gesetzeslage bei Portscan ?
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Re(2): gesetzeslage bei Portscan ?
26.03.2007, 16:11:13
Interessanter Vergleich...

Erweitern wir es um Autos....
Hast du das Recht, alle Autotüren in deiner Straße anzugreifen und zu sehen, ob sie sich einfach so öffnen lassen ? Ich glaube mal nicht - sind ja nicht deine Autos... Aber IANAL.

Abgesehen davon:
Wo habe ich dich autorisiert, zu meinen Services kontakt aufzunehmen ? Eben nirgendwo - sonst müßtest ja keinen Portscan fahren sondern könntest einfach die Dienste nutzen, zu denen ich dich berechtigte.

Schlußendlich:
Wieso soll ich dafür zahlen, daß Script-kiddies was ausprobieren wollen ? Schließlich zahlt man ja für Datenverkehr (also zumindest viele :-) ). Wieso soll meine Verbindung (ist ja bei vielen noch Modem) noch langsamer werden, nur weil ein Armloch 60'000 Ports abscannt ???

Wenn jemand gegen meinen Rechner Portscans fährt, würde ich von folgendem ausgehen:
- Er bereitet einen Angriff vor (wozu sonst der Portscan)
- Er nutzt meine Ressourcen an NW/CPU/...
- Er verursacht mir Kosten (Bandbreite und Zeit)

Ich halte Portscans für ein saudumme, idiotische Beschäftigung von Typen, die dümmer als Brot sind... So a la dem "I hacked 127.0.0.1"-Typen. Machen kann man gegen diese Typen leider nichts... IP-Blocken oder ähnliches nutzt ja nix, weil die Scans ja wohl via "nmap -sI" oder ähnlichem gefahren werden - man also nur die falschen sperrt... Und ob jetzt die IP gesperrt ist oder einfach der Scan nicht beantwortet wird - die verlorenen Ressourcen (Bandbreite/..) bleiben dieselben :-(

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Re(9): gesetzeslage bei Portscan ?
27.03.2007, 13:34:13
Im Internet wird aber weiters nicht zwischen Privatrechnern und Internetservern unterschieden. Sie alle haben eine IP, jede IP ist zwangsweise öffentlich zugänglich. Ob das nun durch Google erleichtert wird oder nicht ist da nebensächlich. Um sich auf deinen Port 22/23 zu verbinden, braucht man zudem keinen Portscan zu machen. Es ist auch kein Verbrechen, sich zu einer beliebigen IP auf dem Telnet oder SSH-Port zu verbinden. Das darf nunmal jeder versuchen.

Sicherheit entsteht nicht dadurch, daß du darauf vertraust, daß niemand versucht mit dir Verbindung aufzunehmen. Sicherheit bekommst du nur, wenn du zum Internet hin wirklich nur die Services anbietest die du auch wirklich anbieten willst, und dann diese Services so konfigurierst daß sie tatsächlich nur zu dem von dir gedachten Zweck genutzt werden können. Im Falle des SSH-Servers, sollte der nur laufen wenn du dich tatsächlich übers Internet auf deinem Rechner per SSH einloggen können willst, und der SSH Server sollte nur Verbindungen von bekannten IPs annehmen (falls du das so einschränken kannst) oder sich eben schlichtweg nicht überwinden lassen (etwa indem du mit Key authentication statt Passwortabfrage arbeitest).

Ein Portscan dient schlicht dazu, herauszufinden welche Services auf deiner Kiste laufen. Daran ist erstmal nichts Schlimmes zu erkennen, in jedem Fall ist ein Portscan an sich noch kein Angriff. Angegriffen werden kannst du nur, wenn einer der von dir angeboteten Services unsicher ist.

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Re(10): gesetzeslage bei Portscan ?
27.03.2007, 13:50:28

Ein Portscan dient schlicht dazu, herauszufinden welche Services auf deiner Kiste laufen. Daran ist erstmal nichts Schlimmes zu erkennen, in jedem Fall ist ein Portscan an sich noch kein Angriff. Angegriffen werden kannst du nur, wenn einer der von dir angeboteten Services unsicher ist.


So einfach ist es nicht... Mehrere Punkte:
1.) Wie du richtig sagst, sind DoS oder DDoS untersagt. Gleichzeitig sagst Du, daß Portscans legal sind. Nun gut, wenn Portscans legal sind, könnte man ja mehrere Millionen Portscans pro Sekunde fahren... Sind ja legal... und daß der Zielrechner eingeht, dafür kann man ja nix...

2.) Natürlich ist ein einfacher Portscan kein Angriff... Er dient der Angriffsvorbereitung, wenn er auf Port 22 geht. Denn weshalb sollte denn jemand ganze IP-ranges nach Eintrittspunkten sonst abgrasen ?

3.) Wir müssen schon trennen zwischen Sicherheit und legal.
Wenn Du dein Auto auf der Straße ohne Alarmanlage stehen läßt - ist es auch nicht sonderlich sicher. Trotzdem darf es keiner ohne deine Zustimmung verwenden :-)

4.) Deine Prämisse - an der deine Argumentation aufbaut - "Das darf nunmal jeder versuchen." bezweifel ich mal.
Wo soll das stehen, daß jemand ungefragt meine Ressourcen nutzen darf (und damit mir Kosten verursachen darf) ? Wo habe ich denjenigen autorisiert ?

Deine These ist eben, daß ein Portscan alleine kein Angriff ist - der folge ich in groben Zügen (mit Ausnahme DoS - und wenn ich mit 14.4k-Modem eingeloggt bin, könnte ein "normaler" Portscan schon ein kurzes DoS für mich darstellen :-) ).

Meine These hingegen ist, daß ein Portscan eine agressive Angriffsvorbereitung darstellt - weil ein Portscan (von statistischen Analysen mal abgesehen) auf "unbekannte" Rechner keine andere Funktion hat außer Angriffsvektoren zu finden... Ich würde hinter einem Portscan also die aktive (nicht nur planerische) Vorbereitung  auf gerichtlich strafbare Handlungen (Einbruch in geschütztes Computersystem)  vermuten... Und sehe einen Portscan daher als nicht ganz harmlos.

Aber von Dir kam ja das Autobeispiel - da hätte ich eine ehrliche Frage dazu:
Angenommen, du beobachtest wie jemand alle Autos in deiner Straße zu öffnen versucht... Wir betrachten dazu §86 StPO - den Anhalteparagraphen - nachdem du berechtigt bist, jeden mit den geringsten zu Gebote stehenden Mitteln anzuhalten, wenn du ihn auf frischer Tat bei gerichtlich strafbarer Handlung betrittst...

Wenn du den anhältst und die Polizei informierst... Hättest du dich dann der Freiheitsberaubung strafbar gemacht, weil er das eh hätte tun dürfen ??? *HättIchNichtGedacht*

Folgefrage:
Angenommen, ich komme auf die Straße und sehe den Typen, wie er gerade mein Auto öffnen will... Wenn ich dem eine ins Maul hau und die Polizisten rufe - bin dann ich strafbar und er nicht ???

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Re(11): gesetzeslage bei Portscan ?
27.03.2007, 14:30:28
1.) Wie du richtig sagst, sind
DoS oder DDoS untersagt. Gleichzeitig sagst Du, daß Portscans legal sind. Nun
gut, wenn Portscans legal sind, könnte man ja mehrere Millionen Portscans pro
Sekunde fahren... Sind ja legal... und daß der Zielrechner eingeht, dafür kann
man ja nix...


Da könnte man genaus sagen, daß HTTP Anfragen (also Ansteuern einer Seite im Webbrowser) illegal seien, weil man ja mehrere Millionen Anfragen pro Sekunden fahren und damit den Rechner in die Knie zwingen könnte. Du kannst jede Art von Kommunikation über das Internet zur (versuchten) DoS-Attacke machen. Ein normaler Portscan ist kein DoS.

Natürlich ist ein einfacher Portscan kein Angriff... Er dient
der Angriffsvorbereitung, wenn er auf Port 22 geht. Denn weshalb sollte denn
jemand ganze IP-ranges nach Eintrittspunkten sonst abgrasen ?


Vielleicht verstehen wir verschiedene Dinge unter Portscan. Ein Portscan scannt nicht einen Port, sondern probiert der Reihe nach alle Ports durch, und zeigt an zu welchen man sich erfolgreich verbinden konnte. Wenn du "auf Port 22 gehen" willst, brauchst du dazu keinen Portscan.

Wir müssen
schon trennen zwischen Sicherheit und legal.Wenn Du dein Auto auf der Straße
ohne Alarmanlage stehen läßt - ist es auch nicht sonderlich sicher. Trotzdem
darf es keiner ohne deine Zustimmung verwenden  


Du kannst das so nicht vergleichen. Im Internet hast du erstmal nur eine IP. Dieser IP sieht man nicht an, ob sie eine öffentlich zugängliche Institution darstellen soll oder ein abgeschlossenes Auto mit Alarmanlage. Dazu musst du dich schon mit ihr verbinden. Ein Portscan ist lediglich ein äußerliches Anschauen deines Autos, wenn du so willst. Mich per SSH tatsächlich zu deiner Kiste zu verbinden und dein Passwort zu knacken ist was ganz anderes und hat mit Portscan nichts mehr zu tun. Aber wie gesagt, man kann das so nicht vergleichen.

Was das nutzen deiner Services angeht - eine IP im Internet ist nun mal technisch zwangsweise öffentlich. Wenn du Services anbietest, bietest du sie damit erstmal der Öffentlichkeit an. Verbindungen von aussen mittels Paketfilter oder durch den Service selber nicht anzunehmen, ist dann deine Aufgabe. Läßt du es für jedermann offen, kann es auch von jedermann genutzt werden, so einfach ist das.

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