Re(11): gesetzeslage bei Portscan ?
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.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (mg_seawolf am 26.03.2007, 12:36:59)
.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (Fly am 26.03.2007, 12:39:23)
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..  Re(2): gesetzeslage bei Portscan ?  (Desolationrob am 26.03.2007, 13:42:22)
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....  Re(4): gesetzeslage bei Portscan ?  (Desolationrob am 26.03.2007, 14:59:19)
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.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (jobnavigator am 26.03.2007, 14:19:23)
..  Re(2): gesetzeslage bei Portscan ?  (Desolationrob am 26.03.2007, 15:00:49)
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...  Re(3): gesetzeslage bei Portscan ?  (Desolationrob am 26.03.2007, 15:21:30)
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Re(11): gesetzeslage bei Portscan ?
27.03.2007, 14:30:28
1.) Wie du richtig sagst, sind
DoS oder DDoS untersagt. Gleichzeitig sagst Du, daß Portscans legal sind. Nun
gut, wenn Portscans legal sind, könnte man ja mehrere Millionen Portscans pro
Sekunde fahren... Sind ja legal... und daß der Zielrechner eingeht, dafür kann
man ja nix...


Da könnte man genaus sagen, daß HTTP Anfragen (also Ansteuern einer Seite im Webbrowser) illegal seien, weil man ja mehrere Millionen Anfragen pro Sekunden fahren und damit den Rechner in die Knie zwingen könnte. Du kannst jede Art von Kommunikation über das Internet zur (versuchten) DoS-Attacke machen. Ein normaler Portscan ist kein DoS.

Natürlich ist ein einfacher Portscan kein Angriff... Er dient
der Angriffsvorbereitung, wenn er auf Port 22 geht. Denn weshalb sollte denn
jemand ganze IP-ranges nach Eintrittspunkten sonst abgrasen ?


Vielleicht verstehen wir verschiedene Dinge unter Portscan. Ein Portscan scannt nicht einen Port, sondern probiert der Reihe nach alle Ports durch, und zeigt an zu welchen man sich erfolgreich verbinden konnte. Wenn du "auf Port 22 gehen" willst, brauchst du dazu keinen Portscan.

Wir müssen
schon trennen zwischen Sicherheit und legal.Wenn Du dein Auto auf der Straße
ohne Alarmanlage stehen läßt - ist es auch nicht sonderlich sicher. Trotzdem
darf es keiner ohne deine Zustimmung verwenden  


Du kannst das so nicht vergleichen. Im Internet hast du erstmal nur eine IP. Dieser IP sieht man nicht an, ob sie eine öffentlich zugängliche Institution darstellen soll oder ein abgeschlossenes Auto mit Alarmanlage. Dazu musst du dich schon mit ihr verbinden. Ein Portscan ist lediglich ein äußerliches Anschauen deines Autos, wenn du so willst. Mich per SSH tatsächlich zu deiner Kiste zu verbinden und dein Passwort zu knacken ist was ganz anderes und hat mit Portscan nichts mehr zu tun. Aber wie gesagt, man kann das so nicht vergleichen.

Was das nutzen deiner Services angeht - eine IP im Internet ist nun mal technisch zwangsweise öffentlich. Wenn du Services anbietest, bietest du sie damit erstmal der Öffentlichkeit an. Verbindungen von aussen mittels Paketfilter oder durch den Service selber nicht anzunehmen, ist dann deine Aufgabe. Läßt du es für jedermann offen, kann es auch von jedermann genutzt werden, so einfach ist das.

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..  Re(2): gesetzeslage bei Portscan ?  (Fly am 26.03.2007, 16:58:58)
.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (juwb am 26.03.2007, 17:30:03)
..  Re(2): gesetzeslage bei Portscan ?  (Desolationrob am 26.03.2007, 19:49:10)
.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (ufo12 am 27.03.2007, 11:38:03)
..  Re(2): gesetzeslage bei Portscan ?  (Desolationrob am 27.03.2007, 12:26:50)
 

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