Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?
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Re(3): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?
14.06.2010, 18:16:53
Hast schon mal mit einem Richter drüber gesprochen der auch einen Aktuell Fall am Tisch hatte?
Alleine die Wortwahl "angemessen" ist reine Auslegungssache..
Ich gebe dir mal ein konkretes Beispiel, frag einfach mal auf der Uni nach was die da entscheiden würden, bin ich gespannt.

der Kunde kauft einen http://geizhals.at/a397131.html  Farblaserdrucker...
bei diesem Gerät kann man den Seitenzähler zurückstellen... die Toner kosten hier http://geizhals.at/a448705.html  die Drum kommt auf http://geizhals.at/a395596.html  und sowas brauchst auch noch.. http://geizhals.at/a397117.html

So.. also nun zur klaren Regelung im FAG.

Verbrauchsmaterial ist vom FAG ausgenommen weil es nicht mehr "neuwertig" gemacht werden kann. Um den Schaden vom Händler nun auf 0 zu bringen - also den Aufwand "angemessen" zu vergüten - müsste man jetzt hergehen und das Gerät auf den Urzustand zurück setzen. Nun, das Gerät auf einen Zustand zu bringen der die Kosten angemessen abdeckt bräuchte man mindestens neue Toner.. also alleine die kosten mehr als das Gerät.

Ich würde mich hier in diesem Fall wirklich über eine konkrete und doch ach so klar definierte Gesetztelage freuen, ich sehe das hier aber nicht. Kein Anwalt konnte mir die Frage bis jetzt beantworten, und ein befreundeter Richter sagte mir drauf "geh bitte lass mich damit in Ruh, ich hoffe ich bekomm sowas nie auf den Tisch".....

Gibt es hier eine konkrete Regelung kann man das kalkulieren, lässt das in die Preise einfließen und hat dann für den Fall der Fälle die notwendigen Margen gemacht um hier nicht wie so manch andere Baden zu gehen.
Service, auch das des FAG kostet uns klar Geld, die Erfahrung zeigt wieviel und das kalkuliert jeder der das kann auch mit rein.. die die es nicht konnten sind eh schon bekannt. Deshalb die Bitte, zeig genau das Beispiel mal einem der meint die Gesetzeslage ist so klar wie hier entschieden werden müsste, ich würde das wirklich mal gerne hören, bis dato, konnte es keiner.

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