Liebes Geizhals Team, ich bin doch kein Cracker! (Schluchz)
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Liebes Geizhals Team, ich bin doch kein Cracker! (Schluchz)
18.10.2003, 21:40:05
Liebes Geizhals-Team,

Ihr habt mir soeben in einem Bewertungs-Thread ein kindlich-einfaches Gedicht geplonked. Wahrscheinlich war man der Meinung, es handelte sich um eine Crack-Anweisung.
Das Gegenteil war der Fall: Im gegenständlichen Posting hätte ich niemals geschrieben, wie man das Gerät erfolgreich updated, wenn ihr nicht seit langem eine Anleitung, DIE DAS GERÄT AUSSER FUNKTION SETZT, in genau dem selben Thread toleriert hättet.

Dabei hatte ich alles so tituliert,  wie es nach Medienschulung angeblich legal ist, naja...

Es tut mir wirklich leid, niemals wollte ich Menschen zu illegalen Taten anstiften.
Aber könntet ihr nicht so nett sein, neben den zielführenden Hinweisen auch die eindeutig falschen zu plonken?

Ich bin genau so gegen illegale Aneignung fremder Leistungen, wie ihr, aber ich bin dagegen, dass man Jugendliche, die oft jeden Euro zusammen sparen müssen, durch bewusste Selektion falscher Informationen strafweise dazu bringt, ihre Geräte zu zerstören. (-wenn auch nicht irreversibel,...)

Bitte, bitte, bitte...:
Wenn ich ganz artig verspreche, niemals eine funzende Anleitung zu rechtlich bedenklichen Datenmanipulationen in euren hochehrenvollen Halbleitern zu speichern, darf ich dann wenigstens überprüfbar falsche Behauptungen richtig stellen,  damit das kleine Monster in mir nicht zerplatzt?

%-)

P.S.: Meine juristisch wohl beschlagene Freundin teilt nach Durchsicht aller vertraglich bindenden Unterlagen des betreffenden DVD-Brenners meine Auffassung, dass ein Firmware-Update KEINEN Crack im Sinne des Gesetzes darstellt. Sogar die Herstellerfirma droht als einzige Konsequenz den Verlust der Garantieleistungen an.

Firmware und EEPROM sind weder verschlüsselt, noch sonst wie in einer Art, die man erst zu umgehen hätte, geschützt.

Ich wäre also sehr dankbar, wenn ihr ein für alle mal klarstellt,  dass Firmware-Updates illegal sind, wovon ich nichts weiß, oder aber die entsprechenden Informationen bei den Gerätebewertungen zulasst, weil sie grundlegende Entscheidungskriterien beim Kauf eines Gerätes darstellen.



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So, jetzt kann ich was dazu sagen: [Re(6): Damit das ganze endgültig zum Selbstgespräch wird (grummel...)]
19.10.2003, 02:09:46
Ohne jeden Zusammenhang war es bis jetzt nämlich schwer, sich überhaupt eine Meinung über die Sache zu bilden; insoferne ist es keine Überraschung, daß sich das in Richtung Selbstgespräch entwickelt.  ;-)


So, WAS ist DARAN zu plonken....?

Also - wenn ich mal das zitierte Reimlein für sich betrachte, also ohne die zusätzlichen Informationen aus diesem Thread - dann kann ich den Plonk schon nachvollziehen. Du gibst einen klaren Hinweis, wie ein fehlerhafter Crack funktionsfähig gemacht wird! Die Bezeichnung Crack weist aber eben meist auf etwas eher verbotenes hin!  !:-)

Zusammen mit all Deinen Erklärungen hier, sehe ich eigentlich auch keinen Grund dafür, es zu plonken; war das der komplette Text deines Posts?  ?-)
Obwohl ?-) warum postest einen wichtigen Tip denn in einem Bewertungs-Thread? ;-)
(absichtlich falsch plazierte Beiträge - Pkt. 9 der Richtlinien  >:-)


WEDER eine genaue Anleitung,

...aber - Deiner Meinung nach - eine wesentliche Information, die, kombiniert mit weiteren Informationen, eine funktionsfähige Anleitung ergibt!  ;-)

NOCH habe ich die URL zur Liste veröffentlicht (ich hatte die ersten 5 Zeichen durch "X" ersetzt),

Solange ich die URL nicht kenne, gehe ich mal davon aus, daß sie dadurch in keiner Weise ihren klaren Hinweischarakter verloren hat, sprich ausreichend um damit mit minimalem Aufwand zu der Liste kommt!  ;-)


NOCH handelt es sich um eine illegale Information.

Es gibt keine illegale Information! Nur die Weitergabe oder Veröffentlichung einer Information kann ggf. illegal sein!  !:-)

lg
mIstA
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Re(5): Was ich aber aufregend finde,....
19.10.2003, 03:27:51
Es muss aber möglich sein, den Sinn der entsprechenden Gesetze zu diskutieren und zu erfragen, wo die Grenze zu ziehen ist.

Inwiefern, bitte, behindert das Plonken Deines Beitrags die Diskussion über irgendwelche Gesetze, deren Sinn oder Grenzen?  ?-)

Wie Du ja siehst, es ist hier sogar möglich darüber zu diskutieren, warum ein Beitrag geplonkt wurde; allerdings ist es im Allgemeinen eher sinnlos, da man schwer über etwas diskutieren kann, das man nicht lesen konnte!  ;-)
Dazu kommt auch noch, daß Du uns bis jetzt einen Link zu dem betreffenden Thread und damit selbst ein Minimum an Kontext virenthalten hast.  :-(


Nach meinen Informationen ist es den KäuferInnen NICHT verboten, zum Beispiel den LiteOn 401S auf den 411er upzudaten, sehr wohl allerdings der Firma, dieses Update anzubieten, ohne Lizenzgebühren dafür einzuheben und weiterzuleiten.

Meiner Ansicht nach kommt es dabei darauf an, wie Du an die neue Firmware kommst. !:-)
*) freier Download vom Hersteller - kein Problem.
*) Kopie von einem anderen 411er - klare Copyrightverletzung!
*) selbst durchführbare Änderung der vorhandenen Firmware - vermutlich OK.
*) Modifikation der Firmware durch Patch - jetzt sind wir definitiv im Graubereich!  ;-)


Wenn die Geizhals-Webredaktion meine Bewertungspostings,  wo ich lediglich als solche klar verifizierte Falschmeldungen korrigiert hatte, löscht,  während man die Falschmeldungen stehen lässt, muss ich davon ausgehen,  dass man der Auffassung ist, ein solches Update wäre illegal,

Wie kommst Du zu diesem Schluß ?-)  soweit ich das bisher verstanden hab, ist ein anderer Hinweis auf ein solches Update ja noch vorhanden?
Außerdem bedeutet ein Plonk ja in keiner Weise, daß etwas illegal ist, sondern bestenfalls, daß es hier nicht erwünscht ist! !:-) 3 von den 9 Punkten der Richtlinien haben definitiv nichts illegales zum Thema!


was ich nach Durchsicht aller Details meiner Kaufvereinbarung für falsch halte:

Ob legal oder auch nicht, sagt Dein Vertrag Dir nicht! ;-)  
Vertragsbruch wäre schließlich noch kein Rechtsbruch; außerdem hast die Kaufvereinbarung ja vermutlich mit einem Händler geschlossen!


Nirgendwo habe ich unterschrieben

Selbst das wäre (zumindest wenn 'Du' unters KSchG. fällst) vermutlich bedeutungslos, soferne man Dich nicht nachweislich extra auf diese Klausel hingewiesen hätte!  ;-)


oder "Zustimm" geklixt, dass ich auf ein Update verzichtete, im Gegensatz zu crackbaren Probesoftwareinstallationen....

Was auch immer Du auch an EULAs bei einer SW-Installation wegklixt, ist ohnehin völlig egal, da auf diese Weise ohnehin kein gültiger Vertrag zustandekommen kann! ;-)

lg
mIstA
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Re(6): Was ich aber aufregend finde,....
19.10.2003, 04:33:28
Ganz zuerst hatte ich einen Artikel richtig gestellt, wonach ein upgrade nicht möglich wäre.
Dieser Artikel war und ist definitif falsch.
Es ist möglich.

Dann hatte ich beschrieben,  welche Schritte ich vollzogen habe, um zum Erfolg zu gelangen.
Dabei handelte es sich um Selbstverständlichkeiten, die man an hoechst legalen und vertrauenswürdigen Quellen nachlesen kann, wie zum Beispiel,  wie ein Laufwerk vom System identifiziert wird, und wie es mit dem System kommuniziert.

Darüber wusste ich eigentlich sehr wenig.

Nachdem ich in dem fraglichen Bewertungs-Thread zum LiteOn-411S gelesen hatte, dass man den 401er lässig upfirmwaren könne, habe ich das getan, und hatte keinen CD-Brenner mehr.

Ein Regraden mit der offiziellen LiteOn-401er-Release ging auch nicht, weil die ihre binarys in exe-pakete verpacken, die meinen Brenner als 411er erkannten und sich als nicht zuständig erklärten.

Passt es noch, oder wird es zu verworren....?
%-)

=> als ich dann endlich recherchiert hatte, wie es geht, stand ich vor der Wahl, einen 411er daraus zu machen, oder einen 401er daraus zu machen, oder einen neuen Brenner zu kaufen.

Rate mal.....

>:-D

Naja, mein Trost ist,  dass die HändlerInnen wahrscheinlich bald EEPROM UND FIRMWARE -Binarys nebst Flash-Software, Hex-Editor und Anleitung unter der Budel an jene Teenager weiterreichen, die sich ihr Laufwerk aus dem Betriebssystem geschossen haben.

P.S.: Das Wort "Upgrade"  habe ich intuitiv verwendet,  um den Begriff "Update" zu relativieren: Ein update ist mE eine Versionsnachreiche. Mit "Upgrade" meinte ich eine Umstellung auf ein anderes System. Wie nennt man das in echt,  wenn nicht so?

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Re(7): Was ich aber aufregend finde,....
19.10.2003, 05:50:07
Ganz zuerst hatte ich einen Artikel richtig gestellt, wonach ein upgrade nicht möglich wäre.
Dieser Artikel war und ist definitif falsch.
Es ist möglich.


Ja und  ?-)  das hat doch ohnehin schon Didi geschrieben, daß es möglich ist; außerdem schreibt ein Maik - betitelt mit @Roland, es wäre nicht möglich. Also gab es da vermutlich einen Beitrag von Roland mit einer fehlerhaften näheren Erklärung; der wurde offenbar auch geplonkt!  !:-)


Nachdem ich in dem fraglichen Bewertungs-Thread zum LiteOn-411S gelesen hatte, dass man den 401er lässig upfirmwaren könne, habe ich das getan, und hatte keinen CD-Brenner mehr.

Es ist aber keine Quelle für die Firmware auszumachen; lediglich ein Hinweis, daß sie auf der Hersteller-Page nicht (mehr) vorhanden ist. ?-)  
Wenn Du die 411er Firmware aus einer offiziellen Quelle gehabt hättest, warum hast Du Dich dann nicht an den Herstellersupport gewendet oder hier im  Forum um Rat gefragt?


Ein Regraden mit der offiziellen LiteOn-401er-Release ging auch nicht, weil die ihre binarys in exe-pakete verpacken, die meinen Brenner als 411er erkannten und sich als nicht zuständig erklärten.

Auch damit nährst Du meine Vermutung, daß die 411er Firmware, die diesen Test offenbar nicht durchgeführt hat, nicht aus offiziellen Quellen stammte, oder?  ?-)


=> als ich dann endlich recherchiert hatte, wie es geht, stand ich vor der Wahl, einen 411er daraus zu machen, oder einen 401er daraus zu machen, oder einen neuen Brenner zu kaufen.

... oder für den Rest Deines Lebens ohne Brenner zu leben!  ;-)  |-D


In dem Bewertungs-Thread meinst Du dazu noch folgendes:

Ich hatte die URL zur Update-Seite ohnedies unkenntlich gemacht! (schmoll)

Was meinst Du bitte mit unkenntlich machen?
Wenn Du sie unbrauchbar gemacht hättest, warum hast Du sie dann überhaupt dazugeschrieben? - Also war sie also unkenntlich oder auch nicht, jedenfalls als sehr guter Hinweis gedacht, wo man - illegalerweise - die Firmware downloaden kann!



lg
mIstA
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Re: Liebes Geizhals Team, ich bin doch kein Cracker! (Schluchz)
19.10.2003, 07:40:04
Ihr habt mir soeben in einem Bewertungs-Thread ein kindlich-einfaches Gedicht geplonked.

Nach dieser Beschreibung deines Posts, scheint das Verslein ja nur ein kleiner, unwesentlicher Teil gewesen zu sein!


Wahrscheinlich war man der Meinung, es handelte sich um eine Crack-Anweisung.

Vermutlich durchaus zu recht! - Nicht was den eim betrifft, sondern viel eher den Link, den dein Post ja auch enthalten hat bzw. das was an dessen Ziel zu finden ist!  :-(


Im gegenständlichen Posting hätte ich niemals geschrieben, wie man das Gerät erfolgreich updated, wenn ihr nicht seit langem eine Anleitung, DIE DAS GERÄT AUSSER FUNKTION SETZT, in genau dem selben Thread toleriert hättet.

Seit langem? ?-)  Egal, jetzt kann ich diese jedenfalls nicht mehr finden, also Bedarf es auch Deiner Beschreibung nicht mehr wirklich!  ;-)


Dabei hatte ich alles so tituliert,  wie es nach Medienschulung angeblich legal ist, naja...

Wenn Du hier schon von Medien sprichst: Jedes Medium hat einen Herausgeber und ggf auch eine Redaktion; diese sind bei der Auswahl, was veröffentlicht wird zwar an Gesetze gebunden, aber deshalb müssen sie auch nicht alles veröffentlichen, was juridisch einwandfrei ist! - Soferne es das überhaupt war!  ;-)


... durch bewusste Selektion falscher Informationen strafweise dazu bringt, ihre Geräte zu zerstören.

Ich glaub fast, die Medienschulung hast grad eben mal kurz vergessen! ?-)


Wenn ich ganz artig verspreche, niemals eine funzende Anleitung zu rechtlich bedenklichen Datenmanipulationen in euren hochehrenvollen Halbleitern zu speichern, darf ich dann wenigstens überprüfbar falsche Behauptungen richtig stellen,  damit das kleine Monster in mir nicht zerplatzt?

Sicher darfst Du falsche Behauptungen richtig stellen; damit allein wird sicher niemand ein Problem haben! - Du darfst aber sicher auch zur Untermauerung Deiner Korrektur trotzdem nichts schreiben, das mit den Richtlinien unvereinbar ist! Andernfalls könnte man jede Information als Richtigstellung einer Falschmeldung (seines Alter Ego) tarnen!


KEINEN Crack im Sinne des Gesetzes

Hab ich da was verpaßt ?-)  gibts wirklich ein Gesetz, das den Begriff 'Crack' klar und unzweifelhaft definiert? 8-O  Bitte um eine Quellenangabe!  :-)


Sogar die Herstellerfirma droht als einzige Konsequenz den Verlust der Garantieleistungen an.

Ein EEPROM, das Dein Eigentum ist, umzuprogrammieren, kann Dir die Herstellerfirma ohnehin nicht verbieten; dabei begangene eventuelle Copyright Verletzungen wäre bestenfalls mit Untertützung des Betreffenden nachweisbar, sind also praktisch nicht verfolgbar! !:-)  Womit sollte der Hersteller also drohen?


Firmware und EEPROM sind weder verschlüsselt, noch sonst wie in einer Art, die man erst zu umgehen hätte, geschützt.

Hier schreibst Du aber das genaue Gegenteil:
Ein Regraden mit der offiziellen LiteOn-401er-Release ging auch nicht, weil die ihre binarys in exe-pakete verpacken, die meinen Brenner als 411er erkannten und sich als nicht zuständig erklärten.


oder aber die entsprechenden Informationen bei den Gerätebewertungen zulasst, weil sie grundlegende Entscheidungskriterien beim Kauf eines Gerätes darstellen.

Daß es (un)möglich ist, darfst Du ja offenbar schreiben; wie es im Detail geht, darfst Du aber trotzdem nur Beschreiben, wenn das ganze Procedere auch legal und im Einklang mit den Richtlinien ist. Alles andere wäre absurd!  

Warum beschwerst Dich nicht beim Hersteller, daß er in seiner Produktbeschreibung Fakten verschwiegen hat, die für Deine Kaufentscheidung grundlegend wären! ;-)  |-D


Wieder mal eine Beschwerde über einen Plonk, die sich zusehends in heiße Luft verflüchtigt! >:-(

lg
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