Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
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Re(2): Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
18.11.2009, 16:24:57
meines wissens entbehrt (freud'scher verschreiber) das jeder rechtlichen grundlage ...

Nun ist es aber auch so, dass die Gewährleistung auch nicht greift, wenn Beschädigungen reklamiert werden, die durch "nicht bestimmungsmemäßen" bzw. fehlerhaften Umgang mit einem Produkt entstanden sind.

Und jetzt die Elferfrage, die in diesem Forum schon immer die entscheidende war: "Aber es könnte doch sein, dass auch mechanische Beschädigungen schon beim Kauf vorhanden waren, oder?"

Ja, es könnte schon sein, in manchen Fällen war das auch so. Die Frage ist aber eigentlich falsch gestellt, sie müsste lauten: "Wo finde ich den Richter, der das so sieht wie ich - trotz mechanischer Beschädigung?" Die Antwort lautet: "Wo, kann ich dir nicht sagen, du musst in vielen Fällen wohl klagen, um das herauszufinden."

Ja, die Welt kann ungerecht sein. Aber hat dir jemand bei der Geburt versprochen, das Leben wird ein einziges Zuckerschlecken? Wenn ja, so hat derjenige gelogen. ;)

EDIT:
d.h. deiner ansicht nach, muss der kunde dafür bezahlen, dass sich irgendwelche händler ihre langeweile mit der hardware vertreiben?

NEIN! Keinesfalls - wobei mir aber auch nicht einfiele, Händlern grundsätzlich solches Verhalten zu unterstellen. Es wird Händler geben, die Unrecht am Kunden handeln, es wird Kunden geben, die Händler bescheis.en. Wo Menschen sind, ist der Missbrauch nicht weit.

Hat aber alles nichts mit den Schwierigkeiten zu tun, Rechte auch durchsetzen zu müssen. Und davon handelt mein Posting.
  
Euer CWsoft
persönlich erreichbar unter +43 676 587 8890
18.11.2009, 17:11 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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Re(11): Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
24.11.2009, 11:07:49
Mir ist schon klar dass jeder Händler hier seine Praxis verteidigen muss...
Als Kunde muss ich mich aber auch nicht verar**** lassen.

Sie haben den Monitor (der für mich defekt war...obwohl er der Pixelfehlertoleranz entsprochen hat...) "kulanterweise" mit einem Abschlag von 15€ zurück genommen.
Die Geschichte war etwas komplizierter. Der Monitor war ein Geschenk und der Käufer hat es verabsäumt das Gerät zu kontrollieren. Der Monitor wurde als Neuware und nicht als geöffnet verkauft.
Eigenartigerweise war er aber nicht originalverpackt sondern bereits geöffnet und falsch herum wieder eingepackt worden, auch bereits geöffnete Sackerln waren in der Verpackung vorhanden (Daher schliesse ich aus dass er ab Werk so verpackt wurde).

Ich habe mit dieser Episode, die auch schon einige Jahre zurück liegt und hoffentlich nicht mehr so vorkommen kann, bereits abgeschlossen.
Nachdem ich den Monitor zurückgegeben hatte habe ich mir den selben gebraucht (und ohne Fehler) um 70€ billiger besorgt.

Gelernt habe ich daraus einfach alle Produkte mit LCD dort zu kaufen wo sie mir auch vorgeführt werden können.

Mir ist auch klar dass ein Händler einen Monitor der im Bereich der Pixelfehlertoleranz liegt nicht an den Hersteller retournieren kann. Das ist aber nicht mein Problem.


Andere Produkte kaufe ich immer noch bei Peluge...weil ihr einfach oft günstg seid...



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Re(4): Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
20.11.2009, 10:33:55
Allerdings gilt innerhalb der ersten 6 Monate die gesetzliche Vermutung, dass
es sich um einen Mangel handelt. Sollte der Kunde also zu Gericht gehen, muss
der Händler beweisen, dass der Schaden durch eine unsachgemäße Behandlung
entstanden ist.

Ja.
Und das könnte schwierig sein.

Du dürftest doch von Berufs/Studiums wegen Erfahrung mit der realen Judikatur haben, oder? Also wieso kommst du dann auf diese Idee?

Hat sich innerhalb der letzten beiden Jahren die reale Rechtsprechung so gteändert? Ist es heute nicht auch so, dass ein Richter dazu neigt, auch den Kunden in die (Kontroll)Verantwortung zu nehmen? Oder ist es heute tatsächlich schon so, dass ein Verkäufer praktizierender Jurist sein muss, während der Käufer sich nackt wie ein Volldodel jedweder Vorsicht ohne Selbstverantwortung entziehen kann?

Das wäre ja dann DIE Frohnachricht für alle Selbstbastler, Overclocker und Hardwaremörder: "Tut, was Ihr wollt, denn alle Schäden, die Ihr verursacht, muss ohnehin der Verkäufer übernehmen, solange Ihr sie nur binnen sechs Monate nach Kauf reklamiert."

Na, das wissen wir beide, so wird das (heute) noch nicht gespielt.

Und, nicht zu vergessen: Der Käufer wird in solchen Fällen klagen müssen, was Prozessrisiko bedeutet, Zeit, Geld und Nerven kostet. Es bliebe also daher in jedem Fall für einen Käufer die Durchsetzung seines Rechts schwierig.
  
Euer CWsoft
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Re(4): Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
19.11.2009, 13:46:04
Okay, das käme einer Revolution gleich, denn wenn ich z.B. im Saturn irgendwas kaufe und das ohne Aufsicht durch einen Verkäufer aus der Verpackung nehme krieg ich direkt verbal eins aufs Maul.

Die Eigenverantwortung des Konsumenten fängt bei der sachgerechten Verwendung des Kaufgegenstandes an. Für alles, was beim Kauf selbst zu beachten ist, haben wir eine Gewährleistungsregelung, die besagt, dass der Verkäufer zwei Jahre die einwandfreie Funktion des Kaufgegenstandes gewährleisten muss.
Insofern läge es viel eher in der Verantwortung des Verkäufers, den Kaufgegenstand auf etwaige Schäden hin zu überprüfen, aber ganz bestimmt nicht in der des Käufers.

Und ja, die ersten sechs Monate kommen im Prinzip einer Vollkasko gleich. Umso schwieriger wird es danach, denn dann hat man im Prinzip die Po-Karte, sollte der Verkäufer sich völlig querstellen. Das gleicht sich ziemlich aus, finde ich zumindest.

Wer sich so abspeisen lässt wie der TE und diverse andere Leute hier (siehe weiter unten) ist IMHO selbst Schuld. Ich bin jedenfalls NICHT völlig bescheuert und / oder bereit, ein Produkt zu kaufen, welches nicht funktioniert, dieses dann wegzuwerfen und ein neues zu kaufen.
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Brumdildo, sieh nur, ein Rotbackenpfeifdrüsling!
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Re(8): Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
19.11.2009, 17:39:23
Ach so, AT, erklärt einiges. Keine Ahnung wie bei euch die Rechtssprechung in solchen Belangen ist.

Aber in DE meinen wir nicht, dass ein Mangel an einem Produkt in einer Schachtel unter Pappe und Einzelteilen in einer Tüte unter einer Plastikabdeckung "ins Auge fällt". Käme aufs gleiche raus wie das Mainboard auszupacken und jede offen liegende Lötstelle und jeden Elko zu prüfen... denke du kannst dir vorstellen wohin das führt.

Wofür der Verkäufer haftet steht bei uns ebenfalls im Gesetz, die entsprechenden §§ kennst du ja jetzt. Gern auch nochmal ausführlich:
§ 922 (1) "ABGB Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht." (bei Neuware also Mangelfreiheit)
§ 438 (1) BGB "Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren [...] im Übrigen in zwei Jahren."
Und ja, das schließt sowohl Mängel ein, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren, also auch solche, die sich z.B. durch Fabrikationsfehler erst später zeigen, denn ein solcher Fabrikationsfehler wäre ein "versteckter Mangel" - kennst du ja sicherlich. Wenn auf einem von dir gekauften Mainboard nach einem Jahr ein Elko platzt, wäre das ein solcher Mangel. Aber wie gesagt, keine Ahnung was ihr in AT da macht. Und unter dem Link, den du ignorieren möchtest, findet sich unter anderem folgender Text: "Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf (in einigen EU Ländern ist diese Frist länger) wird vermutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erhalts vorhanden war, und der Verkäufer muss die Ware reparieren oder umtauschen. Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten auf, obliegt es den KonsumentInnen zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und nicht durch unrechtmäßigen Gebrauch oder falsches Benutzen entstanden ist." Verbindet man im Geiste die beiden obigen §§ und diesen Text, haftet der Verkäufer also für zwei Jahre Mangelfreiheit im Bezug auf Mängel, die nicht auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Ganz logische Sache.

BTW, diese Gewährleistungsklamotte ist keine deutsche Geschichte, das ist EU-weit gültig. Solltest du also eigentlich wissen. ;-)

Edit: Du hast doch jetzt selbst geschrieben, dass der Händler für Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe haftet. Verbogene Pins = Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe. Oder was?
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Brumdildo, sieh nur, ein Rotbackenpfeifdrüsling!
19.11.2009, 17:43 Uhr - Editiert von AndyMachine, alte Version: hier
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Re(10): Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
19.11.2009, 19:13:16
Okay, ich kapiere langsam worauf du hinaus willst !:-)

Die Frage ist, wo du zwischen unzumutbarem Aufwand für Kunde und den beaufsichtigenden Verkäufer und der zumutbaren Prüfung die Grenze ziehst. Verstehst du, was ich meine? Wenn jetzt die Kunden jedes Produkt, das sie kaufen wollen, an der Kasse oder im Laden erst mal aus der Verpackung rausnehmen und auf offensichtliche Beschädigungen überprüfen müssten, wo führt das hin?

Daher meine Anspielung darauf, dass der Verkäufer für Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe haftet - es sollte daher in seinem Interesse liegen, dass der Kaufgegenstand mangelfrei ist, weshalb auch er der einzig Zuständige für eine solche Prüfung sein sollte. Was selbstverständlich nicht geschehen wird, der Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Personalkosten wären einfach zu immens.
Was aber für den Händler wiederum von Vorteil ist: Das HGB ähnelt dem BGB bis auf einige Kleinigkeiten sehr stark, weshalb eine Beschädigung wie die vom TE genannte auch für den Verkäufer kein größeres Problem darstellen dürfte: Er reklamiert diese einfach bei SEINEM Verkäufer. Dieser Rattenschwanz zieht sich zurück bis zum Hersteller des Produkts, welcher dann letztendlich für den Schaden einstehen muss. Was auch der ursprüngliche Sinn und Zweck des ganzen Buhei's wäre - immerhin hat der Endverbraucher ein beschädigtes Produkt von einem Hersteller erworben.
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