Re(8): Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
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Re(8): Muss man heutzutage bei Kauf im Laden jedes Produkt auf Beschädigungen kontrollieren?
19.11.2009, 17:39:23
Ach so, AT, erklärt einiges. Keine Ahnung wie bei euch die Rechtssprechung in solchen Belangen ist.

Aber in DE meinen wir nicht, dass ein Mangel an einem Produkt in einer Schachtel unter Pappe und Einzelteilen in einer Tüte unter einer Plastikabdeckung "ins Auge fällt". Käme aufs gleiche raus wie das Mainboard auszupacken und jede offen liegende Lötstelle und jeden Elko zu prüfen... denke du kannst dir vorstellen wohin das führt.

Wofür der Verkäufer haftet steht bei uns ebenfalls im Gesetz, die entsprechenden §§ kennst du ja jetzt. Gern auch nochmal ausführlich:
§ 922 (1) "ABGB Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht." (bei Neuware also Mangelfreiheit)
§ 438 (1) BGB "Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren [...] im Übrigen in zwei Jahren."
Und ja, das schließt sowohl Mängel ein, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren, also auch solche, die sich z.B. durch Fabrikationsfehler erst später zeigen, denn ein solcher Fabrikationsfehler wäre ein "versteckter Mangel" - kennst du ja sicherlich. Wenn auf einem von dir gekauften Mainboard nach einem Jahr ein Elko platzt, wäre das ein solcher Mangel. Aber wie gesagt, keine Ahnung was ihr in AT da macht. Und unter dem Link, den du ignorieren möchtest, findet sich unter anderem folgender Text: "Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf (in einigen EU Ländern ist diese Frist länger) wird vermutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erhalts vorhanden war, und der Verkäufer muss die Ware reparieren oder umtauschen. Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten auf, obliegt es den KonsumentInnen zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und nicht durch unrechtmäßigen Gebrauch oder falsches Benutzen entstanden ist." Verbindet man im Geiste die beiden obigen §§ und diesen Text, haftet der Verkäufer also für zwei Jahre Mangelfreiheit im Bezug auf Mängel, die nicht auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Ganz logische Sache.

BTW, diese Gewährleistungsklamotte ist keine deutsche Geschichte, das ist EU-weit gültig. Solltest du also eigentlich wissen. ;-)

Edit: Du hast doch jetzt selbst geschrieben, dass der Händler für Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe haftet. Verbogene Pins = Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe. Oder was?
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Brumdildo, sieh nur, ein Rotbackenpfeifdrüsling!
19.11.2009, 17:43 Uhr - Editiert von AndyMachine, alte Version: hier
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