Hausverwaltung beauftragt Arbeit, Wohnungseigentümer zahlt?
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Re(3): Hausverwaltung beauftragt Arbeit, Wohnungseigentümer zahlt?
01.07.2023, 11:01:23
Ja, solche Beschlüsse sind schon erlaubt und auch durchaus üblich. Allerdings müssen auch bei Konstellationen mit Mehrheitseigentümern die formalen Regeln für Beschlüsse eingehalten werden. d.h. ein Beschlussfassung muss durchgeführt werden, jeder informiert sein, die Einspruchsfristen müssen eingehalten werden usw.  Mit guten  Gründen kann auch eine Einzelperson einen Beschluss zu fall bringen, den 99 % der Eigentümer für gut befunden haben.

Der im EP geschilderte Fall klingt  für mich auch nach einer wahnsinnigen Verfehlung der Hausverwaltung. Ich fürchte aber, dass es da möglicherweise um eine verkürzte Wahrheit geht und es nicht um alle Wohneinheiten geht, sondern nur um einzelne (möglicherweise viele) bei denen die Fernwärme den nach Eichgesetz erforderlichen tourlichen Zählertausch nicht durchführen konnte, weil sich die Absperrventile nicht mehr drehen lassen. Das ist ein bisschen ein Graubereichsdilemma, ob der WE daran schuld hat oder nicht. Wenn man bei längeren Abwesenheiten (Urlaub usw.) den Hahn selbst abdreht (wie auch aus Versicherungssicht empfohlen/gefordert) dann sollte das Problem des Einrostens eigentlich gar nicht auftreten bzw. frühzeitig vor dem FW-Zählertausch (5-Jahres-Rhythmus) auffallen und behoben werden. Vermutlich spielt die HV mit ihrem Hinweis auf §16 des WEG darauf an.


01.07.2023, 11:13 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
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Re(5): Hausverwaltung beauftragt Arbeit, Wohnungseigentümer zahlt?
02.07.2023, 10:05:36
Boah, das wäre dann aus meiner Sicht aber wrklich eine klare Verfehlung der HV.

Ich dachte zuerst, dass bei eurem tourlichen Zähllertausch das Problem bestand, dass sich einige bis viele Absperrhähne nicht mehr drehen/absperren liessen. Der FW-Techniker hat dann das Problem, dass er den rechtlich erforderlichen Zählertausch nicht durchführen kann und die Sache erstmal repariert werden muss. Mich hätte aber wirklich gewundert, wenn das bei allen Wohnungen der Fall gewesen wäre.

Nun ist es aber offenbar so, dass der Zählertausch scheinbar problemlos verlief, aber der FW-Techniker irgend eine unbegründete Prophezeiung von sich gab, die die Hausverwaltung ohne ordentliche Kommunikation und auf merkwürdige Art umgesetzt hat.  

Ich gehe dann aufgrund deiner Schilderung auch davon aus, dass es wirklich alle Wohnungen betraf. Es gibt ja keinen richtigen Grund, warum da einzelne ausgelassen wurden. Dann stellt sich aber auch die Frage, warum es nicht einfach aus der Reparaturrücklage bedient wurde. Zumindest mit einem ergänzenden Umlaufbeschluss inkl. Erklärung der Thematik sollte das schon möglich sein.

In unserer Wohnanlage (BJ 1999, ca. 150 Wohneinheiten, reines Eigentum, keine Mehrheitseigentümer) gab es jedenfalls noch nie die Situation, dass alle diese Teile ausgetauscht werden mussten. Die meisten sind mittlerweile also ca. 24 Jahre alt. Das Problem mit den schwer drehbaren Absperrhähnen haben wir fallweise aber auch bei jedem tourllchen Zählertausch. Die HV bekommt dann immer eine Liste der Problemwohnungen, die HV schreibt die Leute sicherheitshalber noch einmal an, ob das mit der Nichtdrehbarkeit wirklich stimmt. Bei manchen Fällen hat sich die Reparatur dann erübrigt, da es sich mit etwas Kraft schon abdrehen liess und der FW-Techniker vielleicht nur kein Frühstück vor der Arbeit eingenommen hat. Für die tatsächlichen Problemwohnungen wurden dann Gemeinschaftsreparaturtermin organisiert. Dies auf Kosten der betroffenen Eigentümer (war/ist eigentlich auch für alle okay), war aber auch nicht besonders teuer (2013 waren es 78,34 Euro brutto, 30 Euro davon waren Materialkosten, der Rest Arbeitspauschale, ca. 5 Minuten Arbeitszeit).

Das mit den 30-Minuten-Slots bei euch habe ich nicht ganz verstanden. Es gab wirklich pro Tag 18 vereinbarte Termine im 30-Minuten-Intervall? Der zeitliche Aufwand für die Absperrhahn-Reparatur sollte doch eigentlich gut abschätzbar sein (ca. 5 Minuten). Da wäre doch ein Zeitfenster (z.B. 15-17 Uhr) für alle deutlich effizienter und für alle angenehmer (kürzere Dauer der Speerre des Hauptwasserstrangs). Die Fernwärme macht es beim Zählertausch (dauert ebenfalls ca. 5 Minuten) ja auch so.

Kurz gesagt: Alles sehr merkwürdig. Wenn es noch nicht zu spät ist, dann würde ich die Zahlung an die Reparturfirma vorläufig einmal nicht machen bzw. an die HV verweisen, bis die Sache klar ist.

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(6): Hausverwaltung beauftragt Arbeit, Wohnungseigentümer zahlt?
03.07.2023, 18:06:11
Ich habe das Protokoll vom Zählertausch nachgelesen und du hast Recht.
Der Zähler konnte nicht getauscht werden. Sorry, für die falsche Information meinerseits davor.
Der Installateur war da, hat gearbeitet und ich habe ein Zählertauschprotokoll bekommen.

Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass der Zähler getauscht wurde, aber der Tauschversuch war nicht erfolgreich.
Es wurde das Feld für die neue Zählernummer leergelassen und der alte Zähler weiterhin verbaut.
Dass die Ventile getauscht werden müssen hat der Installateur damals eh erwähnt, dass der Tausch nur bei einem Versuch blieb nicht, aber gut.
Der Grund für den Ventiltausch ist mir somit auch klar, die waren nicht gängig.

Ich habe mich mit Nachbarn unterhalten, es war bei Ihnen genau das gleiche Spiel.

Da habe ich erfahren, dass die Hausverwaltung bei der letzten Eigentümerversammlung doch etwas dazu gesagt hatte, nämlich dass sie eine Sammelbeauftragung machen damit es günstiger ist und sie meinten ob es die Eigentümer zahlen oder die HV ist noch unklar.
Diese Information hat es leider nicht ins Protokoll geschafft, also dachte ich es wäre gar nichts besprochen wurden.
Danach gab ein keine Informationen mehr.

Ob es nun alle von dem Tausch betroffen waren oder nur sehr viele, kann ich nicht wissen. In der Mail der Installationsfirma findet sich die Info, dass über 80 Ventile in meiner Stiege getauscht werden, das ist auf jeden Fall fast alle, könnten auch alle sein.

Das mit den Slots ist so abgelaufen: Es kam eine Mail der Installateursfirma, man soll ihnen schreiben wann man an den zwei Tagen zwischen 9 und 18h für 2h zushause sein kann. Nach der Meldung ist dann eine Bestätigung gekommen, dass der Slot möglich ist und dass die Arbeiten maximal 30 min. in Anspruch nehmen werden.
Tatsächliche Dauer waren 5 Minuten.
Lt. E-Mail der Installteursfirma gab es pro 2h Slot 8-12 Termine.

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Re(11): Hausverwaltung beauftragt Arbeit, Wohnungseigentümer zahlt?
06.07.2023, 00:51:12
Mit dem Oberteil mit langer Spindel wirkt die Rechnung plausibel, also passt
hier alles denke
ich.

Also wozu dann noch die Aufregung?

Also versteh mi bitte ned falsch: da passiert irgendwas, ich hab ka Ahnung davon und dann kommt a Rechnung, die i zahlen soll = na Zuck-Aus, was denn sonst!
Da bin ich 100% bei dir, aber absolut!

Aber jetzt mal 2 Schritte zurück, 3x tief durchatmen und Lage nüchtern analysieren:
Da gehören Ventile getauscht. Ob jetzt 60/80/97,5% in der Anlage ist im Endeffekt wurscht, irgendwann sind eh 100%. Könnte man über den Rep.Fonds machen, oder einzeln verrechnen. IM MOMENT vielleicht ein Unterschied, mittelfristig betrachtet: WURSCHT - am Ende zahlt immer der Eigentümer. Ob direkt oder über den Fonds macht am Ende des Tages keinen Unterschied.

Damit ist es aber EGAL, ob die Vorgehensweise der HV juristisch zu 100% perfekt war oder nicht. WIRTSCHAFTLICH war sie es, weil sie durch die Sammelbeauftragung massiv an Nebenkosten (wie Wegzeiten usw) gespart hat.

Also um was streiten wir jetzt noch? 2,50€? Oder 3 Zentillionen an verletztem Stolz, weil ich vorher nicht gefragt wurde?
Echt nicht bös gemeint, aber worum gehts am Ende? DEIN Geld, oder? Und um wieviel jetzt real?

Schwamm drüber, reiß dir ein Bier und entspann dich.

Aber natürlich: sag der HV, daß du in Zukunft eine transparentere Informationspolitik wünscht. DAS bleibt IMHO definitiv als Negativpunkt über.  Aber sonst? Ned viel ;-)

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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Re(8): Hausverwaltung beauftragt Arbeit, Wohnungseigentümer zahlt?
05.07.2023, 20:42:20
Also der FW-Installateur hat sehr wohl klar kommuniziert, dass ich hier wegen dem Ventil nichts selbst zu beauftragen habe (weil er die Information an die HV weitergibt und diese über die weitere Vorgehensweise informiert).

Der Installateur weiß ja auch gar nicht wer Mieter und wer Eigentümer ist, oder ob die Verantwortung für dieses Ventil in der Gemeinschaft, oder beim Eigentümer ist.
Die HV hat in der Kommunikation auch erwähnt, dass bei Mietern die HV das zahlt, Eigentümer zahlen selbst, also ist das hier sogar relevant ob man Mieter oder Eigentümer ist.

Hätte der Installateur den Wohnungsinhabern gesagt, dass sie das selbst beauftragen können/dürfen/sollen, hätte die Sammelbeauftragung so wie sie war ohne Abfrage gar nicht funktionieren können. Es hätten dann ja eventuell ohne Wissen der HV manche Mieter schon erledigt.

Also, dass ich hier vergessen hätte die Arbeit zu beauftragen und die HV hat mich davor bewahrt, so war es nun wirklich nicht.

Dass der Zählertausch ohne reparierte Ventile nochmal stattfinden würde und ich dann bezahlen müsste, so läuft es nicht. Hier meint die Hausverwaltung, dass erst eine Rückmeldung an die FW erfolgt "die Ventile in den Wohnungen x,y,z sind nun getauscht" und dann wird ein neuer Termin für den Zählertausch vereinbart.

Du hast recht, jetzt wo ich mehr Informationen habe bin ich zu dem Ergebnis gekommen dass hier vermutlich alles gepasst hat (Sammelbestellung, Ablauf, Rechnungshöhe, viele defekte Ventile nach <15J kommen schon mal vor). Darum ging es mir ja in meinem originalen Post auch nicht.

Einziger Punkt und das war auch mein originaler Punkt ich hätte gerne eine Abfrage mit diesen Infos gehabt:
Sammelbeauftragung für Ventiloberteiltausch, Kostenvoranschlag ca. x€ von Eigentümern zu tragen, bei Absage muss es selbst erledigt werden bis zu zu Datum y.

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