Re: Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
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Re: Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
27.02.2010, 12:23:53
Der Händler bietet ein Netbook mit 36 Monaten Garantie an.

Neun Monate später stellt sich heraus, dass das Netbook eine zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist, noch dazu eine wesentliche, von der der Kauf durchaus abhängig gemacht werden kann.

Das ist meiner Meinung nach ein verdeckter Mangel, der entweder nachgebessert (Akku raparieren/austauschen) werden muss oder wegen dem man schlussendlich auch vom Kaufvertrag zurücktreten kann - Beweisbarkeit (etwa durch Prospekt) vorausgesetzt.

In der angeführten Werbung wird durch die Angabe des Ausstattungsdetails "6 Zellen Li-Ionen-Hochleistungsakku" ganz eindeutig darauf hingewiesen, dass der Akku integrierter Bestandteil des Netbooks ist und hier nicht etwa ein Netbook mit beigefügtem Akku verkauft wird, für den unterschiedliche Verkausbedingungen gelten könnten. Ein Konsument kann sich daher darauf verlassen, dass die angeführten "36 Monate Garantie" für alle Komponenten des Geräts (Bildschirm, Tastatur, Festplatte, Webcam,...) gelten und nicht einzelne davon ausgenommen sind.

Ich glaube sogar, dass die im Prospekt ausdrücklich angepriesenen Eigenschaften stärker zu bewerten sind als mögliche Einschränkungen, die erst nach dem Kauf in einem beiliegenden Garantieblatt auftauchen. Es ist für den durchschnittlichen Konsumenten auch keineswegs klar, dass im Gerät enthaltene Akkus von einer Garantiezusage automatisch und trotz gegenteiliger Auspreisung ausgenommen wären.
iphoneötzi
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