Re(15): Recht auf Vertragserfüllung bei Falschlieferung
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Re(15): Recht auf Vertragserfüllung bei Falschlieferung
07.09.2012, 00:52:17

Dann klagst du hier. Das Gericht stellt ihm die Klage zu. Er wird sich
einen Ö-Anwalt nehmen, der dann vor Gericht eine ganz andere Geschichte
erzählt als du. Es werden 1-3 Zeugen einvernommen und Ausdrucke vorgelegt, 2-4
Verhandlungen und ca. 16 Monate später haben sich die Anwaltskosten auf über
zweimal ~2000€ angehäuft und der Richter wird die Verhandlung schließen. Ein
paar Wochen Später wirst du das Urteil in den Händen halten. Dann wird der
Verlierer Berufung einlegen und es vergehen wieder 1-2 Jahre. Danach hast du
dann eine endgültige Entscheidung und bist entweder ~7.000€ ärmer (deine
Anwaltskosten + die des Gegners + Gerichtsgebühren) oder du kannst jetzt
endlich die 3-Jahres Versicherung (die du dann nicht mehr brauchst) von einem
deutschen Gericht eintreiben lassen. Wenn der D-Händler dann noch nicht
insolvent ist, bekommst du sogar die Eintreibungsgebühren ersetzt.Bitte
beachten: Die Kosten sind natürlich nur ganz grobe Schätzungen. Sie hängen von
vielen Faktoren ab, wie zB Anzahl der Verhandlungen, Streitwert, vereinbartes
Honorar, etc. Sie können viel niedriger oder viel höher sein.  


Das dürfte wohl etwas übertrieben sein. Zwar sollte man bei jeder rechtlichen Auseinandersetzung die Kosten berücksichtigen, aber für ein solches Verfahren von mehreren tausend Euro Anwalts- und Gerichtsgebühren zu sprechen wird wohl in der Realität nicht auftreten.
Gerade bei dem hier beschriebenen Sachverhalt wird wohl kaum ein Sachverständiger oä notwendig sein. Auch Zeugenaussaen werden hier wohl eher nicht für das Verfahren benötigt werden, womit das ganze Verfahren meist nur durch Schriftsätze der jeweiligen Anwälte erledigt wird. Die Kosten dürften deshalb im Bereich von wenigen hundert Euro liegen.

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