Re(5): Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
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Re(5): Wie bindend ist die Werbung wenn mit "Garantie" geworben wird?
27.02.2010, 14:35:20
hmpf, wenn dir eh schon alle widersprechen ;)
durch dieses "werben" kaufst du das produkt so wie es geworben wurde und alle angegebenen eigenschaften werden vertragsbestandteil.
hofer ist auch der vertragspartner der in diesem fall eine nachbesserung zu veranlassen hat. wie er das macht, ist egal.

aber ein garantieausschluss für akkus, oder eben ein verweis auf die garantie-agb der vergessen wurde, ist weder ein satz- noch ein druckfehler!

wenn eben ein solcher ausschluss vergessen wurde, gilt das (letzter satz):

"Unter einer Garantieerklärung (häufig nur Herstellergarantie) versteht man eine verschuldensunabhängige Zusage, dass eine Sache bzw. ein Werk eine bestimmte Zeit lang jedenfalls die vereinbarten Eigenschaften behält, also zB. funktioniert, nicht rostet etc. Die Garantie ist immer freiwillig, sie kann also an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. Garantiert jemand, ist es grundsätzlich irrelevant, wann ein allfälliger Mangel (zB. vor oder erst nach der Übergabe) entstanden ist. Beweist der Käufer einen im Garantiezeitraum aufgetretenen Mangel, müsste gegebenenfalls der Verkäufer beweisen, dass dieser nicht in seiner Sphäre, sondern zB. durch Dritte oder den Käufer selbst verursacht wurde. Die Haftung reicht daher uU wesentlich weiter als die Gewährleistung, wobei auch eine irrtümlich abgegebene „Garantieerklärung“ (der Verkäufer verwechselt zB. Garantie mit Gewährleistung) in der Regel die strengeren Rechtsfolgen auslöst."

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