Re(12): Abgezockt ?
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Re(12): Abgezockt ?
07.02.2004, 14:46:37
Wow, danke für so ein langes Posting 8-O

Ich getraue mich aber Grummel zu berichtigen ;-)

Zu Deinem 2. Absatz: das hab ich ja sinngemäß auch in einem anderen Posting in diesem Thread geschrieben.

Weiters unterscheidest Du zwischen Zahlungsbefehl und Mahnklage. Das stimmt so nicht. Ein Zahlungsbefehl ist Teil einer Mahnklage. Gehen wir nur vom aktuellen Fall und dem gegebenen Streitwert - also 400,-- Euro - aus. Sonst wird das alles zu unübersichtlich:

Das Gericht "informiert" den Schuldner bzw. Beklagten vom Einbringen einer Mahnklage überhaupt nicht! Es informiert ihn dahingehend, dass gleich als erster Schritt ein Zahlschein (Zahlungsbefehl) zugesandt wird mit dem Auftrag diesen entweder einzuzahlen, oder Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch kann auch OHNE Anwalt sein!

Es ist zwar richtig, dass das Gericht zu diesem Zeitpunkt nicht prüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Das ist aber hauptsächlich so gemeint, dass der Wahrheitsgehalt dieser Forderung nicht überprüft wird. Es ist nicht so gemeint, dass JEDE Klage angenommen wird. Der Richter muss durchaus prüfen, ob es sich um einen klagbaren Anspruch handelt (so steht zB in Olschers Druckwerken).

"Bei diesem Verfahren nach Klagebeantwortung muss sowohl der Kläger als auch der Beklagte von einem Rechtsanwalt vertreten sein." -  das stimmt ganz einfach nicht. Ein Anwalt muss erst ab einer gewissen Höhe eingeschalten werden. Das weisst Du sicher auch.

Dein (wahres) Beispiel mit dem zerkratzen Möbelstück ist natürlich arg. Das mit den Zeugen, die in Wahrheit wohl gar keine richtigen waren, kann leider in jedem Prozess passieren. Und ich gebe Dir vollkommen Recht, dass, wie ein Richter entscheidet, weniger vom tatsächlichen Sachverhalt abhängt, sondern wer dem Richter am glaubwürdigsten erscheint.

Aber sonst passt Deine Argumentation natürlich. Besonders wie der Ablauf einer Gerichtsverhandlung sein könnte... Es ist halt bei Gericht alles möglich, vom schnellen positiven Ende ohne einzige Verhandlung bis zu mehrmaligen Verhandlungen die in keiner Relation zum Streitwert stehen. Hellsehen müsste man können ;-)

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