.2020, 10:28:42
Version 1:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/Reisebeschr%C3%A4nkungen-durch-das-Coronavirus.html

Version 2:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html

Unterschied: bei Einreise aus Risikogebieten ("B")

1. Einreise nach Österreich aus unsicheren Staaten und Gebieten (hohes COVID-19-Risiko)

Personen, die aus einem der nachstehend genannten Staaten oder Gebiete (Riskogebiete) nach Österreich einreisen oder sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Österreich in einem dieser Staaten bzw. Gebiete aufgehalten haben, haben

    sofort eine 10-tägige (Heim-) Quarantäne anzutreten und
    binnen 48 Stunden auf deren Kosten einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu veranlassen. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.


2.     Personen, die aus einem in der Anlage B (PDF, 109 KB) genannten Staat oder Gebiet (Risikogebiet) einreisen oder sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Österreich in einem dieser Staaten bzw. Gebiete aufgehalten haben bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis (Anlage C (PDF, 8 KB) oder Anlage D (PDF, 7 KB)) vorzuweisen, das einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.

Kann kein ärztliche Zeugnis vorgelegt werden, haben sie sofort eine 10-tägige (Heim-) Quarantäne anzutreten. Zudem ist binnen 48 Stunden ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 zu veranlassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.


D.h. lt. Sozialministerium (Update 17.10.) reicht ein ärztliches Zeugnis bei der Einreise, lt. oesterreich.gv.at (Update 27.10.) geht man jedenfalls in Quarantäne bis man sich freigetestet hat.

Was stimmt nun, was wird aktuell exekutiert? Habe ich etwas übersehen?

Edit:

Die zugrundeliegende Verordnung scheint https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303  zu sein und die ist offensichtlich fehlerhaft.

Relevanter Teil:



§ 5
Text
3. Abschnitt
Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten
§ 5. (1) Als sonstige Staaten und Gebiete im Sinne dieser Verordnung gelten alle nicht in § 4 Abs. 1 Einleitungssatz genannten Staaten und Gebiete.
(2) Aus einem in der Anlage A genannten sonstigen Staat oder Gebiet dürfen Personen uneingeschränkt einreisen, wenn sie bei der Einreise glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben. Andernfalls gelten die Abs. 3 und 4 sinngemäß.
(3) Die Einreise aus einem anderen als in der Anlage A genannten sonstigen Staat oder Gebiet ist unzulässig. Diesfalls ist die Einreise zu untersagen.
(4) Abweichend von Abs. 3 gilt bei der Einreise aus einem anderen als in der Anlage A genannten sonstigen Staat oder Gebiet § 4 Abs. 2 sinngemäß, wenn es sich um
1.
österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben,
2.
Schweizer Bürger und Bürger des Vereinigten Königreichs sowie Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben,
3.
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in EU-/EWR-Staaten oder Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben,
4.
Fremde, wenn diese über ein von Österreich ausgestelltes Visum D oder einen Lichtbildausweis gemäß § 95 des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen,
5.
Personen, die auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung, eines Aufenthaltstitels oder einer Dokumentation des Aufenthaltsrechts nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005, oder dem Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind,
6.
Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen oder konsularischer Vertretungen und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben,
7.
Angestellte internationaler Organisationen und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben,
8.
humanitäre Einsatzkräfte,
9.
Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft oder einer inländischen Körperschaft öffentlichen Rechts stehen und deren Dienstort im Ausland liegt oder deren Dienstverrichtung im Ausland erfolgt, soweit die Tätigkeit dieser Körperschaft im Ausland im Interesse der Republik Österreich liegt,
10.
Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen,
11.
eine Begleitperson im Rahmen der Einreise aus medizinischen Gründen gemäß § 6,
12.
Personen, die zur Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums oder zur Forschung einreisen,
13.
Personen, die zur Teilnahme am Schulbetrieb einreisen, oder
14.
Personen, die zum Zweck der Wahrnehmung einer zwingenden gerichtlich oder behördlich auferlegten Pflicht, wie der Wahrnehmung von Ladungen zu Gerichtsverhandlungen, einreisen,
handelt.


(Ende, es folgt 4. Abschnitt/§6).

Also lt. §5 Abs. 4 gilt abweichend für die gegenständlichen Gebiete... nix?

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Faustregel: 1 Langstreckenflug emittiert (pro Passagier) so viel CO2 wie 1 Jahr Autofahren (pro Auto) Yes, Prime Minister Global Warming Part 1, Part 2


28.10.2020, 11:43 Uhr - Editiert von Lazy Jones, alte Version: hier
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