Re(4): Recht auf Vertragserfüllung bei Falschlieferung
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Re(4): Recht auf Vertragserfüllung bei Falschlieferung
05.09.2012, 23:02:13
Mir fehlt jetzt die Vorstellungskraft, welche Hardware eine Garantieerklärung
benötigt.


Es geht um einen Laptop, sprich nach 2 Jahren ist die gesetzliche Gewährleistung vom Händler beim Teufel, weshalb ich mich absichern wollte mit einer 3jährigen Garantie. Und nachdem die günstig zu haben war, habe ich gekauft. Im Grunde liegt auch Täuschung vor, weil zum teureren Preis hätte ich nicht gekauft.

Das normale Briefporto wird hoffentlich kein Hindernis sein, wenn da wirklich
was retourniert werden muss.


Das nicht, aber ich solls zahlen! Ich zahle doch nicht Versandkosten für einen Artikel, welchen ich in der Art nicht bestellt habe.

IMHO könnte der Verkäufer dir eine neue Garantieurkunde schicken und die alte
einfach für ungültig erklären. Sie ist ja nicht übertragbar, sondern auf 1
bestimmten Laptop mit bestimmter Seriennummer bvezogen


Könnte er. Aber er ist nicht sehr gesprächig. Das einzige was ihm zu entlocken war: Der Kaufvertrag sei mit sofortiger Wirkung ungültig (!), weil "Irrtum und technisches Gebrechen" vorlag (ja genau!). Ich könne aber vom Kaufvertrag zurücktreten (öh, ich dachte der sei eh ungültig ;) ).

Jetzt muss man 2 Dinge abwägen. Ist es einem das wert, oder sagt man sich einfach: Ach rutsch mir doch den Buckel runter. Problem ist halt Deutschland - Österreich. In Österreich ist sowas einfach, über die Grenzen Ersatzvornahme bzw. Vertragserfüllung einzuklagen...

Aber in AT wüsste ich schon was ich mache: Fristsetzung für Nachbesserung (= Zusendung der bestellten Ware), wenn das nicht innerhalb der Frist erfolgt Rücktritt vom Kaufvertrag, Bestellung der Ware bei einem anderen Händler und einklagen der entstandenen Kosten beim Verursacher.



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