GIS Gebühren... ewiges Thema
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GIS Gebühren... ewiges Thema
19.10.2010, 11:35:49
Hallo allerseits!

Also es geht wiedermal um die GIS, hatte noch bis vor einem halben Jahr dafür gezahlt, obwohl im letzten Jahr schon fast mehr nichts konsumiert, so hab ich mich nach meinem neuen Umzug dazu entschlossen nicht mehr zu bezahlen, da ich nun gänzlich überhaupt nichts rundfunkähnliches konsumieren will.

Mein Samsung LCD Panel wollte ich ausschließlich zum X-Box spielen behalten und hab beim Hersteller Samsung angefragt, ob sie mir jeglichen Tuner aus dem Gerät entfernen und es lt. Fernmeldegesetz nicht mehr "empfangsbereit" machen.

Samsung verwies mich an deren österreichischen Servicepartner und dieser lehnte mit der recht kurzen Ansage "dürfen wir nicht" ab.
Wieder zurück zu Samsung und dort weiter gebohrt, bis sich jemand aus dem Service-Center nach "In-House" Möglichkeiten umgehört hat, soetwas "unübliches" ausführen zu lassen. Und dann kam auch von Samsung selbst ein "tut mir leid, aber das dürfen wir nicht".

Keine Ahnung ob das Firmenpolicy is, oder ob das per Gesetz verboten wird (?), was ich mir kaum vorstellen kann.

So lange Einleitung: da ich nun also keinen Fernsehtechniker finde, der im Stande is oder sich traut mir den Tuner auszubaun hier meine Frage:

Fällt ein "Public/Info Display" auch unter irgend eine Kategorie Gerätschaft, wo die GIS meint ihre Krackententakel in meine Taschen stopfen zu müssen?
Ich denke an so etwas dieser Art: http://geizhals.at/a544150.html
Is ja kein Tuner drin, also dürften diese Geräte ja auch nicht "empfangsbereit" sein, oder irre ich?

In dem Fall verkauf ich meinen Fernseher und schaff mir soetwas an, zum XBox spielen reicht das ja allemal. Radio besitz ich keinen, ebenso keine TV Tuner Karte im Rechner.


Schon mal Danke im *TRÖT* für sachdienliche Hinweise zum Thema.

EDIT: Die Konsequenz wird nun hier gezogen: http://geizhals.at/kleinanzeigen/?chiffre=422066

20.10.2010, 13:53 Uhr - Editiert von epij, alte Version: hier
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Re(7): GIS Gebühren... ewiges Thema
19.10.2010, 18:22:36
Gut. Mal den GIS Mitarbeiter beiseite und legen wir uns mit der nächsten Instanz, der Bezirksverwaltungsbehörde an. Die hat zumindest bei "begründeten Verdacht" sehr wohl Recht und Mittel sich Zugriff zu verschaffen.

Und was sagst dem Herrn dann bzgl. deines PCs? :)

Siehe: http://www.deranwalt.at/show.asp?id=202&kapitel=Wissenswertes

Ich zitiere von dort:

Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind.
Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !).


Nun angenommen du hast bisher alle mündlichen Anfragen in der Türe gegenüber einem GIS Mitarbeiter korrekt beantwortet (Kein TV, Kein Radio) und es kommt dennoch zur Prüfung per BVB und die stellen eben einen internetfähigen PC sicher, bist du dann "schuldig" im Sinne der schwammigen Grauzone, die sich der ORF für ihren Popelstream rausnimmt?

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Re(8): GIS Gebühren... ewiges Thema
20.10.2010, 09:48:25
... Mal den GIS Mitarbeiter beiseite und legen wir uns mit der nächsten Instanz, der Bezirksverwaltungsbehörde an. Die hat zumindest bei "begründeten Verdacht" sehr wohl Recht und Mittel sich Zugriff zu verschaffen.


Und worauf soll sich der "begründete Verdacht" stützen? Nur auf Verdacht (Wir glauben, der hat einen Fernseher) wird´s wohl nicht gehen.


Und was sagst dem Herrn dann bzgl. deines PCs? Siehe: Ich zitiere von dort:Nun angenommen du hast bisher alle mündlichen Anfragen in der Türe gegenüber einem GIS Mitarbeiter korrekt beantwortet (Kein TV, Kein Radio) und es kommt dennoch zur Prüfung per BVB und die stellen eben einen internetfähigen PC sicher, bist du dann "schuldig" im Sinne der schwammigen Grauzone, die sich der ORF für ihren Popelstream rausnimmt?  


Die Bezirksverwaltungsbehörde hat aber kein Recht zu einer "Durchsuchung".
Die können durch die Wohnung gehen und schauen, ob da ein Fernseher/Radio steht, dürfen aber nicht einmal ein Laderl aufmachen, geschweige denn Kästen durchsuchen.Und "sicherstellen" dürfen sie schon garnix!!. Weiters glaub ich, daß dies eh nur theoretisch ist, und derartiges in der Praxis gar nicht vorkommt.

Und was "internetfähig" betrifft: Der PC muß nicht nur "internetfähig" sein, sondern er muß auch tatsächlich am Internet angeschlossen sein. Und wenn ich den Internetstick im Hosensack eingesteckt habe, gibt´s keinen Anschluss.

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Re: GIS Gebühren... ewiges Thema
19.10.2010, 11:42:39
Laut GIS musst aber trotzdem Radiogebühr zahlen, sobald du einen Internetanschluss hast:
Sind PCs mit Internetanschluss gebührenpflichtig?
Gemäß § 2, Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG) hat, "wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, Gebühren zu entrichten."
Als Empfangseinrichtung gilt jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk optisch und /oder akustisch und unmittelbar wahrnehmbar machen kann.
Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme oder TV-Programme zu empfangen und abzuspielen.

Wobei die GIS allerdings zwischen dem Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen unterscheidet.

Fernsehprogramme werden über Internet noch nicht als kontinuierlicher Live-Stream übertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS nicht als Rundfunk gewertet. Eine Gebührenpflicht hinsichtlich TV-Programme würde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Computer durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.

Anders bei Radioprogrammen: die Radioprogramme des ORF sind über Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen „Internet-PC“ bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.

Privathaushalte entrichten für einen Standort eine Gebühr, unabhängig davon, wie viele Rundfunkempfangsgeräte sich dort befinden.

Die manchmal kolportierte Annahme, dass eine eigene Gebühr für PC´s eingeführt werden soll, zusätzlich zur Rundfunkgebühr, ist natürlich falsch:
Privathaushalte entrichten für einen Standort eine Gebühr, unabhängig davon, wie viele Empfangsgeräte sich dort befinden.


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