Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
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Re: Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
27.02.2010, 12:23:53
Der Händler bietet ein Netbook mit 36 Monaten Garantie an.

Neun Monate später stellt sich heraus, dass das Netbook eine zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist, noch dazu eine wesentliche, von der der Kauf durchaus abhängig gemacht werden kann.

Das ist meiner Meinung nach ein verdeckter Mangel, der entweder nachgebessert (Akku raparieren/austauschen) werden muss oder wegen dem man schlussendlich auch vom Kaufvertrag zurücktreten kann - Beweisbarkeit (etwa durch Prospekt) vorausgesetzt.

In der angeführten Werbung wird durch die Angabe des Ausstattungsdetails "6 Zellen Li-Ionen-Hochleistungsakku" ganz eindeutig darauf hingewiesen, dass der Akku integrierter Bestandteil des Netbooks ist und hier nicht etwa ein Netbook mit beigefügtem Akku verkauft wird, für den unterschiedliche Verkausbedingungen gelten könnten. Ein Konsument kann sich daher darauf verlassen, dass die angeführten "36 Monate Garantie" für alle Komponenten des Geräts (Bildschirm, Tastatur, Festplatte, Webcam,...) gelten und nicht einzelne davon ausgenommen sind.

Ich glaube sogar, dass die im Prospekt ausdrücklich angepriesenen Eigenschaften stärker zu bewerten sind als mögliche Einschränkungen, die erst nach dem Kauf in einem beiliegenden Garantieblatt auftauchen. Es ist für den durchschnittlichen Konsumenten auch keineswegs klar, dass im Gerät enthaltene Akkus von einer Garantiezusage automatisch und trotz gegenteiliger Auspreisung ausgenommen wären.
iphoneötzi
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Re(5): Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
27.02.2010, 14:35:20
hmpf, wenn dir eh schon alle widersprechen ;)
durch dieses "werben" kaufst du das produkt so wie es geworben wurde und alle angegebenen eigenschaften werden vertragsbestandteil.
da gab es schon einige fälle von mobilfunkanbietern die in der werbung für eigenschaften geworben haben (zb unbegrenzt in alle netze telefonieren) und in der werbung nicht auf die geschäftsbedingungen (nur 1000 minuten in alle netze) verwiesen haben. vor gericht wurde entschieden, dass die geschäftsbedingungen hier nicht zur anwendung kommen und die kunden unbegrenzt telefonieren können!
hofer ist auch der vertragspartner der in diesem fall eine nachbesserung zu veranlassen hat. wie er das macht, ist egal.

aber ein garantieausschluss für akkus, oder eben ein verweis auf die garantie-agb der vergessen wurde, ist weder ein satz- noch ein druckfehler!

wenn eben ein solcher ausschluss vergessen wurde, gilt das (letzter satz):

"Unter einer Garantieerklärung (häufig nur Herstellergarantie) versteht man eine verschuldensunabhängige Zusage, dass eine Sache bzw. ein Werk eine bestimmte Zeit lang jedenfalls die vereinbarten Eigenschaften behält, also zB. funktioniert, nicht rostet etc. Die Garantie ist immer freiwillig, sie kann also an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. Garantiert jemand, ist es grundsätzlich irrelevant, wann ein allfälliger Mangel (zB. vor oder erst nach der Übergabe) entstanden ist. Beweist der Käufer einen im Garantiezeitraum aufgetretenen Mangel, müsste gegebenenfalls der Verkäufer beweisen, dass dieser nicht in seiner Sphäre, sondern zB. durch Dritte oder den Käufer selbst verursacht wurde. Die Haftung reicht daher uU wesentlich weiter als die Gewährleistung, wobei auch eine irrtümlich abgegebene „Garantieerklärung“ (der Verkäufer verwechselt zB. Garantie mit Gewährleistung) in der Regel die strengeren Rechtsfolgen auslöst."

27.02.2010, 14:39 Uhr - Editiert von .:ZERO:., alte Version: hier
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Re(2): Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
28.02.2010, 00:21:18
Ich glaube, Du verstehst nicht ganz, worum es geht. Es geht NICHT darum, ob Medion Garantie auf den Akku gibt, sondern es geht ausschließlich darum, dass der Verkäufer das Gerät mit einer dreijährigen Garantie ohne Einschränkungen anpreist und der Käufer auf Eigenschaften, die im Prospekt ausdrücklich angeführt sind, vertrauen darf.

Wenn angeführt ist, dass das Gerät WLAN-fähig ist und man beim ersten WLAN-Einsatz daraufkommt, dass kein WLAN-Modul eingebaut ist, dann ist das eindeutig ein Mangel.

Wenn angeführt ist, dass eine 250er-Festplatte eingebaut ist und man irgendwann daraufkommt, dass nur eine 80er-Platte vorhanden ist, dann ist das ein Mangel.

Wenn angeführt ist, dass das Gerät über einen 6-Zellen-Li-Ionen-Hochleistungsakku eingebaut hat und man nach ein paar Monaten daraufkommt, dass es nur vier Zellen mit Zink-Kohle sind, dann ist das ein Mangel.

Und wenn angeführt ist, dass drei Jahre Garantie (ohne Einschränkungen) gelten und man nach ein paar Monaten daraufkommt, dass das nicht stimmt, dann ist das ein Mangel.

In allen Fällen hat der Verkäufer kaufentscheidende Eigenschaften angeführt, die nicht sofort erkennbar sind (verdeckter Mangel) und hat diese Mängel entweder zu beseitigen oder das Gerät auszutauschen oder den Kauf rückgängig zu machen.

Hatte mal Probleme mit meinem Canon Drucker,.. 3 Jahre Garantie


Und da stand am Prospekt des Verkäufers ebenfalls "3 Jahre Garantie"? Will ich sehen!

Garantie ist eine Leistung des Herstellers


Eine von mehreren Möglichkeiten. Garantie ist üblicherweise eine Zusicherung und keine "Leistung". Und sie muss keineswegs vom Hersteller "geleistet" werden, üblich ist auch, dass eine Garantiereparatur von einer Fremdfirma auf Kosten des Herstellers durchgeführt wird.

wenn Hofer mit 3 Jahren Garantie wirbt, so hat Medion immer noch das Recht die Garantiebedingungen zu bestimmen


Nein, das bezweifle ich. Wenn Hofer mit drei Jahren Garantie wirbt und diese zusichert, dann kann Medion eben nicht nachträglich sagen, wir leisten nur dann Garantie, wenn das Gerät vom Erstkäufer persönlich und am Kopf stehend ausschließlich am ersten Freitag jedes Monats in der Filiale in Kinshasa abgegeben wird.

Hinzu kommt das die Bedingungen sogar im Internet veröffentlich sind.


Sorry, aber das ist Schwachsinn. Was auf irgendeiner Medion-Seite im Internet steht, kann niemals Teil eines Kaufvertrags zwischen Hofer und einem Konsumenten sein.

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Re(3): Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
28.02.2010, 17:43:56
dass der Verkäufer das Gerät mit einer dreijährigen Garantie ohne Einschränkungen anpreist

Sorry, aber DAS ist Schwachsinn. Wo steht etwas von "Ohne Einschränkungen"?! Evtl. habe ich etwas überlesen?

Wenn angeführt ist, dass das Gerät WLAN-fähig ist und man beim ersten WLAN-Einsatz daraufkommt, dass kein WLAN-Modul eingebaut ist, dann ist das eindeutig ein Mangel.

Und wenn ich beim Billa ne Extrawurstsemmel bestell und beima auspacken draufkomm das keine extrawurst drinnen ist, dann is das auch ein Mangel.
Was genau hat DAS jetzt mit dem Akku zu tun?

Wenn angeführt ist, dass das Gerät über einen
6-Zellen-Li-Ionen-Hochleistungsakku eingebaut hat und man nach ein paar
Monaten daraufkommt, dass es nur vier Zellen mit Zink-Kohle sind, dann ist das ein Mangel.

Sind das Fakten? Ist in seinem Akku nur ein 4 Zeller eingebaut? Und wenn ja, wurde es damals so beworben?

Und da stand am Prospekt des Verkäufers ebenfalls "3 Jahre Garantie"? Will ich sehen!

Sorry, aber Prospekte hebe ich nicht auf (wozu auch). Nimm dir einfach mal ein Hartlauer oder Niedermeyer Prospekt zur Hand.. beim Niedermeyer wird gerne mit so einem gelben zackenstern geworben, in welchem sich der Schriftzug "3 Jahre Garantie" (oder ähnlich befindet).

Eine von mehreren Möglichkeiten. Garantie ist üblicherweise eine Zusicherung und keine "Leistung". Und sie muss keineswegs vom Hersteller "geleistet"
werden, üblich ist auch, dass eine Garantiereparatur von einer Fremdfirma auf Kosten des Herstellers durchgeführt wird.

Ja und weiter? Die Fremdfirma macht das kostenlos weil sie so gut drauf sind oder wie? Diese Fremdfirma holt sich das Geld dann vom Hersteller, oder hat nen permanenten servicevertrag der nicht leistungsorientiert ist.

Nein, das bezweifle ich. Wenn Hofer mit drei Jahren Garantie wirbt und diese
zusichert, dann kann Medion eben nicht nachträglich sagen, wir leisten nur
dann Garantie, wenn das Gerät vom Erstkäufer persönlich und am Kopf stehend
ausschließlich am ersten Freitag jedes Monats in der Filiale in Kinshasa
abgegeben wird.

Würdest du bei den Fakten bleiben, würden wir viel Text sparen.
Schon mal von Garantiebedingungen gehört? Versuch mal deinen Handy akku zu tauschen nach nem Jahr.... und das will ich dann mal sehen.
Es gibt eine Garantie, aber eben nicht auf den Akku.. was ist daran so schwer zu verstehen?

Sorry, aber das ist Schwachsinn. Was auf irgendeiner Medion-Seite im Internet
steht, kann niemals Teil eines Kaufvertrags zwischen Hofer und einem
Konsumenten sein.

Schwachsinn,... Teil des Kaufvertrages? Es geht um Garantie, nicht Gewährleistung.. der Garantieschein (und dieser liegt bei Medion-PC immer dabei, sogar zum ausfüllen) kann stillschweigend übergeben werden, es reicht also auch wenn er im inneren des Kartons ist. So machen es übrigens alle Hersteller.. oder hast du noch nie mitbekommen das die Garantiebedingungen sich immer im inneren befinden?
Meine Empfehlung: http://www.jusline.at/9b_Vertragliche_Garantie_KSchG.html
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Es gibt halt doch noch Lebewesen mit Courage
http://www.spike.com/video/dog-saves-injured/3073850  
            
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Think twice http://www.youtube.com/watch?v=epljJi_JasU
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