Re(12): Nein, keine Bezahlung!
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.  Re: Software-Genossenschaft......  (littlemonsters am 22.10.2003, 10:06:57)
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.  Re: Software-Genossenschaft......  (David@home am 22.10.2003, 14:59:11)
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............
Re(12): Nein, keine Bezahlung!
23.10.2003, 12:01:46
Diese Art "Universallizenz" gestattet die Parallele Nutzung. Hier geht es aber um eine "Nacheinandernutzung".

Das ist mir schon klar; das war ein eher spontaner Gedanke von mir, sicherzustellen, daß es keine Lizenzprobleme geben kann; mit so einer Lizenz darf man beliebig viele Installationen von beliebiger MS-Soft machen, soweit ich weiß; die Genossenschaft als Lizenzeigner und die Mitglieder die das Recht zur Nutzung des gemeinsamen Eigentums haben!  ;-)  Jedes Mitglied kann dann nach belieben legal alle MS-Produkte nutzen! B-)


Auch geht es mir nicht darum, mich in eine fixe Idee zu verbeißen, sondern um den Spaß an der Sache.

Schön  ;-) ...daß wir uns da einig sind!  :-)


so lange ich noch ein bisserl krank bin

!:-)  Das erklärt natürlich einiges!  |-D  |-D  |-D


Ich darf Original-Medien jederzeit weiter reichen, wenn ich keine Gebühr dafür verlange. Ich darf sie verkaufen, verschenken, stiften und sonst noch einiges.

Du darfst mit Deinem Eigentum so ziemlich alles machen - solange Dein Handeln nicht mit Gesetzen in Konflikt kommt!  ;-)
Wobei es im Grunde ja nicht um die Medien geht, sondern um die Software, also ein Werk im Sinne des UhRG. (So wie man z.B. ein Gemälde nicht auf ein Stück unsaubere Leinwand reduzieren kannst.) - Wenn Du also dieses Werk weitergibst und trotzdem eine Kopie davon behältst, ist das eine UhRG-Verletzung; :-(  die Verantwortung liegt dann allein bei Dir.


In Wirklichkeit gebe ich damit aber nicht einfach die Dateien weiter, sondern das Recht, diese zu nutzen. GENAU DAS versucht uns die digitale Vervielfältigungsindustrie seit Jahren zu erklären, nicht wahr?

So hätten Sie es wohl gerne, wenn sie uns die Weitergabe der Nutzungsrechte schon nicht völlig verbieten können. - Wie es in der Theorie jetzt genau ausschaut, weiß ich nicht, aber sobald die Software neben dem Werkcharakter auch zum Produkt wird, ist das Recht dieses Produkt (die SW) bestimmungsgemäß zu verwenden; wennst ein Gemälde kaufst, stellt sich ja auch nicht die Frage, ob mit dem Erwerb eines gerahmten Stücks Leinwand auch automatisch das Recht verbunden ist, Dein Gemälde auch anzusehen!  %-)

- f.f. -


lg
mIstA
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.............  Re(13): Nein, keine Bezahlung!  (littlemonsters am 23.10.2003, 12:38:34)
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