Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
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Re(8): Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
29.04.2012, 17:47:56
Danke für den Tipp! Um nochmal klarzustellen, in der Ergänzung zum MV lautet es:

"Für die Anschaffung von Herd und Abwäsche wird ein  Betrag von maximal € 300,00 exkl.
Umsatzsteuer zur Verfügung erstellt. Voraussetzung  ist die Vorlage einer Rechnung, wobei die
Küche nicht älter als ein Jahr (ab Mietbeginn) sein darf. Sollten Sie die Rechnung eines
Professionisten vorlegen, welche auf unseren korrekten Firmenwortlaut ausgestellt ist, können
wir Ihnen diesen Betrag zuzüglich 20 % Umsatzsteuer überweisen. Alle erforderlichen Arbeiten
sind ausschließlich durch befugte Professionisten durchzuführen. Bei in diesem Zusammenhang
auftretenden Schäden am Haus oder an Mietgegenständen oder Fahrnissen anderer Mieter sind
wir vollkommen schad- und klaglos zu halten. Allfällige behördliche Genehmigungen oder die
Erfüllung eventueller Auflagen sind von Ihnen auf Ihre Kosten beizubringen. Die getätigten
Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieterin über.

Das Schreiben gilt als Bestandteil des Mietvertrages und ist diesem beizulegen. Wir ersuchen Sie
die beigelegte Briefkopie zum Zeichen Ihres Einverständnisses zu unterfertigen und an uns zu
retournieren."

Dein Vorschlag müsste also rechtlich haltbar sein. Nach meinem Auszug wäre der MV erfüllt, da ja Spüle und Herd vorhanden sind.
Aber bezieht sich der Satz "Die getätigten Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieterin über." dann nicht auf die gesamte Küche?
EDIT: Weil ja die gesamte Küche auf der Rechnung steht.

Ein weiteres Problem bei dieser Variante ist, dass der Küchenausbau auch etwas kosten wird. Und nicht garantiert ist, dass die Küche in die neue Wohnung passt....

Abgesehen davon ist es wahrscheinlich trotzdem die beste Lösung. Insbesondere weil ich nicht vorhabe unter 5 Jahren aus zu ziehen. Dann würde es sich halbwegs rentieren.



EDIT:

Sollte sich also der obige Satz auf die gesamte Küche beziehen wäre die einzig brauchbare Lösung demnach:


Einen billig Herd/Spülenblock kaufen, Rechnung der Verwaltung vorlegen, 300€ kassieren.

(Diesen Billigblock dann während meiner Mietzeit irgendwo zwischenlagern.)

Dann eine schöne Küchenzeile auf Privatkosten einbauen.

Vorm Auszug meine Küchenzeile wieder entfernen und den Billigblock hinstellen.

Dieser ist ja Eigetum der Verwaltung, weil er auch mit den 300€ bezahlt wurde.

Von meiner Küche weiß dann nur ich.

Der Vertag wäre dann auch erfüllt.


mfg

29.04.2012, 18:04 Uhr - Editiert von beehive, alte Version: hier
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Re(9): Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
29.04.2012, 18:07:42
Die zitierte Klausel halte ich für rechtlich nicht haltbar - komplette Kosten- und Risikoabwälzung auf den privaten Mieter samt pauschalem Eigentumsübergang, obwohl es sich um ein verbindliches Ausstattungsmerkmal handelt. Der angebotene Geldbetrag ist schlichtweg lächerlich. Eine weniger als 1 Jahr alte Küche findest du nicht am Gebrauchtmarkt. Dazu wärest du auch noch verpflichtet, einen Installateur und einen Elektriker zu beauftragen. Nur um einen Zustand herzustellen, zu welchem der VERMIETER verpflichtet ist... %-)

Jedenfalls solltest du im Übergabeprotokoll (mitsamt Fotos) ausdrücklich festhalten, dass Herd+Spüle beim Einzug NICHT vorhanden sind. Ehrlich gesagt würde ich sogar eher drauf pfeifen, das mit vielen Bedingungen verbundene Almosen zu kassieren. Dann kann dich der Vermieter auch nicht zwingen oder sonstwie belangen, wenn bei Auszug ebenfalls keine Küche vorhanden ist.

Ein weiteres Problem bei dieser Variante ist, dass der Küchenausbau auch etwas kosten wird. Und nicht garantiert ist, dass die Küche in die neue Wohnung passt....

Das fällt in die Kategorie "allgemeine Lebenserfahrung" und hat nichts mit dem speziellen Mietverhältnis zu tun. Es liegt an dir, ob di eine Küche kaufst, welche demontierbar und später erweiterbar ist. Oder eine die so billig ist, dass es dir nichts ausmacht, in mehreren Jahren für eine neue Wohnung eine neue Küche zu kaufen.

Für eine Mietwohnung und nur kurze Wohndauer würde ich eh nicht auf die Idee kommen, mir eine Einbauküche zu kaufen. Ich habe es vor 12 Jahren so gemacht: Küche von IKEA inkl. Selbstaufbau, Marken-Elektrogeräte meiner Wahl anderswo. Die Holzteile der Küche sind sehr billig bei wirklich brauchbarer Qualität. Die Elektrogeräte habe ich höherwertiger gekauft, denn die kann man ausbauen und mitnehmen. Im Falle eines Umzugs könnte ich die IKEA-Kastl demontieren und an neuem Standort sogar heute noch um weitere Kastl ergänzen. Frontentausch ist auch jederzeit möglich. Das wäre also die flexibelste Option bei guter Qualität und akzeptablen Kosten.

Und der Vermieter soll sich seine 300 Euro zusammenrollen und hinstecken, wo die Sonne nie scheint.

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re(11): Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
29.04.2012, 18:27:15
Also am besten ich lasse den Satz im Mietvertrag "In der Küche ist Herd und
Abwäsche vorhanden" streichen.
Oder reicht es bei der Übernahme der Wohnung das schriftlich fest zu halten?

Da du Konsument bist, ist es völlig egal, ob du den (afalschen) Satz mit dem Mietvertrag untershreibst. Halte die Abweichung im Übergabeprotokoll fest. Wenn das nicht möglich ist (aus welchem Grund auch immer), dann mach Fotos der kompletten(!!) leeren Wohnung und schick das ausgedruckt und per Einschreiben + Begleittext an die HV. Inhalt: Du stellst fest, dass abweichend vonder Formulierung des Mietvertrags keine Küche vorhanden ist. Punktum. Keien Forderungen erheben, sondern lediglich das Faktum feststellen.

Dann wäre es ok die Wohnung ohne Herd und Spüle zu verlassen?

Selbstverständlich.

Mir würde es auch nichts ausmachen die Elektrogeräte von Ikea zu nehmen.

Schau dich auch im normalen Handel oder auf GH um. IKEA hat keine schlechten Geräte, aber warum solltest du dich mit der geringen Auswahl und nur 1 Marke zufriedengeben? Im Gegensatz zu den Möbelhäusern bist du bei IKEA völlig unabhängig in der Anschaffung der Einzelteile.

Für den Anschluss von Spüle, Herd etc. würde ich aber einen Techniker bezahlen.

Es steckt nicht viel dahinter. Aber lass es trotzdem nicht den "guten Freund" machen, sondern einen, der vom jeweiligen Fach ist.

WB.
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Re(9): Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
29.04.2012, 18:15:06
Sollte sich also der obige Satz auf die gesamte Küche beziehen wäre die einzig
brauchbare Lösung demnach:


Einen billig Herd/Spülenblock kaufen, Rechnung der Verwaltung vorlegen, 300€
kassieren.

(Diesen Billigblock dann während meiner Mietzeit irgendwo zwischenlagern.)

Ich habe es schon an anderer Stelle geschrieben: Die 300 Euro sind lediglich ein Angebot des Vermieters, keine Verpflichtung für dich. Du brauchst gar nichts kaufen, zwischenlagern oder bei der Rückgabe ins Eigentum des Vermieters geben. AUSSER du drückst ihm eine Rechnung in die Hand und verkaufst deine Seele um lächerliche 300 Euro. Erst DANN gibt es eine ganze Latte von Bedingungen im Sideletter.

Der einzige, der einen Vertrag zu erfüllen hat, ist der Vermieter, nämlich dir eine Kat. A-Wohnung zu geben (oder mit einer Mietzinsminderung rechnen zu müssen).

IMO ist der Sideletter nur eine "Verhaltensregel" für eine von mehreren Vorgehensweise für Anschaffung einer Küche. Eine andere Vorgehensweise wäre, dass du das Nichtvorhandensein der Küche im Übergabeprotokoll festhältst, Fotos der leeren Wohnung machst und dann den Vermieter zur Beistellung der Küche (=Spüle und Herd) aufforderst. Das kostet ihn dann selbst in der Billigstvariante mehr als das angebotene Almosen.

Daher würde ich so wie schon beschrieben vorgehen, die Wohnung nach Gutdünken einrichten und auch wieder geräumt zurückzugeben. Die 300-Euro-Option gar nicht wahrnehmen, weil die Bedingungen völlig uninteressant sind.

WB.
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29.04.2012, 18:29 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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Re(9): Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
29.04.2012, 19:48:23
Alle erforderlichen Arbeiten sind ausschließlich durch befugte Professionisten durchzuführen. Bei in diesem Zusammenhang auftretenden Schäden am Haus oder an Mietgegenständen oder Fahrnissen anderer
Mieter sind wir vollkommen schad- und klaglos zu halten. Allfällige behördliche Genehmigungen oder die Erfüllung eventueller Auflagen sind von Ihnen auf Ihre Kosten beizubringen. Die getätigten Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieterin über.


Ich kenne mich bisschen mit Immobilienentwicklung/-vermietung aus und bei dieser Formulierung geht bei mir die Alarmanlage an.
Hast du bei der Wohnungsbesichtigung, als du die fehlende Küche gesehen hast, konkret nachgefragt, ob alle erforderlichen Installationen und Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas) in der Küche vorhanden und einwandfrei betriebsbereit sind?!
Es drängt sich der Verdacht auf, bei dieser Küche fehlt noch bisschen mehr als die reine Kücheneinrichtung und der Hausbesitzer wünscht sich einen Blöden, der die fehlenden Adaptionen auf eigene Kosten nachholt und sie ihm schenkt.

Für einen Hausbesitzer ist es normalerweise wirtschaftlich, in eine Wohnung einfach eine billige Küche einbauen zu lassen um die Wohnung dann als "komplett" anbieten zu können, zu einem dementsprechenden Mietpreis.
Wenn in deinem Fall die Küche 1.) fehlt und 2.) genausowenig schießt der Hausbesitzer dir auf die zwangsläufige(!) Anschaffung etwas zu, dann darf spekuliert werden, was da dahinter steckt.

Die Minimalausstattung Herd-Abwasch in einer Küche ist u.a. nötig, um vorzuführen, in der Küche gibt es grundsätzlich Gas/Wasser/Strom.

29.04.2012, 19:53 Uhr - Editiert von Beel_Zebub, alte Version: hier
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Re(10): Mietwohnung Ablöse/Privatverkauf einer Einbauküche
29.04.2012, 20:09:55
Hast du bei der Wohnungsbesichtigung, als du die fehlende Küche gesehen hast,
konkret nachgefragt, ob alle erforderlichen Installationen und Anschlüsse
(Strom, Wasser, Gas) in der Küche vorhanden und einwandfrei betriebsbereit
sind?!


Nein, habe da nicht weiter nachgefragt. Ich ging einfach davon aus, dass alles anschlussbereit ist.

Habe nur kurz Stromsteckdosen, Wasseranschluss und Gasanschluss angeschaut.



Das Bild ist nicht sehr aussagekräftig ich weiß. Aber welche zusätzlichen Kosten befürchtest du da noch?

Wenn in deinem Fall die Küche 1.) fehlt und 2.) genausowenig schießt der Hausbesitzer dir auf die zwangsläufige(!) Anschaffung etwas zu, dann darf spekuliert werden, was da dahinter steckt.


Damit hast du wohl Recht. Das habe ich auch schon eingesehen.

Aber wenn ich bei der Übernahme der Wohnung unter Mängel > Kenntnissnahme das Fehlen festhalte, bin ich nicht zur Anschaffung verpflichtet.

Generell ist die Wohnung als Kategorie A angegeben, also müssen diese Dinge eigentlich vorhanden und die Anschlüsse zumindest einsatzbereit sein. Oder nicht?


EDIT:

Es drängt sich der Verdacht auf, bei dieser Küche fehlt noch bisschen mehr als die reine Kücheneinrichtung und der Hausbesitzer wünscht sich einen Blöden, der die fehlenden Adaptionen auf eigene Kosten nachholt und sie ihm schenkt.


Der Verdacht ist begründet, aber nur relevant, sollte ich die 300€ Zuschuss der Verwaltung annehmen. Dann würde es in ihr Eigentum über gehen.

29.04.2012, 20:12 Uhr - Editiert von beehive, alte Version: hier
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