Re(12): Strafverfügung: § 4 Abs. 1 StVO (Fahrerflucht?)
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Strafverfügung: § 4 Abs. 1 StVO (Fahrerflucht?) (129 Beiträge, 5641 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Strafverfügung: § 4 Abs. 1 StVO (Fahrerflucht?)
26.04.2011, 18:17:57
Ich war Jänner 2011 in einen Unfall verwickelt. Und zwar wurde ich beim Überholen von einem anderen Pkw abgedrängt. Um eine Kollision zu vermeiden hab ich mich für einen Ausflug in das Straßenbankett entschieden. Hat mich zwar sehr geärgert, aber ich ging davon aus, dass sonst nichts passiert ist, also kein Schaden entstanden ist. Hab mir dennoch, aus einem Bauchgefühl heraus, das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs gemerkt.

Eine halbe Stunde später, am Zielort angekommen, hab ich festgestellt, dass der rechte Kotflügel eingedrückt ist. Bin dann sofort zur Polizei und hab Anzeige erstattet und das Ganze auch gleich meiner Versicherung gemeldet.

Kurz zu den Versicherungen: Zahlen tut keine. Weder meine noch die gegnerische. War aber zu erwarten bei Aussage gegen Aussage (der Gegner behauptet natürlich, dass ich schuld wäre).

Diese Woche flattert ein Brief von der Bezirkshauptmannschaft ins Haus:


Sie sind als Lenker des angeführten Fahrzeuges mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten.

Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift veletzt:

§ 4 Abs. 1 lit. a StVO

Wegen dieser Verwaltungsüberträtung wird über Sie folgende Strafe verhängt:

Geldstrafe von € 220,00 gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO



Ansich recht eindeutig. Aber zu dem Zeitpunkt war es für mich noch kein Unfall mit Sachschaden. Dass ein Unfall vor lag, habe ich erst später festgestellt.

Ich hab zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen. Ich werde morgen zur Bezirkshauptmannschaft fahren und mal Nachhaken, wie das zustande kommt und was ich dagegen tun kann.

Ich hab keine Rechtsschutzversicherung, deswegen zahlt es sich wohl nicht aus wegen 220 Euro einen Anwalt einzuschalten (vermutlich wären die Anwaltskosten höher als die Strafe).

Hätte ich übrigens den Unfall sofort erkannt und wäre stehen geblieben, hätte ich keine Gelegenheit gehabt mir das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs zu merken. Der ist nämlich unbeirrt weitergefahren (hat offenbar davon überhaupt nichts mitgekriegt). Auch mein Hupkonzert hat er ignoriert.

So, jetzt sind die ganzen Hobby-Rechtsverdreher in diesem Forum gefragt: Was sollte ich hier am Besten tun? Was soll ich bei der Bezirkshauptmannschaft vortragen? Hab ich überhaupt eine Chance?


Update (12.07.2011):

http://forum.geizhals.at/t750665,6502079.html#6502079

12.07.2011, 10:29 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.... PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick eines gesperrten Users   (Bescheiden am 26.04.2011, 19:30:52)
............
Re(12): Strafverfügung: § 4 Abs. 1 StVO (Fahrerflucht?)
27.04.2011, 00:52:09

nunja wenn du neben ihm fährst und du behauptest er ist dir reingefahren
und er behauptet es umgekehrt...dann steht aussage gegen aussage


Bleibt die Frage, ob derjenige überhaupt eine Anzeige gemacht hat. Laut Polizeidienststelle, wo ich vor 1 Monat noch eine zusätzliche Aussage machen musste, liegt keine Anzeige des Unfallgegners vor. Aber vielleicht ist es auch einfach nur an eine andere Dienststelle gegangen?

Wenn jemand keine Anzeige macht, kann man das doch fast als Schuldeingeständnis auslegen, oder? Oder gibt es irgendeinen nachvollziehbaren Grund, warum jemand keine Anzeige erstattet, obwohl er sich im Recht fühlt?

Ich frage mich sowieso, was die Polizei überhaupt macht. Die Anzeige hab ich im Jänner gemacht. Der Unfallgegner wurde zumindest laut meiner Dienststelle nicht verhört. Es liegt angeblich auch keine Anzeige von ihm vor. Also ich bekomme eine Strafe und der Unfallgegner geht leer aus, oder wie läuft das ab? Irgendwie versteh ich das Vorgehen nicht wirklich. Sollte die Polizei nicht ermitteln, wer an dem Unfall überhaupt Schuld ist? Wozu soll man überhaupt eine Anzeige machen, wenn man dadurch nur Nachteile hat, obwohl man "Opfer" ist?

Was wäre im schlimmsten Fall passiert, hätte ich keine Anzeige gemacht? Ich hätte 220 Euro für Fahrerflucht zahlen müssen. Ahja...

27.04.2011, 00:55 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.. PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick eines gesperrten Users   (Bescheiden am 26.04.2011, 19:36:08)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 26.04.2011, 19:33:13)
.. PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick eines gesperrten Users   (Bescheiden am 26.04.2011, 19:38:18)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 26.04.2011, 19:47:14)
.... PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick eines gesperrten Users   (Bescheiden am 26.04.2011, 19:48:42)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 26.04.2011, 19:52:39)
...... PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick eines gesperrten Users   (Bescheiden am 26.04.2011, 19:57:01)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 26.04.2011, 20:03:20)
........ PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick eines gesperrten Users   (Bescheiden am 26.04.2011, 20:07:22)
......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 26.04.2011, 20:13:32)
.......... PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick eines gesperrten Users   (Bescheiden am 26.04.2011, 20:15:38)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 27.04.2011, 11:01:45)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 27.04.2011, 11:46:11)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung