Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen
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Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen
12.10.2023, 11:30:35
Nachdem mir gestern vom Nachmittags-Aushilfs-Postler ein Amazon-Paket vor die Tür gelegt wurde und in der App "an einem sicheren Ort abgestellt" vermerkt war, habe ich a) dem Post-Kundendienst geschrieben und b) heute meinen Stamm-Paketpostler darauf angesprochen.

Der hat mir erstaunliches berichtet: Amazon vermerkt -dass das Abstellen ein Kundenwunsch sei. Konnte er mir anhand eines Amzon-Pakets auch gleich beweisen: eingescannt und sofort erscheint auf dem Handheld "Kundenwunsch: Abstellen "(oä, weiß den genauen Wortlaut nicht mehr)

Lt. Ihm wissen die Postler zwar, dass das ein fake ist aber ich finde es eigentlich unpackbar dass Amazon hier wissentlich Lügen verbreitet. Wird das Paket gestohlen bleibt dann der Postler auf dem Schaden sitzen....

Update: der Kundendienst hat mich schon zurückgerufen! Also sie haben eine Abstellgenehmigung von Amazon vorliegen, selbst habe ich bei der Post aber keine hinterlegt (natürlich nicht)
Insofern ist meine Aussage "Lüge" leider korrekt. Man kann es natürlich noch als "Irrtum" titulieren.

Wie auch immer, ich habe jetzt noch gebeten ob man mir die Abstellgenehmigung irgendwie zukommen lassen könnte um dann bei Amazon anzuklopfen
                        


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12.10.2023, 14:52 Uhr - Editiert von Gewürzwiesel, alte Version: hier
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Re(5): Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen
13.10.2023, 12:32:24
Fall A:
Die Mitzi-Tant schickt dem Enkerl ein Paket.
Da das Enkerl immer zugerdröhnt ist, hat er den gängigen Paketdiensten eine generelle Abstellgenehmigung erteilt, damit er die Pakete aus dem Stiegenhaus holen kann wenn er zwischendurch mal helle Momente hat.
Dem Enkerl ist bewußt dass er durch die Abstellgenehmigung die Haftung für die Zustellung übernimmt (wenn z.B. jemand das das Paket fladert).

Fall B:
Im konkreten Fall scheint es so, dass der Absender mit der österr. Post eine Vereinbarung getroffen hat, dass das Paket abgestellt werden darf.
Das wäre eine Vereinbarung zwischen Absender und Transporteur.
Klar, möglicherweise gefällt das dem Kunden nicht ("ich möchte nicht dass meine Pakete im Stiegenhaus rumstehen"), aber ich sehe hier nichts illegales oder ähnliches.

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Ob es diese Vereinbarung zwischen Amazon und der ÖPAG tatsächlich gibt weiß ich nicht. Aber es scheint durchaus plausibel dass diese existiert. Nicht zuletzt da Amazon bei Eigenzustellung (per Amazon-Logistics) auch im großen Stil mit Paketabstellungen arbeitet, ganz egal ob der Kunde davon erfreut ist oder nicht.

Ein "normaler" Absender hat diese Möglichkeit nicht. Aber für Amazon werden bei der ÖPAG diverse Extrawürstel gebraten, da würde mich sowas nicht wundern.
Zum Beispiel darf in Österreich jeder an jeden ein Unfrei-Paket senden. Mit einer einzigen Ausnahme: Die Post nimmt keine Unfreipakete an wenn der Empfänger Amazon heißt.



13.10.2023, 12:35 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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Re(9): Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen
13.10.2023, 13:27:20
  und warum schreibt die post das gegenteil?


Dass eine Vereinbarung existieren muß, steht da nicht.

Und der Hinweis dass der Empfänger einverstanden sein soll, ist als Empfehlung zu sehen.
Bin mir ziemlich sicher dass in den Post-AGB (diese sind rechtlich relevant ... nicht das Marketing-Geschwätzt auf der Homeage) kein Wort von diesem Einverständnis stehen wird.
Solche rechtlichen Dreiecksverhältnisse kannst rechtlich ja faktisch nicht abbilden.

Dass die Post hier warnst, ist einleuchtend:

1. Es gibt viele oberschlaue Konsumenten, die glaube dass sie sich die +/- 4 Euro Rückversandkosten, die sie möglicherwiese zu zahlen hätten, sparen können, wenn sie statt dessen dem Verkäufer das +/- 12 Euro Unfreipaket aufs Auge drücken.
Ist der Verkäufer konsequent, nimmt er das Paket nicht an sondern verweigert die Annahme.
Das Paket geht dann an den Absender zurück, alles dauert sehr lange, billiger wirds dann auch nicht gerade (denn dann muß der urspr. Absender zahlen), und das Geschrei des verhinderten Sparfuches ist riesengroß.

2. Ist die Rücksendung nicht möglich (z.B. weil die Absenderdaten nicht lesbar/korrekt/komplett etc. sind), dann hat die Post das Paket hin- und zurücktransportiert, aber niemand zahlt es. Somit bleiben die auf den nicht bezahlen Versandkosten sitzen, was sie auch nicht wollen.

PS: Falls das Unfreipaket vom Empfänger verweigert wird und auch nicht an den Absender zurückgeleitet werden kann (weil dieser nicht eruierbar ist), dann geht's in die Paketermittlung. Falls dort auch nix auisgerichtet werden kann, üblicher weg wie jedes Paket dass nicht zugeordnet werden kann: Verschrottung, Versteigerung, Verkauf aus LOT...

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Re(8): Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen
13.10.2023, 14:29:49
Der TE hat keine Abstellgenehmigung laufen, das hat ihm - das hat er ja irgendwo gepostet - die Post ja auch bestätigt.

Dass Amazon anscheinend der Post erlaubt hat das Paket abzustellen ist für den Empfänger nicht relevant. Das wäre eine Vereinbarung zwischen Amazon und der Post. Fertig.

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Wenn man ein Willhaben-Pakerl (C2C meinst Du wohl?) erhält, dann dürfte es im Regelfall nicht abgestellt werden, sofern der Empfänger es nicht erlaubt hat.

In der Praxis wird es freilich trotzdem manchmal abgestellt (bei dem einen Paketdienst öfters, bei einem anderen Paketdienst seltener).

Falls das Paket abgestellt wurde und verschwindet, ist das für den Empfänger etwas schwieriger:
Denn der private Verkäufer hat mit der ordentlichen Versendung seine Schuldigkeit getan, der Gefahrenübergang (zufälliger Verlust etc) ist daher regelmäßig mit der Paketaufgabe erfolgt.

Hier könnte man daher bloß den Paketdienst in der Haftung nehmen, wofür man aber meist die Kooperation des Absenders benötigt damit dieser die entsprechenden Schritte (Nachforschung etc.) einleitet. Wenn der Absender nicht kooperativ ist, wird es schwierig, denn die Paketdienste akzeptieren solche Reklamationen regelmäßig nur vom Absender, nicht aber vom Empfänger.

Das Risiko für den Empfänger ist daher sowohl theoretisch als auch praktisch höher, da die bei B2B zusätzlich haftende Instanz (=der Verkäufer) nicht vorhanden ist.



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