Die liebe GIS-Gebühr
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Re: Die liebe GIS-Gebühr
26.01.2009, 21:19:00
scann das schreiben mal ein.

soviel ich weiß, gibt es im gesetz eine auskunftspflicht. d.h. du musst (nur auf Anfrage!) sagen, was sache ist. also sag ihnen, dass es keine empfangsgeräte gibt. fertig.

hab jetzt die stelle gefunden, §2 RGG:

(5) Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen.


zu einer hausdurchsuchung kommt es IN KEINEM FALL. man beachte jedoch §6 RGG:

(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 83 Abs. 6 und 7 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 27/1999, sinngemäß anzuwenden hat.

und dort heißt es:

(6) Die Fernmeldebehörden sind berechtigt, Telekommunikationsanlagen, insbesondere Funkanlagen
und Endgeräte, oder deren Teile hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes
und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide zu überprüfen. Den Organen
der Fernmeldebüros, die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder
Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Ihnen sind alle
erforderlichen Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb zu geben. Bewilligungs- und Konzessionsurkunden
sind auf Verlangen vorzuweisen.

(7) Wenn es die Prüfung von Funkanlagen erfordert, sind diese auf Verlangen des Fernmeldebüros
vom Bewilligungsinhaber auf seine Kosten an dem dafür bestimmten Ort und zu dem dafür bestimmten
Zeitpunkt zur Prüfung bereitzustellen. Funkanlagen können auf Kosten des Bewilligungsinhabers auch an
Ort und Stelle geprüft werden, wenn dies wegen der Größe oder technischen Gestaltung der Anlage oder
des finanziellen Aufwandes zweckmäßig ist.



also wenn ich das richtig verstehe, ist das äußerste, was passieren kann, folgendes: die bezirksverwaltungsbehörde meldet sich bei dir und sagt, dass sie mal nachschauen kommen will.
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"Von was wird gerääädet? Vom Vääägeln!" (Torberg: Die Tante Jolesch)
26.01.2009, 21:36 Uhr - Editiert von Norwegische Schmalzkatze, alte Version: hier
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Re(11): Die liebe GIS-Gebühr
09.02.2009, 19:44:02
Wow, da reden zwei aneinander vorbei...

er wollte dir denke ich damit sagen das diese Diskussion gleich weit führ wie die zweier Flöhe die sich über die Besitzansprüche am Hund auf dem sie sitzen Streiten...

Weder du, noch er noch ich sind der Maßstab für den Inhalt des Programmes von ORF und Co.. sondern man versucht ( leider erfolglos ) den Geschmack der Allgemeinheit zu treffen... Ob dir, ihm oder mir das gefällt ist egal, es sollte für jeden was dabei sein, und selbst du gibst zu das nur 95% Schrott sind, also 5% sind schon ok. Klar ist das für dich und auch für mich nicht akzeptabel..
Ich habe keinen ORF und höre keinen der österreichischen Radiosender weil ichs einfach gar net durchdrücke. und für die 2 Stunden am Tag an denen FM4 was vernüftiges sendet speichere ich den Sender net mal ein..
Dennoch zahle ich Gebühren weil es nunmal in Gesetz gibt in dem steht das bei einer funktionierenden Empfangsanlage mit der die ausgestrahlten Sendungen empfangen werden können auch die dementsprechenden Gebühren zu entrichten sind. ich finde das Gesetzt auch bescheuert aber so gehts mir auch mit Tempolimits, Promillegrenzen und Strafen wegen Körperverletzung... aber was soll ich machen, so fahr ich vorsichtig und nicht zu schnell, trink net beim Autofahren, Klopp mich nicht mit jedem Koffer der mir über den Weg läuft und zahle meine GIS.. Wir haben in Österreich leider viele Gesetzt die besagen "Fresse halten und Zahlen" - dieses ist eines. Und leider steht da nicht drinnen das das Programm dir gefallen muss....

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Re(14): Die liebe GIS-Gebühr
10.02.2009, 20:55:16
Jeder muss sich an die Gesetzte halten.


Gesetze

Eigentlich sollte es müsste heissen, oder willst du mir weiß machen du hast noch nie ein Gesetz gebrochen?!?


Du musst wenn du fährst die STVO einhalten, und du musst wenn du einen
Fernseher hast die Gis bezahlen.


Ich muss mich dran halten?Ich soll mich dran halten, wenn ichs nicht tue muss ich mit den Konsequenzen leben.
Und im Fall Straßenverkehr zahl ich zwar nicht gern Strafe, aufgerechnet auf das wie oft ich schnell/zu schnell fahre ist das Allerdings ein Schnäppchen.

Aber ich habs schon erklärt GIS/Verkehrsstrafen kann man nicht vergleichen.
Bei Verkehrsstrafen muss ich erst ein Delikt verüben, die GIS kommt sobald ich ein Empfansgerät habe.
Wäre so als ob du Monatlich Strafe zahlst weil du ein Auto angemeldet hast...

Begriffen???


Schau alleine was aktuell mit den Banken gemacht wird. Die haben viel Geld das
wir in Österreichen denen geholfen haben zu verdienen in den Oste geblasen
ohne irgend welche Fragen zu stellen.


Hat mit der GIS oder Gesetzen null zu tun.
Rest detto, das Bankensystem an sich ist für normale Menschen nicht zu durchschauen.
Fakt ist das österreichische Banken 10 Mrd. € alleine in der Ukraine haben,...
Und auch daran tragen wir selbst schuld, viele Österreicher haben mit Osteuropa Fonds Millionen oder mehr verdient und gut davon gelebt, das sowas nicht bis in alle Ewigkeit gehen kann sollte jedem bewusst sein, aber wie gesagt hat nichts mit der GIS zu tun.


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Re(4): Die liebe GIS-Gebühr
28.01.2009, 00:38:19
Na ja, da hat ja scheinbar der Änderungsteufel zugeschlagen, denn voriges Jahr galt bei der GIS noch die Regel, wo kein Empfang ist auch keine GIS, also war auch eine alte Röhre in einem reinen DVB-T Gebiet nicht mehr Gebührenpflichtig - sogar wenn der Tuner noch drin war. Jetzt ist es plötzlich die ORF Gebühr die wegfällt - http://www.orf-gis.at/index.php?kategorie=news&artikel=12201  - aber besser 7€ als 22€. Und auch Internet PCs sind nun plötzlich wieder gebührenpflichtig ?! Ob das jetzt auch für ORF Gebühren gilt ist natürlich nirgends Festgehalten. Werde dann wohl einen ORF gefilterten Provider gründen, oder einfach auch aufs Internet verzichten, bzw. nur noch im Garten surfen ;) Ist jetzt das UMTS Handy in der Wohnung auch Gebührenpflichtig (wenn kein anderes Gerät angemeldet ist) Na ja, leider sind wir gegen den Proporzstaat machtlos, also alles verschenken was noch da ist, und auf die Grundsicherung warten - dann ist man auch wieder Gebührenbefreit, und muss sich über den Schmarrn keine Gedanken machen.

Der "empfangsbereit" Streitfrage wollte ich gleich entgehen, also Tuner raus, und Sperrfilter in den Hausverteiler - denn dort wird blöderweise wieder unbestellt ORF analog eingeleitet (Wohnbaugesellschaft erspart sich die Antennen, und die Mieter dürfen das mit den Betriebskosten zahlen).

Na ja, das mit den Internetzugängen wird schwierig, jedenfalls lässt sich die GIS jedes Jahr was Neues dazu einfallen - voriges Jahr hies es noch, das Internetzugänge keiner Gebührenpflicht unterliegen. Nahezu lächerlich ist aber die neue Firmenregel, wenn ich als Einzelperson eine Einpersonenfirma in meiner Wohnung betreibe, muss ich trotzdem zweimal Gebühren zahlen - ich sehe eine blühende Zukunft als GIS Eintreiber - gibt ja genug Leute die gleich mehrere Firmen auf einen Standort haben, die zahlen dann für einen Fernseher und einen Comnputer 3,4,5, x-mal %-)

p.s.: natürlich gibts kein Anmeldeformular lt. den neuen Urteil, d.h. eines wo nur die Meldung eines Internet PCs möglich ist, also weder einer Radio- noch eines Fernsehempfängers, und somit keine ORF Gebührenpflicht besteht.

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Re: Die liebe GIS-Gebühr
26.01.2009, 23:49:18
erinnerung an den ersten brief, binnen 14 tagen eine antwort; falls keine antwort kann man mit der polizei rechnen...


bledsinn.

wie kann man die leute recht schnell abwimmeln ohne einer hohen belastung für seine eigene geldbörse?


nicht aufmachen bzw. "hab nix" sagen und gleich wieder die tuer zumachen.

der GISler kommt irgendwann wieder.

reicht eine antwort von wegen: "keine geräte zu hause!"?


reicht dem GISler gegenueber, du musst allerdings laut gesetz die von gilgalad erwaehnte erklaerung abgeben. gibt ein formular dafuer, das kommt i.a. irgendwann per post.

der GISler kommt irgendwann wieder.

reicht eine antwort von wegen: "keine geräte zu hause!"?


ja, wenn der GISler nicht uebermotiviert ist, in letzterem fall: wiedaschaun, tuer zu.

der GISler kommt irgendwann wieder.

oder sollte man sagen: "naja ein radio hab ich schon..."


dann zahlt man fuerderhin radiogebuehr.

der GISler kommt nicht wieder.

oder doch: "ich schau jeden tag skispringen auf orf!"


dann lacht der GISler und du zahlst das volle programm.

der GISler kommt nicht wieder.

was soll man machen, damit sie eine ruhe geben?


radio oder fernsehn und radio anmelden (das wo oben steht "der GISler kommt nicht wieder").

mit was für konsquenzen muss man rechnen, wenn man nicht auf den brief antwortet?


der GISler kommt irgendwann wieder.

wieviele lügen sind glaubhaft?


keine, aber das ist irrelevant.

glauben sie, dass man den fernseher erst seit weihnachten als geschenk bekommen hat?


nein, das glauben sie nicht, aber sie kommen nicht wieder wenn du dich bereiterklaerst fuerderhin zu zahlen.

können sie das anhand von kundendaten bei UPC rausfinden?


nein.

ich weiss, dass das GIS thema ausleutscht ist,


gut!

aber auf diese konkrete fragestellung hab ich noch keine antwort gefunden...


ob das glaubhaft ist? naja, egal ...






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