Gründe die gegen Licht am Tag sprechen.
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Re: Gründe die gegen Licht am Tag sprechen.
19.08.2006, 12:08:36
1. Blinklichter schwerer zu erkennen (Gegenverkehr,Kreisverkehr)


Geh bitte - wer so schasaugert ist, sollte keinen Führerschein bekommen.

2.Benachteiligung alle Verkehrsteilnehmer die ohne Licht unterwegs      


Stimmt - aber die waren schon immer unbeleuchtet und vor allem in der Dämmerung sowie natürlich nachts schwer zu erkennen... Und tagsüber wird man wohl einen Menschen sehen, wenn er irgendwo is.

3.Erhöhtes Unfallrisiko beim Einordenen in den Fliessverkehr mittels
Rückspiegel,bzw.
   Spurwechsel mittels Rückspiegel ,da Autofahrer die ohne Licht unterwegs
sind
   nun leichter übersehen werden können.(oder nur mit Stadt oder
Begrenzungslicht)


Es gibt keine Autofahrer mehr ohne Licht. Standlicht ist kein Tagfahrlicht.

4.Kein Vorteil (vorrangiges Erkennen) mehr für Einsatz und Einspurige
Fahrzeuge.


Motorräder sind jetzt genauso gut zu erkennen wie Autos. Dass die Beleuchtung aller Autos für die Motorräder ein Nachteil ist, hört man immer wieder, mag sein, ich kann es mir nicht wirklich vorstellen und bin auf die Unfallstatistiken der Zukunft gespannt.
Einsatzfahrzeuge? Bledsinn... wenn die es eilig haben, blinkts weiß, blau und rot und es macht tatütata. Das übersieht keiner.

5.Rechtsstreit bei Unschuld beim Unfall,Unfallverursacher könnte behaupten
Licht
  des Unfallsgegener war nicht an.


Nicht beweisbar, also keine Streitfrage (Außer bei Unfalldatenspeicher). Außerdem kein Argument: Soll man eine womöglich sicherheitssteigernde Maßnahme nicht einführen, denn es könnte sie ja jemand nicht einhalten und dadurch könnten Streitfragen entstehen, deswegen gleich gar net einführen?

6.Nichtlichtfahrer unter Lichtfahrern ist erhöhtes Unfallrisiko,während es
früher andersrum    
   war.


s.o. - es gibt keine Nichtlichtfahrer mehr, von einzelnen, die es vergessen (passiert mir manchmal auch noch) mal abgesehen. Abgesehen davon ist das ein Argument FÜR Licht am Tag - denn bisher waren viele (u.a. ich) bereits mit Abblendlicht am Tag unterwegs, also waren die, die kein Licht anhatten, einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, wie du richtig sagst.

Wo liegen die Vorteile fürs Lichtfahren,aus eigener Erfahrung?,ich konnte
wirklich keinen einzigen ausmachen.


Bei Sommersonne um 13 Uhr ist der Vorteil natürlich nicht frappant, ansonsten aber finde ich es angenehm, unabhängig von Witterung, Autofarbe, Lichtverhältnissen etc. jedes Fahrzeug an ein bis zwei hellen Lichtquellen zu erkennen.
Die technischen Nachteile (erhöhter Strom- bzw. Benzinverbrauch) sind durch Tagfahrleuchten kompensierbar, denn die verbrauchen nur einen Bruchteil des Abblendlichtes, die Schlusslichter müssen außerdem nicht brennen. Und in ein paar Jahren ist der Stromverbrauch durch LEDs sowieso vernachlässigbar. Auch ein wenig ein Scheinargument in Zeiten von 300 W Verstärkern, Navigationssystemen und Klimaanlagen.




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Re(2): Gründe die gegen Licht am Tag sprechen.
19.08.2006, 14:40:04
Geh bitte - wer so schasaugert ist, sollte keinen Führerschein bekommen.

Der Lichtkegel des Scheinwerfers überlagert das Blinklicht bei manchen Automodellen recht deutlich,was das Blinklicht später erkennbar macht.
Und tagsüber wird man wohl einen Menschen sehen

Wenn man einen Menschen ohne Licht tagsüber sieht,dann wird man wohl auch ein Auto
ohne Licht sehen können,wenn man ein unbeleuchtetes Auto tagsüber nicht mehr sieht,
führt man das Lichtfahren ein.
Es gibt keine Autofahrer mehr ohne Licht. Standlicht ist kein Tagfahrlicht.

Weil nicht sein kann,was nicht sein darf.
Motorräder sind jetzt genauso gut zu erkennen wie Autos.

Vorher nicht?,war nur ein Scherz,ich weiss was du meinst.
Dieses Motorradlichtgesetzt führte man ein ,damit man die Motorräder weniger leicht übersieht,aus dem gleichen Grund führte man es für Autos (vom Mini bis zum Sattelschlepper)ein.
Nicht beweisbar, also keine Streitfrage

Das bezweifle ich,aber wenn es so ist als Grund streichen.

s.o. - es gibt keine Nichtlichtfahrer mehr, von einzelnen, die es vergessen
(passiert mir manchmal auch noch) mal abgesehen.

Es kann nicht sein was nicht sein darf.
...also waren die, die kein Licht anhatten, einem höheren Unfallrisiko
ausgesetzt, wie du richtig sagst.

Sowas sagte ich nie.Jetzt sind sie eine Kollonnenlücke im Verkehr.
ansonsten aber finde ich es angenehm, unabhängig von Witterung, Autofarbe,Lichtverhältnissen etc. jedes Fahrzeug an ein bis zwei hellen Lichtquellen zu
erkennen.

Und genau darin  liegt die Gefahr.

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Re(3): Gründe die gegen Licht am Tag sprechen.
19.08.2006, 14:56:21
Der Lichtkegel des Scheinwerfers überlagert das Blinklicht bei manchen
Automodellen recht deutlich,was das Blinklicht später erkennbar macht.


Ich hatte noch nie Probleme damit, das Blinken zu erkennen. Aber ich achte mal drauf.

Wenn man einen Menschen ohne Licht tagsüber sieht,dann wird man wohl auch ein
Auto
ohne Licht sehen können,wenn man ein unbeleuchtetes Auto tagsüber nicht mehr
sieht,
führt man das Lichtfahren ein.


Fußgeher rennen nicht zum Teil beleuchtet, zum Teil unbeleuchtet herum, Autofahrer bisher sehr wohl. Jetzt sieht man jedes KfZ praktisch gleich gut.

Weil nicht sein kann,was nicht sein darf.


? Was hat die Tatsache, dass einzelne noch nicht oder mit falschem Tagfahrlicht unterwegs sind, mit der Sinnhaftigkeit der gesamten Maßnahme zu tun - außer nix?

Das bezweifle ich,aber wenn es so ist als Grund streichen.


Ich bin kein Versicherungsexperte, aber wenn Aussage gegen Aussage steht, kann es nicht wirklich relevant sein, denke ich mir. Außerdem ist die mangelnde Beleuchtung eines anderen Verkehrsteilnehmers ja noch lange kein Freibrief, diesen über den Haufen zu fahren. ;-)

Es kann nicht sein was nicht sein darf.


Geh bitte, was soll der Schas... und Tempo 130 streichen, weil sich manche nicht daran halten, oder was? Was ist das für ein deppates nicht-argument? *GRMFP*

Sowas sagte ich nie.Jetzt sind sie eine Kollonnenlücke im Verkehr.


Ach so, die unbeleuchteten sind jetzt eh keine Gefahr. Wo ist dann das Problem?

Und genau darin  liegt die Gefahr.


Dass man jetzt jedes Kfz an 1 oder 2 hellen Lichtern erkennt - daran liegt die Gefahr. Aha.
Welche Gefahr??? ?-)?-)%-)%-)?-)?-)



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Re(2): Gründe die gegen Licht am Tag sprechen.
20.08.2006, 13:19:59
Geh bitte - wer so schasaugert ist, sollte keinen Führerschein bekommen.


Genauso wie die "Schaßaugaten", die bei Tag UND guter Sicht ein unbeleuchtetes Fahrzeug übersehen.

Stimmt - aber die waren schon immer unbeleuchtet und vor allem in der
Dämmerung sowie natürlich nachts schwer zu erkennen... Und tagsüber wird man
wohl einen Menschen sehen, wenn er irgendwo is.


Fahrzeuge übersieht man, Menschen nicht? 8-O Ich habe den (subjektiven ;-)) Eindruck, daß viele Fahrzeuglenker (vom LKW bis zum Radfahrer) nur mehr "auf Licht schauen" und somit ist der Fußgänger ..... aber er ist eh immer der Schwächere 8-O

Es gibt keine Autofahrer mehr ohne Licht. Standlicht ist kein Tagfahrlicht.


Richtig, ob das wirklich "gut" ist sei dahingestellt

Nicht beweisbar, also keine Streitfrage (Außer bei Unfalldatenspeicher).
Außerdem kein Argument: Soll man eine womöglich sicherheitssteigernde Maßnahme
nicht einführen, denn es könnte sie ja jemand nicht einhalten und dadurch
könnten Streitfragen entstehen, deswegen gleich gar net einführen?


Es kann auch "Unfallzeugen" geben oder? Wenn jetzt allerdings jemand behauptet, daß der Unfall nur wegen dem "Nichtlicht" passiert ist, dann ist der Fahrer sowieso eine Gefahr für alle anderen.

Motorräder sind jetzt genauso gut zu erkennen wie Autos. Dass die Beleuchtung
aller Autos für die Motorräder ein Nachteil ist, hört man immer wieder, mag
sein, ich kann es mir nicht wirklich vorstellen und bin auf die
Unfallstatistiken der Zukunft gespannt.
Einsatzfahrzeuge? Bledsinn... wenn die es eilig haben, blinkts weiß, blau und
rot und es macht tatütata. Das übersieht keiner.


"Weißblinkende" Einsatzfahrzeuge? Rotblinkend? Schau einmal in die StVO und Du wirst "nur" BLAU finden. ;-) Früher waren die "Lichtfahrer" Fahrzeuge die andere abgeschleppt haben, also LANGSAME Fahrzeuge oder Schulbusse, dann waren es vor allem die "sportlichen" Fahrer, hier komme ich -> verschwinde endlich, jetzt sind es alle. :-( Schau Dir einmal die Unfallstatistik der Fußgänger an, ach so, gibt es eh zuviele :-(

... die kein Licht anhatten, einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, wie du richtig
sagst.


Fußgänger etc, völlig richtig

.... die Schlusslichter müssen außerdem nicht brennen. ....


Jetzt fahre einmal durch einen Tunnel und schaue wieviel Rücklichter NICHT brennen, dort müssen sie nämlich. Ach so, auch egal :-(

20.08.2006, 13:20 Uhr - Editiert von motorboot, alte Version: hier
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Re(4): Gründe die gegen Licht am Tag sprechen.
21.08.2006, 14:45:22
bei einem gebe ich dir Recht, es gibt eine unglaubliche Vielzahl an verschiedenen Kombinationen wie die Leute ihr Vehikel bei Tage beleuchten. Das kann schon mal irretierend wirken, speziell wenn es blendet, zittert, mal blau, mal weiss, mal unten, mal oben, oder gar unten und oben, oder zb der Fahrer nicht merkt dass das Fernlicht aufgedreht ist (Kontrolllampe bei starker Sonneneinstrahlung unsichtbar).

Fakt ist, wer sich nicht selber Lampen wechseln kann und auf eine Vertragswerkstätte angewiesen ist, tut mir jetzt schon leid. Speziell wenn man dann bei Xenon beide Lampen tauschen muss (sonst brennt es total ungleich) und man um die 400 Teuros für so eine Aktion hinblättert. Von defekten Vorschaltgeräten möchte ich gar nicht sprechen. Aber auch bei Halogen ist bei vielen Herstellern der Wechsel bei den Hauptscheinwerfer sehr mühsam und für den Endkunden nicht grad billig. Die von Hella angebotenen "Day & Night" brennen zwar länger, haben aber den Nachteil in der Nacht weniger Lichtausbeute zu haben

Deswegen finde ich es gut das man die Nebler unten in der Schürze verwenden kann, der Tausch der Lampen ist einfach und kann meist von aussen erfolgen, die Ersatzbirnen bekommt man auf jeder Tankstelle. Da reicht oft geringes handwerkliches Geschick um den Tausch selbst durchzuführen.

Allerdings, und jetzt schließt sich der Kreis, wenn so einer in die Nacht kommt und seine Hauptscheinwerfer einschaltet und dabei auf die schon brennenden Nebler vergisst, tja dann wirds ärgerlich...






Grüsse, Geri    
                                              
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Re(4): Gründe die gegen Licht am Tag sprechen.
22.08.2006, 11:25:49
und hier der ganze § 1 der fahrradverordnung ;-)

Allgemeines

  § 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss -
sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt -
ausgerüstet sein:
  1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen,
     mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung
     von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h
     erreicht wird;
  2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen;
  3. mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen
     Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder
     hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens
     100 cd beleuchtet;
  4. mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens
     1cd;
  5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer
     Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Rückstrahler
     darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein;
  6. mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler mit einer
     Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Rückstrahler
     darf mit dem Rücklicht verbunden sein;
  7. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch
     gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden;
  8. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß
     oder gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit mindestens
     zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Rückstrahlern mit
     einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2 oder mit
     anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung den
     zuvor genannten entsprechen;
  9. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt
     ist, für jede Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen
     Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.
  (2) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der
Fahrbahn muss die Bremsverzögerung - unbeschadet des Abs. 1 Z 1 -
einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades
gewährleistet.
  (3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht mit einem Dynamo betrieben
werden, gilt Abs. 1 Z 3 und Z 4 mit der Maßgabe, dass die dort
genannte Wirkung ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht
werden muss.
  (4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in
Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden.

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