Re(5): Software-Genossenschaft......
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.  Re: Software-Genossenschaft......  (littlemonsters am 22.10.2003, 10:06:57)
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.  Re: Software-Genossenschaft......  (David@home am 22.10.2003, 14:59:11)
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Re(5): Software-Genossenschaft......
23.10.2003, 03:04:53
ist es das Problem der genossenschaftlichen UserInnen,  wenn sie die Software oder die Inhalte auch zu Unzeiten nutzen.

Mit zu Unzeiten meinst Du vermutlich zu Zeiten, zu denen Sie es nicht dürften. ?-)
Genau den Punkt bezweifle ich sehr stark!
Im Falle einer Firma als SW-Eigentümer ist es nämlich definitiv nicht so; sondern es ist auf jeden Fall die Firma bzw. (als Person) der Geschäftsführer verantwortlich für die Einhaltung der Lizenzbedingungen.
Bei Vereinen und Genossenschaften ist es wahrscheinlich so, daß zwar das jeweilige Mitglied auch verantwortlich ist (weil im Gegensatz zu Angestellten kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, er also aus freiem Willen handelt), daß aber Verein bzw. Genossenschaft als Eigentümer der Software ausreichend dafür Sorge tragen muß, daß keine Uhrheberrechtsverletzungen passieren, um nicht zumindest mitverantwortlich und damit auch haftbar für allfällige Schadenersatzforderungen zu werden.  :-(


Ungefähr so, als führtest du eine geliehene DVD öffentlich vor.

Aber Du willst doch eben gerade keinen Verleih; der stellt ja auch eine Art Vertrag dar und dadurch kann im Falle der DVD eben die Verantwortung voll auf den Ausleiher übergehen; findet kein Verleih statt, bleibt auf jeden Fall ein Teil der Verantwortung beim Verein/Genossenschaft und damit auch die Mithaftung!  !:-)

Anderes Beispiel: Wenn ich mir ein CD-Image (als erlaubte Sicherheitskopie der SW-CD; ob eine solche in der Form tatsächlich erlaubt ist, ist Nebensache) auf der Festplatte speichere, ist das erlaubt (nehmen wir mal an)! Es könnte auch dadurch nicht zum Verbotenen werden, wenn das Verzeichnis mit meinen Sicherheitskopien - warum auch immer - übers Internet zugänglich wird. Selbst wenns ein Konfigurationsfehler oder sogar ein Software-Bug war, bin ich aber auf jeden Fall dafür verantworlich und ggf. schadenersatzpflichtig.  ;-)


Auch,  wenn ich dir Software aus meinem Besitz weiter verkaufe, kann niemand sicher sein,  dass ich meine Version aus dem System entfernt habe.
Trotzdem ist es gestattet.....


Ganz schlechtes Beispiel! ;-)  
Gestattet ist es eh nur deshalb, weil Dir niemand so leicht verbieten kann, Dein Eigentum zu verkaufen; dazu wäre zumindest ein gültiger Vertrag zwischen Dir und dem Hersteller nötig, den es im Allgemeinen bei 'Standardsoftware' gar nicht geben kann, außer er würde ausdrücklich abgechlossen. EULAs sind noch kein gültiger Vertrag, sondern nur ein verbindliches Vertragsangebot des Herstellers; solange ich sie nicht ausdrücklich und aus freier Willensentscheidung akzeptiere, sinds irrelevant.  ;-)

Außerdem, wenn ich Dir mein Fahrrad verkaufe, kannst auch unmöglich sicher sein, daß es nicht gestohlen ist. Trotzdem kannst Du es normalerweise problemlos kaufen, ohne befürchten zu müssen, wegen Hehlerei vorm Richter zu landen!  ;-)

lg
mIstA
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.  Re: Software-Genossenschaft......  (User10055 am 22.10.2003, 17:56:24)
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