Re(9): gesetzeslage bei Portscan ?
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.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (mg_seawolf am 26.03.2007, 12:36:59)
.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (Fly am 26.03.2007, 12:39:23)
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..  Re(2): gesetzeslage bei Portscan ?  (Desolationrob am 26.03.2007, 13:42:22)
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.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (jobnavigator am 26.03.2007, 14:19:23)
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Re(9): gesetzeslage bei Portscan ?
27.03.2007, 13:34:13
Im Internet wird aber weiters nicht zwischen Privatrechnern und Internetservern unterschieden. Sie alle haben eine IP, jede IP ist zwangsweise öffentlich zugänglich. Ob das nun durch Google erleichtert wird oder nicht ist da nebensächlich. Um sich auf deinen Port 22/23 zu verbinden, braucht man zudem keinen Portscan zu machen. Es ist auch kein Verbrechen, sich zu einer beliebigen IP auf dem Telnet oder SSH-Port zu verbinden. Das darf nunmal jeder versuchen.

Sicherheit entsteht nicht dadurch, daß du darauf vertraust, daß niemand versucht mit dir Verbindung aufzunehmen. Sicherheit bekommst du nur, wenn du zum Internet hin wirklich nur die Services anbietest die du auch wirklich anbieten willst, und dann diese Services so konfigurierst daß sie tatsächlich nur zu dem von dir gedachten Zweck genutzt werden können. Im Falle des SSH-Servers, sollte der nur laufen wenn du dich tatsächlich übers Internet auf deinem Rechner per SSH einloggen können willst, und der SSH Server sollte nur Verbindungen von bekannten IPs annehmen (falls du das so einschränken kannst) oder sich eben schlichtweg nicht überwinden lassen (etwa indem du mit Key authentication statt Passwortabfrage arbeitest).

Ein Portscan dient schlicht dazu, herauszufinden welche Services auf deiner Kiste laufen. Daran ist erstmal nichts Schlimmes zu erkennen, in jedem Fall ist ein Portscan an sich noch kein Angriff. Angegriffen werden kannst du nur, wenn einer der von dir angeboteten Services unsicher ist.

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..........  Re(10): gesetzeslage bei Portscan ?  (googleDork am 27.03.2007, 13:50:28)
...........  Re(11): gesetzeslage bei Portscan ?  (juwb am 27.03.2007, 14:30:28)
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.  Re: gesetzeslage bei Portscan ?  (ufo12 am 27.03.2007, 11:38:03)
..  Re(2): gesetzeslage bei Portscan ?  (Desolationrob am 27.03.2007, 12:26:50)
 

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