Garantie vs Gewährleistung, Teil 2
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.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 03.04.2003, 00:02:07)
...  Re(3): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (C.J. am 03.04.2003, 11:40:57)
.  Kurz:  (Bucho am 03.04.2003, 00:05:33)
.  Re: [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  ([Eliot] am 03.04.2003, 02:35:02)
..  Nachtrag ABGB  ([Eliot] am 03.04.2003, 02:44:49)
..  Re(2): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (Beta am 03.04.2003, 05:52:54)
...  Re(3): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  ([Eliot] am 05.04.2003, 15:22:13)
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.  Re: [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (waaanda am 03.04.2003, 07:49:27)
.  Re: [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (AVS am 03.04.2003, 09:57:06)
..  Re(2): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (AVS am 03.04.2003, 10:09:20)
.  Garantie vs Gewährleistung, Teil 1  (GrummelGrumpf am 03.04.2003, 14:19:35)
..
Garantie vs Gewährleistung, Teil 2
03.04.2003, 14:20:34

Garantiesiegel

Garantiesiegel können, müssen aber nicht sichtbar sein. Bei Braunware (Radiogeräte, Fernseher etc.) besteht es oftmals nur aus einer Lackplombe bei wichtigen Verschlussschrauben.

Nach österreichischem Recht verlierst Du als Käufer durch das Erbrechen eines Garantiesiegels nur selten den Anspruch auf Gewährleistung. Bei PCs z.B. Es kann die (immer freiwillige) Garantie erlöschen, die Gewährleistung nur dann, wenn ein selbstverursachter Fehler sichtbar wird. (Auf die Beweislast und deren Umkehr bin ich schon an anderer Stelle eingegangen.)

Bei der Garantie (...freiwillige Zusatzleistung..., siehe Suche) hängt der Verlust derselben von den Bedingungen, mit denen sie verknüpft ist, ab. Muss aber schon spätestens beim Abschluss des Vetrages (AN/AB) darauf hingewiesen worden sein, dass die Verletzung des Garantiesiegels einen Garantieverlust mit sich bringt. Eine unauffällige, aber ebenfalls wirksame Methode dazu ist z.B. ein Passus, der besagt, dass jegliche unsachgemäße oder "nicht widmungsgemäße" Verwendung wie auch "Eingriffe in das Gerät" jegliche Garantieleistung ausschließt.

In einem solchen Fall stellt die Verletzung des Garantiesiegels nur den letzten Beweis für den Eingriff dar. Wenn das Siegel erbrochen ist, zählt halt die übliche Meldung: "Ich hab ja gar nichts getan." nicht mehr.

Nein, mit einem Garantiesiegel verbietet Dir keiner das Öffnen Deines PCs. Nur ist die Gültigkeit der Garantie u.U. (und völlig legal) mit Auflagen (z.B. Unverletztheit des Garantiesiegels) gekoppelt. Das ist kein "Verbot". Du suchst es Dir selbst aus, ob Du Gewährleistung oder auch zusätzlich die Garantie haben möchtest.

Wären alle Menschen ehrlich, würde es keine Garantiesiegel geben. Aber: "Die Welt ist schlecht."

Weil wir schon bei (vermeintlichen) Rechten und Pflichten beider Seiten sind, noch ein paar Worte zum

Recht auf Umtausch meines gekauften Produktes?

Nein, natürlich nicht. Neuwaren-Händler, egal welcher Branche, sind prinzipiell keine Tauschzentralen, sondern verkaufen Ware. Ob ein Händler überhaupt mit dem Ohr wackelt, wenn der Wunsch nach Austausch an ihn herangetragen wird, hängt nur von ihm selbst ab; üblich ist es keinesfalls.

Vor längerer Zeit habe ich bei einem Händler miterlebt, wie sich dieser bereiterklärt hat, ein Produkt, das ein Kunde eine Woche vorher gekauft hatte, umzutauschen oder gegen Gutschrift zurückzunehmen. Der Kunde fing an, laut zu räsonieren, weil er nicht auf der Stelle den kompletten Kaufpreis zurückerstattet bekam. Zeter und Mordio! Konsumentenschuuutz! Anwaaaaaaaalt! Ich an Stelle des Händlers hätte ihm (trotz Mehrwertnummer des VKI) gleich den Telefonhörer in die Hand gedrückt und ihn nach dem Telefonat mit seinem Produkt (ohne Gutschrift oder Austausch) zum Teufel geschickt.

Recht auf Austausch im Gewährleistungsfall?

Beschränkt, Freunde, aber immerhin.

Nach dem bis 31.12.2001 geltenden Gewährleistungsrecht gab es kein "Recht auf Austausch" im Gewährleistungsfall. Es gab eine Menge verschiedener Möglichkeiten, auch den Austausch - vorzugsweise nach Wahl des Händlers.

Es gibt auch im neuen Gewährleistungsrecht KEIN allgemeines Recht auf Sofortaustausch irgendeines Produktes. Es gibt hingegen ein begrenztes Recht auf Begehr von Verbesserung oder Austausch seitens des Kunden. Dieses Recht wird allerdings durch einige weitere Bestimmungen stark eingeschränkt ist (z.B. "Unzumutbarkeit des Aufwandes, Unmöglichkeit, z.B. wegen fehlender Lagerstücke etc.).

Und was mich in diesem Zusammenhang ein wenig stört: Hier im Forum wird immer nur mit den Teilen des Rechtes argumentiert, die der eigenen Argumentation dienlich sind.  Der Rest wird unter dem Teppich verscharrt. Das hilft im Gewährleistungsfall aber niemandem weiter. Das führt im Fall des Falles nur zu lächerlichen Diskussionen, in denen sich ein hier informierender Kunde dann unsäglich lächerlich macht.

Von "Sofort"-Austausch steht übrigens schon gar nichts im Gesetz. Wie soll ein durchschnittlicher Radiohändler auch den zurückgebrachten Großbildfernseher sofort austauschen? (Ja, noch immer ist der Traum der Großmärkte nicht in Erfüllung gegangen.) Wieviele dieser Ungetüme passen in sein Lager? Und wieviele davon wird er jährlich verkaufen? Also wieviele wird er auf Lager haben, selbst, wenn dieses groß ist? Richtig. Genau kein Stück.

Schon gar reduziert sich das "Recht auf Austausch" gegen Null, wenn das reklamierte Produkt von Kundenseite beschädigt ist. Es kann ja auch für ein zu Schrott gefahrenes Auto oder einen mit Diesel betankten Benzinmotor keine Gewährleistung mehr in Anspruch genommen werden.

Weiter in Teil 3



GrummelGrumpf
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...  Garantie vs Gewährleistung, Teil 3  (GrummelGrumpf am 03.04.2003, 14:21:42)
....  Garantie vs Gewährleistung, Teil 4  (GrummelGrumpf am 03.04.2003, 14:22:44)
.....  olé, grummelgrumpf postetz doch noch  (Dr. Ko am 03.04.2003, 14:27:34)
.....  Re: Garantie vs Gewährleistung, Teil 4  (AVS am 03.04.2003, 14:45:39)
......  Re(5): Garantie vs Gewährleistung, Teil 1  (Jogy am 15.02.2005, 15:49:54)
........  Re(7): Garantie vs Gewährleistung, Teil 1  (Jogy am 15.02.2005, 20:40:06)
..........  Re(9): Garantie vs Gewährleistung, Teil 1  (Jogy am 16.02.2005, 10:19:06)
.  Re: [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (anbransa am 03.04.2003, 14:27:24)
.  Re: [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (waaanda am 03.04.2003, 21:21:50)
..  Re(2): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (AVS am 04.04.2003, 10:56:30)
...  Re(3): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (waaanda am 04.04.2003, 11:52:14)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (AVS am 04.04.2003, 14:55:17)
....  Re(4): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (waaanda am 04.04.2003, 12:12:03)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (waaanda am 04.04.2003, 12:14:02)
......  Re(6): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (waaanda am 04.04.2003, 13:48:25)
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.........  Re(9): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (waaanda am 04.04.2003, 15:14:21)
..........  Re(10): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (waaanda am 04.04.2003, 15:40:28)
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............  Re(12): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (waaanda am 04.04.2003, 16:03:01)
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...............  Re(15): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (AVS am 06.04.2003, 21:33:05)
.................  Re(17): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (AVS am 06.04.2003, 22:36:49)
...................  Re(19): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (AVS am 06.04.2003, 22:53:28)
.............  Re(13): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (frantz am 04.04.2003, 16:14:54)
..  Re(2): [FAQ] Garantie vs Gewährleistung  (RF am 03.04.2003, 22:32:46)
 

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