Re(3): Hausverwaltung beauftragt Arbeit, Wohnungseigentümer zahlt?
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Re(3): Hausverwaltung beauftragt Arbeit, Wohnungseigentümer zahlt?
01.07.2023, 11:01:23
Ja, solche Beschlüsse sind schon erlaubt und auch durchaus üblich. Allerdings müssen auch bei Konstellationen mit Mehrheitseigentümern die formalen Regeln für Beschlüsse eingehalten werden. d.h. ein Beschlussfassung muss durchgeführt werden, jeder informiert sein, die Einspruchsfristen müssen eingehalten werden usw.  Mit guten  Gründen kann auch eine Einzelperson einen Beschluss zu fall bringen, den 99 % der Eigentümer für gut befunden haben.

Der im EP geschilderte Fall klingt  für mich auch nach einer wahnsinnigen Verfehlung der Hausverwaltung. Ich fürchte aber, dass es da möglicherweise um eine verkürzte Wahrheit geht und es nicht um alle Wohneinheiten geht, sondern nur um einzelne (möglicherweise viele) bei denen die Fernwärme den nach Eichgesetz erforderlichen tourlichen Zählertausch nicht durchführen konnte, weil sich die Absperrventile nicht mehr drehen lassen. Das ist ein bisschen ein Graubereichsdilemma, ob der WE daran schuld hat oder nicht. Wenn man bei längeren Abwesenheiten (Urlaub usw.) den Hahn selbst abdreht (wie auch aus Versicherungssicht empfohlen/gefordert) dann sollte das Problem des Einrostens eigentlich gar nicht auftreten bzw. frühzeitig vor dem FW-Zählertausch (5-Jahres-Rhythmus) behoben sein. Vermutlich spielt die HV mit ihrem Hinweis auf §16 des WEG darauf an.


01.07.2023, 11:07 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
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