Re(5): Was ich aber aufregend finde,....
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Liebes Geizhals Team, ich bin doch kein Cracker! (Schluchz)
18.10.2003, 21:40:05
Liebes Geizhals-Team,

Ihr habt mir soeben in einem Bewertungs-Thread ein kindlich-einfaches Gedicht geplonked. Wahrscheinlich war man der Meinung, es handelte sich um eine Crack-Anweisung.
Das Gegenteil war der Fall: Im gegenständlichen Posting hätte ich niemals geschrieben, wie man das Gerät erfolgreich updated, wenn ihr nicht seit langem eine Anleitung, DIE DAS GERÄT AUSSER FUNKTION SETZT, in genau dem selben Thread toleriert hättet.

Dabei hatte ich alles so tituliert,  wie es nach Medienschulung angeblich legal ist, naja...

Es tut mir wirklich leid, niemals wollte ich Menschen zu illegalen Taten anstiften.
Aber könntet ihr nicht so nett sein, neben den zielführenden Hinweisen auch die eindeutig falschen zu plonken?

Ich bin genau so gegen illegale Aneignung fremder Leistungen, wie ihr, aber ich bin dagegen, dass man Jugendliche, die oft jeden Euro zusammen sparen müssen, durch bewusste Selektion falscher Informationen strafweise dazu bringt, ihre Geräte zu zerstören. (-wenn auch nicht irreversibel,...)

Bitte, bitte, bitte...:
Wenn ich ganz artig verspreche, niemals eine funzende Anleitung zu rechtlich bedenklichen Datenmanipulationen in euren hochehrenvollen Halbleitern zu speichern, darf ich dann wenigstens überprüfbar falsche Behauptungen richtig stellen,  damit das kleine Monster in mir nicht zerplatzt?

%-)

P.S.: Meine juristisch wohl beschlagene Freundin teilt nach Durchsicht aller vertraglich bindenden Unterlagen des betreffenden DVD-Brenners meine Auffassung, dass ein Firmware-Update KEINEN Crack im Sinne des Gesetzes darstellt. Sogar die Herstellerfirma droht als einzige Konsequenz den Verlust der Garantieleistungen an.

Firmware und EEPROM sind weder verschlüsselt, noch sonst wie in einer Art, die man erst zu umgehen hätte, geschützt.

Ich wäre also sehr dankbar, wenn ihr ein für alle mal klarstellt,  dass Firmware-Updates illegal sind, wovon ich nichts weiß, oder aber die entsprechenden Informationen bei den Gerätebewertungen zulasst, weil sie grundlegende Entscheidungskriterien beim Kauf eines Gerätes darstellen.



Antworten PM Alle Chronologisch
 
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........  Re(8): Nachtrag  (GrummelGrumpf am 20.10.2003, 20:02:11)
....  Re(4): Na klar, immer der Fly....  (littlemonsters am 18.10.2003, 23:41:55)
.......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 19.10.2003, 15:52:45)
.....
Re(5): Was ich aber aufregend finde,....
19.10.2003, 03:27:51
Es muss aber möglich sein, den Sinn der entsprechenden Gesetze zu diskutieren und zu erfragen, wo die Grenze zu ziehen ist.

Inwiefern, bitte, behindert das Plonken Deines Beitrags die Diskussion über irgendwelche Gesetze, deren Sinn oder Grenzen?  ?-)

Wie Du ja siehst, es ist hier sogar möglich darüber zu diskutieren, warum ein Beitrag geplonkt wurde; allerdings ist es im Allgemeinen eher sinnlos, da man schwer über etwas diskutieren kann, das man nicht lesen konnte!  ;-)
Dazu kommt auch noch, daß Du uns bis jetzt einen Link zu dem betreffenden Thread und damit selbst ein Minimum an Kontext virenthalten hast.  :-(


Nach meinen Informationen ist es den KäuferInnen NICHT verboten, zum Beispiel den LiteOn 401S auf den 411er upzudaten, sehr wohl allerdings der Firma, dieses Update anzubieten, ohne Lizenzgebühren dafür einzuheben und weiterzuleiten.

Meiner Ansicht nach kommt es dabei darauf an, wie Du an die neue Firmware kommst. !:-)
*) freier Download vom Hersteller - kein Problem.
*) Kopie von einem anderen 411er - klare Copyrightverletzung!
*) selbst durchführbare Änderung der vorhandenen Firmware - vermutlich OK.
*) Modifikation der Firmware durch Patch - jetzt sind wir definitiv im Graubereich!  ;-)


Wenn die Geizhals-Webredaktion meine Bewertungspostings,  wo ich lediglich als solche klar verifizierte Falschmeldungen korrigiert hatte, löscht,  während man die Falschmeldungen stehen lässt, muss ich davon ausgehen,  dass man der Auffassung ist, ein solches Update wäre illegal,

Wie kommst Du zu diesem Schluß ?-)  soweit ich das bisher verstanden hab, ist ein anderer Hinweis auf ein solches Update ja noch vorhanden?
Außerdem bedeutet ein Plonk ja in keiner Weise, daß etwas illegal ist, sondern bestenfalls, daß es hier nicht erwünscht ist! !:-) 3 von den 9 Punkten der Richtlinien haben definitiv nichts illegales zum Thema!


was ich nach Durchsicht aller Details meiner Kaufvereinbarung für falsch halte:

Ob legal oder auch nicht, sagt Dein Vertrag Dir nicht! ;-)  
Vertragsbruch wäre schließlich noch kein Rechtsbruch; außerdem hast die Kaufvereinbarung ja vermutlich mit einem Händler geschlossen!


Nirgendwo habe ich unterschrieben

Selbst das wäre (zumindest wenn 'Du' unters KSchG. fällst) vermutlich bedeutungslos, soferne man Dich nicht nachweislich extra auf diese Klausel hingewiesen hätte!  ;-)


oder "Zustimm" geklixt, dass ich auf ein Update verzichtete, im Gegensatz zu crackbaren Probesoftwareinstallationen....

Was auch immer Du auch an EULAs bei einer SW-Installation wegklixt, ist ohnehin völlig egal, da auf diese Weise ohnehin kein gültiger Vertrag zustandekommen kann! ;-)

lg
mIstA
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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.......  Re(7): Was ich aber aufregend finde,....  (mIstA am 19.10.2003, 05:50:07)
..  Außerdem....  (littlemonsters am 19.10.2003, 11:56:07)
 

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