Re(8): Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen
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Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen
12.10.2023, 11:30:35
Nachdem mir gestern vom Nachmittags-Aushilfs-Postler ein Amazon-Paket vor die Tür gelegt wurde und in der App "an einem sicheren Ort abgestellt" vermerkt war, habe ich a) dem Post-Kundendienst geschrieben und b) heute meinen Stamm-Paketpostler darauf angesprochen.

Der hat mir erstaunliches berichtet: Amazon vermerkt -dass das Abstellen ein Kundenwunsch sei. Konnte er mir anhand eines Amzon-Pakets auch gleich beweisen: eingescannt und sofort erscheint auf dem Handheld "Kundenwunsch: Abstellen "(oä, weiß den genauen Wortlaut nicht mehr)

Lt. Ihm wissen die Postler zwar, dass das ein fake ist aber ich finde es eigentlich unpackbar dass Amazon hier wissentlich Lügen verbreitet. Wird das Paket gestohlen bleibt dann der Postler auf dem Schaden sitzen....

Update: der Kundendienst hat mich schon zurückgerufen! Also sie haben eine Abstellgenehmigung von Amazon vorliegen, selbst habe ich bei der Post aber keine hinterlegt (natürlich nicht)
Insofern ist meine Aussage "Lüge" leider korrekt. Man kann es natürlich noch als "Irrtum" titulieren.

Wie auch immer, ich habe jetzt noch gebeten ob man mir die Abstellgenehmigung irgendwie zukommen lassen könnte um dann bei Amazon anzuklopfen
                        


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12.10.2023, 14:52 Uhr - Editiert von Gewürzwiesel, alte Version: hier
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Re(8): Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen
13.10.2023, 14:29:49
Der TE hat keine Abstellgenehmigung laufen, das hat ihm - das hat er ja irgendwo gepostet - die Post ja auch bestätigt.

Dass Amazon anscheinend der Post erlaubt hat das Paket abzustellen ist für den Empfänger nicht relevant. Das wäre eine Vereinbarung zwischen Amazon und der Post. Fertig.

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Wenn man ein Willhaben-Pakerl (C2C meinst Du wohl?) erhält, dann dürfte es im Regelfall nicht abgestellt werden, sofern der Empfänger es nicht erlaubt hat.

In der Praxis wird es freilich trotzdem manchmal abgestellt (bei dem einen Paketdienst öfters, bei einem anderen Paketdienst seltener).

Falls das Paket abgestellt wurde und verschwindet, ist das für den Empfänger etwas schwieriger:
Denn der private Verkäufer hat mit der ordentlichen Versendung seine Schuldigkeit getan, der Gefahrenübergang (zufälliger Verlust etc) ist daher regelmäßig mit der Paketaufgabe erfolgt.

Hier könnte man daher bloß den Paketdienst in der Haftung nehmen, wofür man aber meist die Kooperation des Absenders benötigt damit dieser die entsprechenden Schritte (Nachforschung etc.) einleitet. Wenn der Absender nicht kooperativ ist, wird es schwierig, denn die Paketdienste akzeptieren solche Reklamationen regelmäßig nur vom Absender, nicht aber vom Empfänger.

Das Risiko für den Empfänger ist daher sowohl theoretisch als auch praktisch höher, da die bei B2B zusätzlich haftende Instanz (=der Verkäufer) nicht vorhanden ist.



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.  Re: Amazon lügt bei Abstellgenehmigungen  (sh4dow am 15.10.2023, 11:22:35)
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 (Ykä am 24.10.2023, 02:27:16)
 

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