Software-Genossenschaft......
Geizhals » Forum » Software » Software-Genossenschaft...... (62 Beiträge, 505 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
........
Re(8): Nein, keine Bezahlung!
22.10.2003, 21:56:35
Ich vermute, dass nicht mal geregelt ist, was als Nutzungszeit eines Programmes gilt.

a. Installation alleine kann es nicht sein.
Die Testversionen bleiben ja auch nach Ablauf der Frist installiert und teilweise AKTIV! (Dürfen sie das? Wahrscheinlich AUCH ungeklärt.Naja...)
Die wesentlichen Funktionen sind aber dann softwaremäßig deaktiviert, woraus ich schließe,  dass ein installiertes, aber softwaremäßig nachvollziehbar deaktiviertes Programm auf meinem PC NICHT gegen das EULA verstößt.

ME kann das EULA nicht mal verlangen,  dass ich ein lizenziertes Programm komplett deinstalliere, bevor ich es auf einem anderem Gerät installiere, wenn eine absolute Auslöschung aller Spuren des Programmes auf meinem Betriebssystem nur Fachleuten möglich ist.

b. Nächste Stufe ist: Eine Software wird dann genutzt, wenn damit verknüpfte Prozesse laufen. Laufen jene Prozesse auf einem PC nicht,  wird das Programm deaktiviert und freigegeben. Ein Neustart ist erst wieder möglich, wenn niemand sonst das Programm nutzt.

c. Noch darüber: Eine Software wird dann genutzt, wenn die mit ihr verknüpften Prozesse einen maßgeblichen Anteil an der Prozessorleistung haben.
Das wäre natürlich das konsumentenfreundlichste, weil nach dem Ende jeder AKTION die Software im Millisekundentakt für andere NutzerInnen freigegeben werden könnte. So eine Lösung habe ich erarbeitet. b) und a) sind fader, aber ziemlich sicher erlaubt. c) ist noch nicht ausgefochten, nicht wahr?
B-)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...........
Re(11): Nein, keine Bezahlung!
23.10.2003, 10:01:53
Diese Art "Universallizenz" gestattet die Parallele Nutzung. Hier geht es aber um eine "Nacheinandernutzung".
Außerdem verstehe ich nicht, warum sich hier alle auf MS festlegen:
Ich habe eigentlich geschrieben "Software und Dateien", nicht wahr?
Wie eine CD, die man original und privat weiter gibt.

Dass das System bei Betriebssystemen NICHT sehr zweckmäßig ist, liegt auf der Hand. Sehr wohl aber bei Anwendungsprogrammen, die man nur selten braucht, und um ein Medienarchiv aufzubauen,  dass allen GenossenschafterInnen zugänglich ist.


Auch geht es mir nicht darum, mich in eine fixe Idee zu verbeißen, sondern um den Spaß an der Sache.

Deshalb weiter, so lange ich noch ein bisserl krank bin und Zeit dafür habe:

Ich darf Original-Medien jederzeit weiter reichen, wenn ich keine Gebühr dafür verlange.
Ich darf sie verkaufen, verschenken, stiften und sonst noch einiges.
In Wirklichkeit gebe ich damit aber nicht einfach die Dateien weiter, sondern das Recht, diese zu nutzen. GENAU DAS versucht uns die digitale Vervielfältigungsindustrie seit Jahren zu erklären, nicht wahr?

Schau mal,  das System könnte ja eine positive Sogwirkung in Richtung legaler Softwarenutzung auslösen: Wenn sich jemand gewerblich in diversen EDV-Disziplinen versuchen möchte, kann diese Person relativ BILLIG in das Geschäft einsteigen.

Sollten dann die Aufträge tatsächlich viel Rechenzeit in Anspruch nehmen, wird diese Person sicher oft auf die Freigabe zu warten haben und sich ärgern, nicht wahr?

Das ist genau der Moment, wo entschieden wird, ein Produkt zu erwerben, DAS SONST VIELLEICHT NIE GEKAUFT WORDEN WÄRE!

Wenn es jemand nicht schafft, mit dem Genossenschaftsmodell in eine Zone zu gelangen, wo sich die Anschaffung amortisiert, bleiben auch keine Geschädigten.

So, wie ich mir Modell vorstelle (-ganz KONKRET: wie man den Token herumreicht, und wie dieser die Software aktiviert und deaktiviert und die Nutzung protokolliert-), könnte es sogar eine sinnvolle Alternative zu den von vielen Firmen verwendeten "Trial-Versionen" darstellen.

Wäre mE sogar noch schwerer zu cracken,  als die Trialversionen oder Keys, weil die Freigabe ja überwacht, was du mit der Software machst.

Da ich mich mit moderner Programmierung ungefähr so wenig auskenne, wie in der Rechtslehre, muss sich eh niemand sorgen, dass bald irgend wo ein solches System auftaucht.

_______________________________________________________________

In diesem Moment fallen mir DOCH noch mögliche Geschädigte ein:

:´(:´(:´(


Jene Firma zB, von der gestern hier als Beispiel geposted wurde, dass sie Software vermieteten. Ich halte das Genossenschaftsmodell allerdings für etwas mächtiger. Und billiger.

Für die Softwareindustrie könnte es allerdings VORTEILHAFTER sein, einen leichteren Zugang zu zeitlich beschränktem, aber legalen Gebrauch zu ermöglichen.
Wenn die Firmen das SELBST machten, wär's NIX mit Genossenschaft.
___________________________________________________________________

Beispiel, wie Firmen das nützen könnten:
ADOBE oder MM geben allen das Recht, gewisse Anwendungsprogramme eine gewisse Anzahl Stunden wöchentlich gewerblich zu nutzen.

Wenn ich eine Homepage bastle und verkaufe, achte ich IMMER darauf, lediglich legale Software zur Erstellung zu benutzen. Deshalb greife ich auf die beliebten Textinstrumente zurück, die  keine WYSIWYG-Oberfläche bieten, dafür aber frei erhältlich sind. Mach'  fast alles mit "C&P" auf Textniveau, Patchwork von Scriptsprachen, die ich bestenfalls intuitiv verstehe, aber nicht programmieren kann. Wie gesagt, Spaß an der Sache!

Wenn aber jemand eine moderne Flash-DB-Steuerung will, wird es ernst:
Die Anschaffung der Software zahlt sich nämlich erst aus,  wenn sich die ( -noch dazu vorzuschießenden! -)Kosten in einem angemessenem Zeitraum amortisieren.

Photoshop ist ein geringes Problem.
Alles, was ich brauche, geht auch mit Gratisprogrammen.

Trotzdem zahlt sich eine beschränkte (-Test-) Nutzung nur aus,  wenn ich das Programm in diesem beschränkten Ausmaß GEWERBLICH verwenden darf, was mir  darüber hinaus ermöglichen würde, eine Volllizenz zu erwerben.



(=> es geht ja nicht darum, ob Teenager mit irgend welchen Anwendungen spielerisch lernen. Genau das hat MS durch günstige SchülerInnenangebote im nicht gewerblichen Bereich bereits geschickt legalisiert. Ich fände es als Hersteller auch ganz toll, wenn alle MitarbeiterInnen in den Betriben nach meiner Software schrien, weil sie diese schon so gewöhnt wären. Spielt es aber nicht, weil die nicht so gut wäre, dass sie jemand raubkopieren würde.....)




Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
............
Re(12): Nein, keine Bezahlung!
23.10.2003, 12:01:46
Diese Art "Universallizenz" gestattet die Parallele Nutzung. Hier geht es aber um eine "Nacheinandernutzung".

Das ist mir schon klar; das war ein eher spontaner Gedanke von mir, sicherzustellen, daß es keine Lizenzprobleme geben kann; mit so einer Lizenz darf man beliebig viele Installationen von beliebiger MS-Soft machen, soweit ich weiß; die Genossenschaft als Lizenzeigner und die Mitglieder die das Recht zur Nutzung des gemeinsamen Eigentums haben!  ;-)  Jedes Mitglied kann dann nach belieben legal alle MS-Produkte nutzen! B-)


Auch geht es mir nicht darum, mich in eine fixe Idee zu verbeißen, sondern um den Spaß an der Sache.

Schön  ;-) ...daß wir uns da einig sind!  :-)


so lange ich noch ein bisserl krank bin

!:-)  Das erklärt natürlich einiges!  |-D  |-D  |-D


Ich darf Original-Medien jederzeit weiter reichen, wenn ich keine Gebühr dafür verlange. Ich darf sie verkaufen, verschenken, stiften und sonst noch einiges.

Du darfst mit Deinem Eigentum so ziemlich alles machen - solange Dein Handeln nicht mit Gesetzen in Konflikt kommt!  ;-)
Wobei es im Grunde ja nicht um die Medien geht, sondern um die Software, also ein Werk im Sinne des UhRG. (So wie man z.B. ein Gemälde nicht auf ein Stück unsaubere Leinwand reduzieren kannst.) - Wenn Du also dieses Werk weitergibst und trotzdem eine Kopie davon behältst, ist das eine UhRG-Verletzung; :-(  die Verantwortung liegt dann allein bei Dir.


In Wirklichkeit gebe ich damit aber nicht einfach die Dateien weiter, sondern das Recht, diese zu nutzen. GENAU DAS versucht uns die digitale Vervielfältigungsindustrie seit Jahren zu erklären, nicht wahr?

So hätten Sie es wohl gerne, wenn sie uns die Weitergabe der Nutzungsrechte schon nicht völlig verbieten können. - Wie es in der Theorie jetzt genau ausschaut, weiß ich nicht, aber sobald die Software neben dem Werkcharakter auch zum Produkt wird, ist das Recht dieses Produkt (die SW) bestimmungsgemäß zu verwenden; wennst ein Gemälde kaufst, stellt sich ja auch nicht die Frage, ob mit dem Erwerb eines gerahmten Stücks Leinwand auch automatisch das Recht verbunden ist, Dein Gemälde auch anzusehen!  %-)

- f.f. -


lg
mIstA
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
............
Fortsetzung... [Re(12): Nein, keine Bezahlung!]
23.10.2003, 13:11:18
Schau mal,  das System könnte ja eine positive Sogwirkung in Richtung legaler Softwarenutzung auslösen:

Daran hab ich auch schon so ähnlich gedacht; sicher läßt sich das ganze vielleicht den SW-Herstellern als neuer Vertriebskanal schmackhaft machen.  ;-)  Aber wenn ich mir die konkreten Bedingungen ohnehin mit dem Hersteller aushandle, wozu dann noch eine Genossenschaft und nicht wirklich eine Vermietung der SW?  ?-)


Wenn sich jemand gewerblich in diversen EDV-Disziplinen versuchen möchte, kann diese Person relativ BILLIG in das Geschäft einsteigen.

Wenn jemand irgendetwas gewerblich machen möchte, dann braucht er als erstes mal einen Gewerbeschein und noch mehr Papierkram - davor bewegt sich sowieso alles in einem graubereich, da sind die Lizenzen im Detail eher nebensächlich!  ;-)

Ich denke, wenn Du die nötigen gewerblichen Lizenzen verläßlich kaufst, sobald Du tatsächlich Geld verdient hast, wird kein SW-Hersteller wirklich ein Problem damit haben, daß Du damit eigentlich Deine erste kommerzielle Nutzung ohne die nötigen Lizenzen zu haben!


könnte es sogar eine sinnvolle Alternative zu den von vielen Firmen verwendeten "Trial-Versionen" darstellen.

Hmm  ?-)  ... welchen Sinn hat es dabei den ganzen Aufwand der Genossenschaft bzw. zwischengeschalteten Verwaltungsebene in Kauf zu nehmen?


Wäre mE sogar noch schwerer zu cracken,  als die Trialversionen oder Keys,

Bitte um nähere Erklärung wie Du Dir das vorstellst ?-) vorher ist es völlig sinlnlos über die Frage der Sicherheit zu diskutieren - dann gern!


weil die Freigabe ja überwacht, was du mit der Software machst.

Viel Spaß dabei, die Nutzer davon zu überzeugen, daß Du die so gewonnen Daten in keiner Weise speicherst oder weiterverkaufst; >:-) außerdem ist dann vermutlich eine ständige Internet-Verbindung nötig.  
In dem Rahmen kann ich 'normale' Trial-versionen sicher problemlos sehr effizient absichern ohne das einfache Handling zu beeinträchtigen! B-)


Wenn die Firmen das SELBST machten, wär's NIX mit Genossenschaft.

Genau das habe ich gerade versucht zu erklären; Punkt für Dich! ;-)


ene Firma zB, von der gestern hier als Beispiel geposted wurde, dass sie Software vermieteten. Ich halte das Genossenschaftsmodell allerdings für etwas mächtiger. Und billiger.

Begründung ?-) was kann das Genossenschaftssystem per se billiger als der Verleih?  


Da ich mich mit moderner Programmierung ungefähr so wenig auskenne, wie in der Rechtslehre, muss sich eh niemand sorgen, dass bald irgend wo ein solches System auftaucht.

Sein net so pessimistisch! ;-)  Das wär nicht die erste geniale Innovation die aus einer eher absurden Idee entstanden wäre!  ;-)  B-)
lg
mIstA
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....
Re(5): Software-Genossenschaft......
23.10.2003, 03:04:53
ist es das Problem der genossenschaftlichen UserInnen,  wenn sie die Software oder die Inhalte auch zu Unzeiten nutzen.

Mit zu Unzeiten meinst Du vermutlich zu Zeiten, zu denen Sie es nicht dürften. ?-)
Genau den Punkt bezweifle ich sehr stark!
Im Falle einer Firma als SW-Eigentümer ist es nämlich definitiv nicht so; sondern es ist auf jeden Fall die Firma bzw. (als Person) der Geschäftsführer verantwortlich für die Einhaltung der Lizenzbedingungen.
Bei Vereinen und Genossenschaften ist es wahrscheinlich so, daß zwar das jeweilige Mitglied auch verantwortlich ist (weil im Gegensatz zu Angestellten kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, er also aus freiem Willen handelt), daß aber Verein bzw. Genossenschaft als Eigentümer der Software ausreichend dafür Sorge tragen muß, daß keine Uhrheberrechtsverletzungen passieren, um nicht zumindest mitverantwortlich und damit auch haftbar für allfällige Schadenersatzforderungen zu werden.  :-(


Ungefähr so, als führtest du eine geliehene DVD öffentlich vor.

Aber Du willst doch eben gerade keinen Verleih; der stellt ja auch eine Art Vertrag dar und dadurch kann im Falle der DVD eben die Verantwortung voll auf den Ausleiher übergehen; findet kein Verleih statt, bleibt auf jeden Fall ein Teil der Verantwortung beim Verein/Genossenschaft und damit auch die Mithaftung!  !:-)

Anderes Beispiel: Wenn ich mir ein CD-Image (als erlaubte Sicherheitskopie der SW-CD; ob eine solche in der Form tatsächlich erlaubt ist, ist Nebensache) auf der Festplatte speichere, ist das erlaubt (nehmen wir mal an)! Es könnte auch dadurch nicht zum Verbotenen werden, wenn das Verzeichnis mit meinen Sicherheitskopien - warum auch immer - übers Internet zugänglich wird. Selbst wenns ein Konfigurationsfehler oder sogar ein Software-Bug war, bin ich aber auf jeden Fall dafür verantworlich und ggf. schadenersatzpflichtig.  ;-)


Auch,  wenn ich dir Software aus meinem Besitz weiter verkaufe, kann niemand sicher sein,  dass ich meine Version aus dem System entfernt habe.
Trotzdem ist es gestattet.....


Ganz schlechtes Beispiel! ;-)  
Gestattet ist es eh nur deshalb, weil Dir niemand so leicht verbieten kann, Dein Eigentum zu verkaufen; dazu wäre zumindest ein gültiger Vertrag zwischen Dir und dem Hersteller nötig, den es im Allgemeinen bei 'Standardsoftware' gar nicht geben kann, außer er würde ausdrücklich abgechlossen. EULAs sind noch kein gültiger Vertrag, sondern nur ein verbindliches Vertragsangebot des Herstellers; solange ich sie nicht ausdrücklich und aus freier Willensentscheidung akzeptiere, sinds irrelevant.  ;-)

Außerdem, wenn ich Dir mein Fahrrad verkaufe, kannst auch unmöglich sicher sein, daß es nicht gestohlen ist. Trotzdem kannst Du es normalerweise problemlos kaufen, ohne befürchten zu müssen, wegen Hehlerei vorm Richter zu landen!  ;-)

lg
mIstA
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): Software-Genossenschaft......
23.10.2003, 04:24:05
Die Eigentumsrechte bleiben bei der Genossenschaft, an der die GenossenschafterInnen Anteile halten, der Besitz, in diesem Fall das NUTZUNGSRECHT sollte optimiert weiter gegeben werden.

Wenn nur das Nutzungsrecht weitergegeben wird, beibt aber die Verantwortung (auch) bei der Genossenschaft; sollte die volle Verantwortung und damit auch Verfügungsgewalt auf den Nutzer übergehen, dann ist es ein Verleih und der ist eben nicht gestattet.  :-(

Mit der Verantwortung ist aber auch die Haftung für Schadenersatzansprüche ('Anzahl der verbreiteten Kopien' mal 'einfache Lizenzgebühr') verbunden; selbst wenn der Nutzer auch Verantwortlich ist, kann sich der SW-Hersteller aussuchen, von welchem der 'Verantwortlichen' er mal sein Geld bekommt. Alles weitere müßten sich alle Mitverantwortlichen dann untereinander ausmachen!  ;-)

Sobald sich also ein Richter davon überzeugen läßt, daß Mitglieder häufig Raubkopien behalten hätten, kann die Genossenschaft Konkurs anmelden und der Masseverwalter müßte unter Umständen sogar mit allen mitteln versuchen, Schadenersatz von den tatsächlich schuldigen Mitgliedern eintreiben.  :-(


Ich brauche nur die zuverlässige Information, dass es in Österreich einer Genossenschaft verboten werden kann, Produktionsmittel in dieser Art zu verwalten. Dann geb'  ich gleich eine Ruh'...

Ich kann Dir zuverlässig versichern, daß es in Österreich auch einer Genossenschaft nicht explizit verboten werden muß, Produktionsmittel in irgendeineiner Art zu verwalten, daß dadurch gültige Gesetze verletzt werden!  %-)

Nein, im Ernst  ;-)  es geht weniger darum, ob es verboten ist SW-Nutzung auf diese Art zu organisieren oder nicht; es geht darum, daß auch eine Genossenschaft (als jur. Person) für ihr Handeln verantwortlich ist und damit auch für die Folgen ihres Handelns.

Der Knackpunkt ist also, daß die Genossenschaft zumindest mit allen zumutbaren Mitteln sicherstellen müßte, daß es zu keinen Urheberrechtsverletzungen kommen kann; dazu wären Vorschriften für die Mitglieder/Nutzer allein sicher nicht ausreichend, sondern diese müßten ggf. auch mit allen Mitteln durchgesetzt werden.  :-(


Ich geb Dir grundsätzlich recht, die Idee hat was geniales an sich!  :-)  Absolut...  B-)

Ich bräuchte nur die zuverlässige Information, daß das ganze aus juristischer Sicht - unter gewissen technischen Rahmenbedingungen - eine realistische Chance hat. Dann bin ich sofort mit vollem Einsatz dabei...  B-)

... und würde ggf. - so das Projekt so weit käme - auch mal zumindest ein ernsthaftes Rechtsgutachten $-)  finanzieren! - Das sollten wir nämlich zumindest mal haben, bevor man das Projekt ernsthaft der Öffentlichkeit präsentiert; weil - sobald das Projekt von der SW-Industrie ernst genommen wird - werden diese zumindest ein Gutachten präsentieren, daß das Vorhaben irgendwie illegal ist! - Können wir das nicht schon idealerweise durch eine Vorwegnahme mit unserem Gutachten abfedern, dann wirds schwer werden, potentielle Mitglieder zu finden!  B-)

lg
mIstA
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Software-Genossenschaft......
23.10.2003, 05:27:39
Viele Programme und Dateien verwende ich sehr selten.

Wesentliche Frage ist auch noch, ob Du sie die wenigen Male wirklich benötigst - vor allem genau dann?  ?-)  z.B. ein HD-Imageing Tool werde ich zwar selten brauchen, aber dann sofort - weil das Betriebssystem 'zerschossen' ist!

Womit sich schon die erste Grundfrage stellt: Nutzungsmodalitäten  ?-)
first come, first serve ?-) OK, soweit, so gut, aber das darf für den 2. nicht bedeuten, daß er möglicherweise bis zum St. Nimmerleinstag warten muß  ?-)

Büchereien haben zum Teil ein vielfaches ihrer Mitgliederzahl an Büchern, dadurch funktionierts halbwegs; außerdem sind gefragte Bücher mehrfach vorhanden. Eine vergleichbar üppige Ausstattung wäre bei Software schwer finanzierbar, denk ich.  ;-)

Insoferne sind diese Rahmenbedingungen für den Nutzer ziemlich wichtig; da muß einiges an unterschiedlichen Interessen ausbalanciert werden, denk ich. - Nachträgliche Änderungen sind nämlich, gegen eine Mehrheit der Mitglieder, nicht mehr machbar; damit wären zusätzliche Einschränkungen - auch notwendige - vergleichbar absurd mit einer Volksabstimmung über eine saftige Steuererhöhung.  %-)  


Ich lade den genossenschaftlich besorgten Photoshop vom FTP, installiere, arbeite, deinstalliere und gebe ihn wieder frei.

Könnte sein, daß man eine normale Photoshop Version nur von CD installieren darf, da die FTP-Variante ja eine zusätzliche Kopie nötig macht; aber das ist eher Nebensache - man könnt ja das ganze CD-Laufwerk im Netz freigeben und via VPN dem Nutzer zur Verfügung stellen.  >:-D

Wobei der umständliche Installations-Deinstallations Zyklus dabei leider ein wirklich dynamisches Wechseln verhindert.  :-/  Um z.B. Urlaubsfotos aufzuarbeiten bräuchtest Photoshop vielleicht eine Woche - aber auch nur ein paar Stunden am Tag; trotzdem, jeden Tag aus dem Netz neu installieren wär Schwachsinn, also bleibt das Programm die ganze Woche für alle gesperrt, obwohl es in Summe keine 48 Stunden genutzt wurde.  >:-(


Prinzipiell sollte man schnell sein, bevor die Lücke dicht gemacht wird.....

Ich würde auch mal recherchieren obs diese Idee nicht bereits im Videotheken-Bereich versucht wurde (als Verein die Kosten für Verleihversionen zu umgehen); das könnte nämlich auch wichtige Urteile zur zentralen Fragestellung zutage fördern.  !:-)

lg
mIstA
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Software-Genossenschaft......
23.10.2003, 17:01:30
ich war selbst vor jahren mit einem projekt dieser art schwanger und habe mich auch mit juristen etc. auseinandergesetzt.

die idee war etwa so, man bietet die SW per versand an, der kunde hat ein rückgaberecht im versand und schickt diese innerhalb der frist abzüglich einer "bearbeitungsgebühr" zurück. selbstverständlich muss er die installation löschen. natürlich war das auch auf downloadbasis in überlegung.

deine idee mit genossenschaft oder verein scheint mir nicht auf server client
basis legal möglich zu sein, da bei einer citrix o.a. lösung pro zugang eine eigene
lizenz für das programm am server bezahlt werden muss.

aber wenn die sw nur am genossenschaftsserver liegt und dort einzeln von
verschiedenen genossen (online) genutzt wird, ist dies sicherlich legal möglich.
das ist nichts anderes als wenn im Büro der Firma XY einma der angestellte a. und dann der angestellte b. den gleichem computer mit z.b. Word verwenden.

der wesentliche nachteil ist, dass die dokumente innerhalb des programms von anderen usern zerstört werden können, bzw. ein fertiges dokument wenn der
genosse das programm selbst nicht besitzt auf seinem rechner nicht verwendet werden kann.

die sache ist bei vielen programmen aber doch eine überlegung wert. neben der anschaffungskosten der SW wird aber wie bei allem das marketing die teuerste sache und die frage ist ob es genügend dauer-genossen gibt die beiträge bezahlen, da sie ja eher nur an einer kurzfistigen nutzung interessiert sind.

da du die sache mit einigem ernst verfolgst, bin ich grundsätzlich an einer beteiligung nicht desinteressiert.



Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung