Re(9): Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
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Re(9): Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
29.04.2012, 18:15:06
Sollte sich also der obige Satz auf die gesamte Küche beziehen wäre die einzig
brauchbare Lösung demnach:


Einen billig Herd/Spülenblock kaufen, Rechnung der Verwaltung vorlegen, 300€
kassieren.

(Diesen Billigblock dann während meiner Mietzeit irgendwo zwischenlagern.)

Ich habe es schon an anderer Stelle geschrieben: Die 300 Euro sind lediglich ein Angebot des Vermieters, keine Verpflichtung für dich. Du brauchst gar nichts kaufen, zwischenlagern oder bei der Rückgabe ins Eigentum des Vermieters geben. AUSSER du drückst ihm eine Rechnung in die Hand und verkaufst deine Seele um lächerliche 300 Euro. Erst DANN gibt es eine ganze Latte von Bedingungen im Sideletter.

Der einzige, der einen Vertrag zu erfüllen hat, ist der Vermieter, nämlich dir eine Kat. A-Wohnung zu geben (oder mit einer Mietzinsminderung rechnen zu müssen).

IMO ist der Sideletter nur eine "Verhaltensregel" für eine von mehreren Vorgehensweise für Anschaffung einer Küche. Eine andere Vorgehensweise wäre, dass du das Nichtvorhandensein der Küche im Übergabeprotokoll festhältst, Fotos der leeren Wohnung machst und dann den Vermieter zur Beistellung der Küche (=Spüle und Herd) aufforderst. Das kostet ihn dann selbst in der Billigstvariante mehr als das angebotene Almosen.

Daher würde ich so wie schon beschrieben vorgehen, die Wohnung nach Gutdünken einrichten und auch wieder geräumt zurückzugeben. Die 300-Euro-Option gar nicht wahrnehmen, weil die Bedingungen völlig uninteressant sind.

WB.
--
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29.04.2012, 18:29 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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