Darf ich beim Gehalt mehr verlangen als beim Werkvertrag?
Geizhals » Forum » Programmierung » Darf ich beim Gehalt mehr verlangen als beim Werkvertrag? (249 Beiträge, 3167 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Darf ich beim Gehalt mehr verlangen als beim Werkvertrag?
28.12.2009, 18:48:44
Also: Ich selbst arbeite im IT-Umfeld, war bereits bei einigen Unternehmen (wenn auch bei einigen nur kurz, Stichwort Praktika) angestellt und habe zwei Studienabschlüsse und einige weitere Zertifizierungen vorzuweisen.

Aber: Wie einige schon gesagt haben, kommt es gerade im IT-Sektor nicht so dramatisch auf die absolvierten Aus- und Weiterbildungen eines Bewerbers/Mitarbeiters an. Speziell Programmieren "lernt" man nicht während einer Ausbildung. Gute Programmierer (kommt auch wieder darauf an wie man "gut" definiert) haben einiges an Erfahrung im Bereich der Softwareentwicklung. Oder anders gesagt: Jemand der viele Jahre studiert hat, kann trotzdem ein Vollhorst in Sachen Programmieren sein und wird von Gymnasiasten übertrumpft.

3200 brutto würde ich vermutlich verlangen, wenn ich schon vier Jahre Vollzeit (als Programmierer!) im Unternehmen wäre. Dann wär's jedenfalls realistischer.

Wenn du gleich auf 3200 brutto (für 40wh) springst, wärst du plötzlich doppelt so teuer. Der Arbeitgeber muss ja auf dein Bruttogehalt noch was für die Finanz/SV/etc. drauflegen. Ich glaube also nicht, dass du das gleich bekommen wirst. Wenn du schon vier Jahre im Unternehmen bist, dann kannst du ja (abhängig von deinem Verhältnis zum Vorgesetzten) mal Fragen was von seiner Seite aus für ein Gehalt drin wäre.
Mit 2500 brutto (für 40wh) müsstest du aber realistisch dabei sein - denke ich.

hth,
Butch
-----
The day Microsoft makes something that doesn't suck is probably the day that they start making vacuum cleaners.
-----
Intel C2D E8500 | Kingston Hyper-X 4GB PC2-6400U CL4 | ASUS P5Q | Sapphire Radeon 4870 Toxic | Tagan TG430-U15 | Corsair X128 | 1.5TB SATA-HDDs | Creative Labs Audigy 2 ZS | Logitech Z-5300 | Logitech G7

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Darf ich beim Gehalt mehr verlangen als beim Werkvertrag?
28.12.2009, 22:16:40
Bald möchte ich dort Vollzeit arbeiten als normaler Beschäftigter


Ich will 20 Euro die Std verlangen.


Wenn du Vollzeit angestellt bist mit allen "Neben"leistungen, also 14 Monatsgehältern, dann solltest du mit dem Personalverantwortlichen nicht über irgendein Stundenbrutto reden. das hat für keine der beiden Seiten Belang und ich oersönlich kenne es nur von Putzfrauen, die zuerst geringfügig gearbeitet haben und dann fix angestellt werden sollten. Die waren einfach zu dämlich, um zu begreifen, dass sie sich bei eienr Anstellung auch so Kleinigkeiten wie Sozialversicherung, Pension, Krankenstandsanspruch usw dazuverdienen.

Also überlege dir lieber ein konkretes Bruttogehalt und suche dir VOR dem Gespräch mit dem Personalverantwortlichen ein paar griffige Argumente, warum du 3.440 Euro brutto wert sein solltest.

Für dich wären das monatlich 2.100 netto, für die Firma sind es über 63.000 Jahreslohnkosten.

Falls du ein paar Argumente hast (insbesondere solche, wo du deine Produktivität darlegst), dann finde ich die Forderung zwar mutig, aber angemessen für eine Verhandlung.

Ein sehr guter, seriöser Ansatz (falls du das Gefühl hast "diese Firma will mich gerne haben") ist auch: Schlüssele auf, was dir das Leben kosten wird (Wohnung, Auto, Lebensmittel, Pensionsvorsorge, ein bisserl Ansparen), dann kommst du nämlich auf einen Sockelbetrag, der einfach notwendig ist fürs Leben. Erst darüber wird es interessant. Eine Firma, welche ihre Mitarbiter unter diesem Sockel bezahlt, weiß im Grund von Anfang an, dass sich der Mitarbeiter ehestmöglich nach was anderem umschaut (umschauen muss).

WB.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung