Re: Abgezockt ?
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Re: Abgezockt ?
07.02.2004, 16:02:59
Man muss den Händler nicht gleich verteufeln. Wir schon hier im Forum ein Mal einen ähnlichen Fall, wonach sich in Nachhinein festgestellt hat, dass der Händler (wie gestanden hat: Unabsichtlich!) die Ware ausgetauscht hat. Bei der Verwirrung die fast überall in den Reklamationslagern herrscht, wäre das kein Wunder.

Damit ist aber nichts gewonnen. Die Rechtslage ist hier unklar (ich rede auch von Österreich). Es ist wahr, dass innerhalb der Garantiefrist den Beweisumkehr gilt (Der Händler muss beweisen, dass die Ware einwandfrei war), hier handelt es sich aber um ein Problem das mit der Garantie nichts unmittelbar zu tun hat. Was hier von Händler beanstandet wird ist die Voraussetzung für den Umtausch. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf der Händler den Umtausch verweigern.

Die Rechtsfrage ist nicht ob der Umtausch verweigert werden kann oder nicht (ER KANN!!!!!!!), sondern wer hat eigentlich das Gerät ramponiert??? Das kann auf den Rechtsweg geklärt oder auch nicht, deswegen, empfehle ich einen detaillierten freundlichen Brief an den Händler schreiben und den Sachverhalt nochmals genau schildern. Vielleicht überprüft der Händler die Abwicklung wieder und findet den begrabenen Hund.

Wenn nicht, dann Zeuge, Urkunden, und was mehr als Beweis helfen kann zusammenstellen und einen Rechtsanwalt suchen. In Österreich kann auch die VKI mit einer kostenlosen Beratung helfen.

MFG,
MEMIL

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