Re(14): Recht auf Vertragserfüllung bei Falschlieferung
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Re(14): Recht auf Vertragserfüllung bei Falschlieferung
12.09.2012, 16:29:04

Zu dem Thema kann es keine unterschiedliche Meinungen mehr geben. Das
Thema ist gegessen.Es wurde  sehr sehr lange von einer Legion wissenschaftlich
tätiger Juristen eingehend unter die Lupe genommen. Und das Ergebnis: die von
mir  lediglich zitierte Stelle im KOZIOL-WELSER....


In der von Ihnen zitierten Stelle wird aber die explizite Übernahme der Ware (dennoch übernommen) gefordert. Die Übernahme eines Pakets kann aber nicht mit den dort verwendeten Beispielen gleichgestellt werden (versteckter Mangel, dringend benötigt). In dem hier beschriebenen Fall handelt es sich mE um eine Aliudlieferung und hier gelten eben die entsprechenden Regelungen der Nichterfüllung / Lieferverzug.


..Auf jeden Fall sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie sich nicht doch
irren, wenn sie  die juristische Elite samt OGH-Rechtssprechung in Frage
stellen...    


Ich kann bei der OGH Rechtssprechung zum Thema Aliudlieferung keinen Unterschied zu meinen Ausführungen erkennen, denn der OGH verneint dort die Anwendung des Gewährleistungsrechts  zugunsten der Nichterfüllung.


Rechtssatznummer
RS0018249

Rechtssatz
Wurde eine Ware geliefert, die von der Bestellung so erheblich abweicht, daß der Verkäufer die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten mußte, so ist für die Erhebung eines Gewährleistungsanspruches zB auf Preisminderung kein Raum. Denn in einem solchen Falle würde nicht eine mangelhafte Erfüllung, sondern eine Nichterfüllung des Vertrages vorliegen, deren Rechtsfolgen nicht nach Gewährleistungsgrundsätzen, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen über entgeltliche Verträge und Geschäfte nach §§ 918 ff ABGB zu beurteilen wären.


EDIT:
Schreibfehler ausgebessert

14.09.2012, 10:56 Uhr - Editiert von Nexis, alte Version: hier
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