Abgezockt ?
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Re(11): Abgezockt ?
07.02.2004, 13:09:47
Ich denke schon, dass eine Mahnklage das richtige Mittel dafür ist (zumindest in Österreich). Soweit ich weiss, benützt man eine Mahnklage, um diverse Geldleistungen vom Beklagten zu erhalten.

Also, mal von vorne. Nicht Deinetwegen - wir könnten das per PM durchhecheln ;) -, sondern, weil das hier möglicherweise auch andere interessiert:

Bevor jemand zu Gericht gehen kann, um (s)eine Forderung zu klagen, muss erst Terminverlust eintreten. Der Schuldner muss also aufgefordert werden, den gesamten offenen Betrag innerhalb einer angegebenen Frist, meist 14 Tage, zu begleichen. Das geschieht am besten - der Nachweisbarkeit wegen - per eingeschriebenem Brief. Mag in einem solchen Fall lächerlich wirken, doch ist dies die Voraussetzung dafür, dass der Gläubiger seine Forderung gerichtlich klagen kann.

Jetzt geht es vor Gericht. Entweder kommt es zu Zahlungsbefehl oder Mahnklage (betragsabhängig).

Achtung: In beiden Fällen prüft das Gericht - im Gegensatz zu Deiner Meinung - die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht, sondern informiert den Schuldner nur über die eingebrachte Mahnklage und fordert ihn als ersten Schritt zu einer Klagebeantwortung auf.

Das bedeutet, dass erst im folgenden Verfahren (siehe unten) eine unrechtmäßige Forderung als solche hervorkommt und (mit allen Kosten) abgewiesen wird.

Kommt der Schuldner dem Auftrag zur Klagebeantwortung nach, so wird das Gericht eine Gerichtsverhandlung ansetzen, in der der Kläger und der Beklagten Ihre Sache darlegen können.

Warum schätze ich die Wahrscheinlichkeit einer Klagebeantwortung ("Einspruch") ganz anders ein als Du?

Bevor ich die zwei möglichen Szenarien aufzeige, die hier Platz greifen, möchte ich vorausschicken, dass berechtigte Zweifel an der ganz oben lesbaren Darstellung eines allfälligen Klägers bereits in 80-120% der Fälle (;)) zu einem starken Bedürfnis des(?) "RichterIns" führen würden, die Streitparteien zu einem Vergleich zu bewegen. Ein Vergleich bedeutet bereits Kostenteilung! Die den Kläger treffenden Kosten könnten bereits - bei ein bisschen "Glück" - den Preis des Gerätes, um das es ursächlich geht, übersteigen.

So, nun zu den beiden Möglichkeiten, die jedenfalls zu einem Einspruch seitens des Händler führen würden:

A) Der Händler will den Kunden tatsächlich beschei.sen. Dann wird er den bereits übermittelten, aus seiner Sicht günstigen, Sachverhalt bestens abgesichert haben.

Ich habe bei einem Verfahren um ein zerkratztes Durchschnittsmöbel in der dritten Verhandlung bereits sieben(!) Zeugen des damaligen Händlers aufmarschieren sehen, die allesamt angeblich beim Einpacken dieses Möbels dabei waren und dessen Unversehrheit bestätigten. Wie sich herausstellte, war einer der Zeugen Buchhalter des Möbelhauses, ein zweiter Verkaufsleiter. Beide hätten nach menschlichem Ermessen gar keine Gelegenheit, bei solchen Vorgängen anwesend zu sein. Sie schworen trotzdem, sie wären es gewesen. Der Kläger hatte gerade noch seine Freundin als Zeugen. Die Richterin ließ sich auch durch die unglaubwürdidge Konstellation der gegnerischen Zeuge nicht beeindrucken und bestand(!!!) auf einem Vergleich. Sie stellte unmissverständlich ("Das ist jetzt nicht für's Protokoll!") durchblicken, dass sie keine Verurteilung des Möbelhändlers aussprechen würde; einzige Möglichkeit für den Kläger, der kompletten Kostenübernahme (bei Abweisung der Klage) zu entgehen, war, einem BVergleich zuzustimmen. Das Möbel hatte einen Neupreis von ATS 1800,-, Die Kosten des klägerseitigen Anwalts beliefen sich (nach freundschaftlicher Reduktion) auf 7.200,-

Das angeführte Beispiel existiert wirklich, ich habe nur "die Namen" ein wenig verändert. ;)

Nun zu Szenario

B) Der Händler ist ehrlich und schwörlich voll im Recht. Holla! Ja, soll auch schon ein- oder zweimal im vorigen Jahrhundert passiert sein. Dann wird er möglicherweise den Sachverhalt aus seiner Sicht nicht so wirklich gut abgesichert haben. Andererseits hat das Stück - wie der "Kläger" meinte, einwandfrei funktioniert, als es bei ihm war. Das Teil ist also nach seiner eigenen Aussage - die er nötigenfalls vor Gericht unter Wahrheitspflicht wiederholen muss, ohne Tadel geliefert worden. (Ich denke, das hast Du auch in Deiner Argumentation ein wenig übersehen.)

Und beim Auspacken nach der Rücksendung war es defekt. Sehr defekt. Einen Zweiten im Lager zu finden, der - möglicherweise durch den Schrei "Des gibt's doch net!" alarmiert - das ausgepackte Fiasko gesehen hat und das bestätigen kann, sollte nicht schwierig sein. Wieviele Beweise bräuchtest Du als Richter?

Kann sein, dass das nicht in einem Verfahren reicht (Wer kennt schon alle Richter?) Kann aber auch sein, dass dem Händler geglaubt und für ihn entschieden wird. Und dann wird das sehr teuer, denn - siehe unten.

Jetzt hätten wir mal die Gründe, warum ich einer unwidersprochenen Mahnklage nicht viel Wahrscheinlichkeit beimesse.

Bei diesem Verfahren nach Klagebeantwortung muss sowohl der Kläger als auch der Beklagte von einem Rechtsanwalt vertreten sein. Das meinte ich, als ich von "teuer" und "hohem Risiko" sprach. Kann sich eine Partei keinen Rechtsanwalt leisten (ja, aber nur dann), so hat sie Anspruch auf Verfahrenshilfe, d.h., es wird ein Rechtsanwalt vom Gericht beigestellt.

Wird der Klagebeantwortung nachgekommen, wird das Gericht, sofern die Klage nicht zurückgezogen wird, nach der entsprechenden Beweiswürdigung ein Urteil fällen. Oder die beiden Parteien schließen einen Vergleich - in der Regel mit Kostenteilung. Es kann aber vorher, im Zuge der Beweiswürdigung, noch zu weiteren Gerichtsterminen (auch teuer) kommen.

Wie einE RichterIn entscheidet, hängt übrigens nicht von tatsächlichen Sachverhalt ab, sondern von dem Verhalt, der dem urteilenden Organ am glaubwürdigsten erscheint. Ist Dein Prozessgegner der Lieblingsschwiegersohn der Nation, stehen Deine Chancen gleich weit schlechter...

Recht und Gerechtigkeit.

GrummelGrumpf
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Re(12): Abgezockt ?
07.02.2004, 14:46:37
Wow, danke für so ein langes Posting 8-O

Ich getraue mich aber Grummel zu berichtigen ;-)

Zu Deinem 2. Absatz: das hab ich ja sinngemäß auch in einem anderen Posting in diesem Thread geschrieben.

Weiters unterscheidest Du zwischen Zahlungsbefehl und Mahnklage. Das stimmt so nicht. Ein Zahlungsbefehl ist Teil einer Mahnklage. Gehen wir nur vom aktuellen Fall und dem gegebenen Streitwert - also 400,-- Euro - aus. Sonst wird das alles zu unübersichtlich:

Das Gericht "informiert" den Schuldner bzw. Beklagten vom Einbringen einer Mahnklage überhaupt nicht! Es informiert ihn dahingehend, dass gleich als erster Schritt ein Zahlschein (Zahlungsbefehl) zugesandt wird mit dem Auftrag diesen entweder einzuzahlen, oder Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch kann auch OHNE Anwalt sein!

Es ist zwar richtig, dass das Gericht zu diesem Zeitpunkt nicht prüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Das ist aber hauptsächlich so gemeint, dass der Wahrheitsgehalt dieser Forderung nicht überprüft wird. Es ist nicht so gemeint, dass JEDE Klage angenommen wird. Der Richter muss durchaus prüfen, ob es sich um einen klagbaren Anspruch handelt (so steht zB in Olschers Druckwerken).

"Bei diesem Verfahren nach Klagebeantwortung muss sowohl der Kläger als auch der Beklagte von einem Rechtsanwalt vertreten sein." -  das stimmt ganz einfach nicht. Ein Anwalt muss erst ab einer gewissen Höhe eingeschalten werden. Das weisst Du sicher auch.

Dein (wahres) Beispiel mit dem zerkratzen Möbelstück ist natürlich arg. Das mit den Zeugen, die in Wahrheit wohl gar keine richtigen waren, kann leider in jedem Prozess passieren. Und ich gebe Dir vollkommen Recht, dass, wie ein Richter entscheidet, weniger vom tatsächlichen Sachverhalt abhängt, sondern wer dem Richter am glaubwürdigsten erscheint.

Aber sonst passt Deine Argumentation natürlich. Besonders wie der Ablauf einer Gerichtsverhandlung sein könnte... Es ist halt bei Gericht alles möglich, vom schnellen positiven Ende ohne einzige Verhandlung bis zu mehrmaligen Verhandlungen die in keiner Relation zum Streitwert stehen. Hellsehen müsste man können ;-)

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Re: Abgezockt ?
07.02.2004, 16:02:59
Man muss den Händler nicht gleich verteufeln. Wir schon hier im Forum ein Mal einen ähnlichen Fall, wonach sich in Nachhinein festgestellt hat, dass der Händler (wie gestanden hat: Unabsichtlich!) die Ware ausgetauscht hat. Bei der Verwirrung die fast überall in den Reklamationslagern herrscht, wäre das kein Wunder.

Damit ist aber nichts gewonnen. Die Rechtslage ist hier unklar (ich rede auch von Österreich). Es ist wahr, dass innerhalb der Garantiefrist den Beweisumkehr gilt (Der Händler muss beweisen, dass die Ware einwandfrei war), hier handelt es sich aber um ein Problem das mit der Garantie nichts unmittelbar zu tun hat. Was hier von Händler beanstandet wird ist die Voraussetzung für den Umtausch. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf der Händler den Umtausch verweigern.

Die Rechtsfrage ist nicht ob der Umtausch verweigert werden kann oder nicht (ER KANN!!!!!!!), sondern wer hat eigentlich das Gerät ramponiert??? Das kann auf den Rechtsweg geklärt oder auch nicht, deswegen, empfehle ich einen detaillierten freundlichen Brief an den Händler schreiben und den Sachverhalt nochmals genau schildern. Vielleicht überprüft der Händler die Abwicklung wieder und findet den begrabenen Hund.

Wenn nicht, dann Zeuge, Urkunden, und was mehr als Beweis helfen kann zusammenstellen und einen Rechtsanwalt suchen. In Österreich kann auch die VKI mit einer kostenlosen Beratung helfen.

MFG,
MEMIL

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Re(4): Abgezockt ?
08.02.2004, 01:13:10
also belassen kann man die sache sicher nicht. schon prinzipiell nicht. sonst kommt der händler vielleicht noch auf die idee, so etwas öfter zu machen.

dass es sich um eine verwechslung handelt, glaube ich weniger, da hätte man doch zumindest mal probiert, den kunden anzurufen, oder? zumindest würde ich das machen, bevor ich geräte in der gegend herumschicke. aber wenn man vorher anruft, könnte der kunde ja auch auf die idee kommen, das paket nicht anzunehmen, und das wäre für den händler ungünstig.

über die rechtsmittel bin ich nicht im klaren (da gibt's aber eh oben bereits gute beiträge), aber ein bisserl was sollte man schon riskieren. damit die sache wenigstens aktenkundig wird.

falls der rechtliche weg nichts hilft, dann wenigstens auf medialem weg ein bisserl dampf ablassen. also hier den namen der firma nennen, einen leserbrief an diverse zeitungen schreiben, verbraucherschutz sowieso einschalten. so unter dem motto, die 400 euro habe ich verloren, aber zumindest hat der händler einen größeren verlust. schließlich sehe ich hier eindeutig den tatbestand des betrugs, und da habe ich kein mitleid mit einem händler. und es ist auch deine bürgerpflicht, verbrechen aufzudecken. das hilft dir zwar vielleicht nichts mehr, aber vielleicht jemand anderem.

einfach zurücklehnen und die 400 euro abzuschreiben, ist sicher zeitsparender, aber ob es auch wirklich die nerven schont, ist fraglich. und ich hätte auch meine rechtsstaatlichen bedenken bei einer solchen vorgehensweise.









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Re(3): Abgezockt ?
09.02.2004, 09:18:48
Mach' dir nur kein großes sophistisches Kopfzerbrechen darüber, wie sich die Händler - die seriösen! - zunehmend gegen die vorgeblich "enttäuschten Kunden" und deren eingebildeter Schläue absichern! http://www.dau-alarm.de/whythat.html  

Abgesehen davon, dass die stets zwei MitarbeiterInnen haben, die anläßlich der Paketöffnung dabei sind und als ZeugInnen aussagen würden.
So schlau, wie sich eine bestimmte Sorten von "Kunden" der Pickelgesichts-Klasse wähnt, sind die auch - und rechtlich firmer als die "Sammelklagen-müssen-her"-Herumposter.

Was soll auch andauernd das Gewinsel nach "Kulanz" - wenn die klaren rechtlichen Gewährleistungsbestimmungen - Zustand, Fristen - nicht mehr greifen? Kulant wird ein Händler meist dann sein, wenn es sich um einen ihm bekannten und guten Kunden - nicht eine Laufkundschaft - handelt und das Verlangen nicht mit solchen Erpresserformulierungen wie: "Dann schreib ich über euch im Geizhals" vorgebracht werden.  

Apropos "Beratung". Jene Firmen, die eine gute - und deshalb an Arbeitszeit teure! - Beratung bieten, werden vor allem von Pickelgesichertern doch nur ausgenützt um sich zu informieren - um dann das Teil bei einem Billigsdorfer zu kaufen. (Ein Bekannter von mir in Graz hat deshalb seinen Laden zugesperrt, weil "das nix bringt") Also wird die "Beratung" - jede Minute Arbeitszeit dafür verursacht schon Vollkosten von mindestens 1,50  Euro - sehr eingeschränkt und die so geschätzten Billigsdorfer - siehe den gelbmetallischen Vogel von der unteren Wiedner Hauptstraße in Wien - lassen sie eben ganz weg.

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Re: Abgezockt ?Von Wichmann!
12.02.2004, 06:09:14
Ja, mir ist sowas bei Wichmann-EDV passiert:habe eine Plextor DVD Brenner mitte Dezember 03 bestellt, den ich erst nach vier wöchiger Wartezeit bekommen habe.!

Leider hakte der Einzugsschacht des Brenners an der Schachtklappe meines Aldi Titanium 8000 Rechners, so dass ich nach Rücksprache mit Wichmann den Brenner original verpackt in zwei Kartions plus zusätzlicher Polsterfolie zurück geschickt habe und um Rücktritt vom Kauf bat. Inzwischen hatte der Shop seinen Betrieb eingestellt.

Ich bekam nach ein paar Tagen einen Brief, wo drin behauptet wurde, dass der Brenner angeblich nicht mit dem originalen Styropor verpackt worden wäre, sondern mit Ersatzstyropor, wodurch er im Karton hinundher geschlackert wäre. Es wurde angedeutet, dass er möglicherweise defekt sei, außerdem hätte er einen leichten Kratzer an der Gehäuseoberseite von Einbau. Man wolle versuchen ihn beim Hänlder umzutauschen.

Ich habe natürlich sofort diesen umwahren Behauptungen widersprochen per Fax.
Gestern bekam ich nun ein erneutes Schreiben von Wichmann, worin mir mitgeteilt wurde, dass der Brenner nicht umgetauscht wurde, weil die Ware unvollständig zurück geschickt worden sein. Es ist nicht erwähnt, was fehlen soll und vorallem im ersten Schreiben war keine Rede davon. Die versuchen ganz klar mir fadenscheinigen Tricks sich vor der Rückzahlung des Kaufbetrages zu drücken.

Andere Wichmann Geschädigte können sich bitte hier per Email melden, zwecks einer Sammelklage gegen diese unseriöse Firma.

Email: mn.20.mars111@spamgourmet.com          :-(

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