Re: Gewährleistungsfrage
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Gewährleistungsfrage
27.11.2006, 14:10:57
Gewährleistungsfrage

So folgender sachverhalt

ich habe anfang juni ein twin set medusa 5.1 headset von speedlink bestellt ,beim einzigen händler der es mir liefern konnte ,leider konnte keiner meiner etlichen stammhändler es besorgen (in annehmbarer zeit,hätte wochen gedauert).nun die lieferung klappte einwandfrei und flott ich benutzte das eine headset auch sofort und alles war ok ,das 2 headset (twin set!!) sollte dann einige wochen später zum einsatz kommen gleich beim auspacken hörte ich ein klappern und merkte das ein teil in der ohrmuschel locker ist ,also wieder eingepackt und eingeschickt zur reklamation danach war ich auf urlaub kaum wieder da war eine mail des händlers im postfach das ich das zubehör schicken sollte und auch das funktionierende headset(wtf??) habe nochmal nachgefragt per mail ob das echt nötig sei die meinten sie fragen nochmal den hersteller ,der soll dan gesagt haben ja wäre nötig.na gut also nochmal alles verpackt und dann verschickt.(recht teuer!!)naja nach einigen wochen bekam ich auf nachfrage die antwort sie hätten mir eine zeiwertgutschrift erstellt und ich können etwas neues bestellen(sicher nie mehr bei der firma!!,oder es überweisen lassen).die gutschrift beläuft sich auf 62,..euro ich mein hallo das kanns ja nicht sein oder?das produkt hat 72 euro gekostet dazu kamn versandkosten/nachname gebühr also insgesamt 86 euro und 2malige einschick kosten (36 euroinsgesamt nach de 2 grosse packerl)macht dann 116.ich meine wenn die mir ein fehlerhaftes produkt schicken.. mir wäre *TRÖT* oder austausch viel lieber ,aber wenn es warum auch immer(speedlink gibt es ja noch und die headset werden ja noch hergestellt bzw vertrieben) dann ist nicht einzusehen warum ich auf den kosten sitzen bleiben soll.

hat sich durch mehrmalige auslandsaufenthalte leider in die länge gezogen,aber alles ja noch innerhalb der 6monatigen/bzw 2 jährigen  gewährleistungszeit,

ps onlinehändler aus de mit miesem ruf



ich weiss ja warum ich so gut wie auschliesslich nur bei bestimmten händlern kaufe ,nur diesmal eilte es


kann auch ruhig ein händler stellung nehmen ob es aus seiner sicht korrekt ist diese vorgangsweise



17.03.2007, 17:16 Uhr - Editiert von duracell, alte Version: hier
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.  Re: Gewährleistungsfrage  (Codename 47 am 27.11.2006, 14:59:21)
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Re: Gewährleistungsfrage
28.11.2006, 14:44:43
Nachdem hier auch viel Falsches gepostet wurde, sehe ich mich doch genötigt, meinen Senf beizusteuern:
sie hätten mir eine zeiwertgutschrift erstellt und ich können etwas neues bestellen....die gutschrift beläuft sich auf 62,..euro ich mein hallo das kanns ja nicht sein oder?das produkt hat 72 euro gekostet

Sollte es sich noch um Gewährleistung handeln, ist ein Abschlag nach österreichischem Recht, das für Konsumenten in Österreich auch gilt, wenn deutsche Händler liefern, nicht rechtens. Punkt. Es liegt an Dir, das durchzusetzen.
dazu kamn versandkosten/nachname gebühr also insgesamt 86 euro

Na, das ist nicht Problem des Händlers, wenn er nicht Falsches geliefert hatte (was nicht der Fall war) oder es um einen Rücktritt nach Fern... blafasel
.
und 2malige einschick kosten (36 euroinsgesamt nach de 2 grosse packerl)

Das wiederum IST Sache des Händlers; und hier wurdest Du in diesem Thread nicht richtig beraten. Selbst dann, wenn es für Händler (sogar aus unserer Sicht als Kunden) ungerechten Nachteil bringt, so gilt das KSchG: §8, Absätze 2 und 3 sagen seit der Änderung vom 8.5.01
„(2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.“

sowie
„(3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.“

Auch hier liegt es an Dir, das durchzusetzen.

GrummelGrumpf
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