Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
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.  Re: HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (ZombyKillah am 15.03.2012, 18:50:49)
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Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer
16.03.2012, 15:45:43
In den ersten sechs Monaten finde ich diese auch richtig - Schwachsinn ist es halt nach sechs Monaten - wobei eigentlich schon (fast) jeder zwei jahre Garantie gibt. Schwachsinn eben die Regelung: Beweisen. Probleme hat da halt ausnahmslos jeder Kunde der nicht Fox Mulder ist. Gerade die Sony PS3 die nach 1,5 Jahren defekt ist, wollen natürlich viele repariert haben bzw. ausgetauscht und berufen sich auf das Gewährleistungsgesetzt - haben da aber eindeutig den kürzeren.

Gewährleistung in den ersten sechs Monaten ist gut, ist aber eigentlich eh immer durch Garantie abgedeckt. Wie schon oben geschrieben, gibt es die Garantie und der Händler "bessert es nach" - aber natürlich schickt er es zum Hersteller und kümmert sich um den Ablauf.

Zum Punkt "nachbessern" - bedeutet in diesem Sinne "Kunde ich nehme das Gerät und werde es nachbessern" - schickt es aber zum Hersteller, der repariert es und tada - es ist nachgebessert und funktioniert wieder. In Wirklichkeit ist da egal ob Gewährleistung oder Garantie wenn man ehrlich ist, dir als Kunde entstehen keine kosten.

Aber ich denke wir haben uns verstanden - nur geht das leider nicht in die Köpfe der Konsumenten ein, die glauben und streiten bis in alle Ewigkeit, drohen mit Konsumentenschutz - dabei sind sie einfach im Unrecht. Ich verstehe den Ärger, aber wenn ein Gerät mit einjähriger Garantie defekt wird und das nach über einem Jahr, hilft kein Konsumentenschutz der Welt - da behaupte ich wieder. Gewährleistung aus der Sicht des Kunden: Schwachsinn, beweisen kann er es nicht. Dafür ist sie für den Händler ab diesem Zeitpunkt sehr wichtig - weil er nichts tun muss wenn er nicht will.



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......  Re(6): HP: Garantie / Bearbeitungsdauer  (bubbles am 16.03.2012, 15:45:43)
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