Re: Unfall - Schuldfrage
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Unfall - Schuldfrage
04.10.2012, 15:59:47
Ich hatte gestern einen Unfall - zum Glück ohne personenschaden - aber mein Auto wurde eher stark beschädigt (ca 6000€ lt. Werkstatt).
Polizeiliche Aufnahme erfolgte auf meinen Wunsch - Ich hab mir dann am Abend das Protokoll geholt und da sagte mir der liebe Polizist dass der Unfallbericht an die BH geschickt wird - bezüglich der Schuldfrage sagte er mir dass die Polizei nicht für die Schuldfrage zuständig ist...

Kurz zum hergang hier ersichtlich:
http://f.666kb.com/i/c7tbozv2285ah97zm.gif

Ich (blaues Auto) komme auf einer Ortsstrasse (30kmh) wie im Pfeil ersichtlich mit ca 25km/h lt. digitalem Tacho - Unfallgegner fährt ohne zu schauen aus der hausausfahrt (rot) heraus und fährt mir in die rechte vordere Seite.
Natürlich sehr viel Blechschaden inkl. Kühler gesprungen und defekter Xenon-Scheinwerfer - sein ur-alt opel-Corsa ist totalschaden.

Meiner Meinung nach liegt das Verschulden klar beim Gegner da ich den Vorrang der Fließverkehrsregel hatte.
Der unfallgegener hat erst im Feb 2012 seinen Führerschein bekommen und das Auto ist auf die Mutter angemeldet - natürlich sieht die mutter ihren sohn als opfer und mich als schudigen...

Da ich zum glück bis jetzt noch keinen größeren Unfall hatte folgende Fragen:

- wer ist nun für die Schuldbeurteilung zuständig? die BH?
- wie verfahre ich jetzt am Besten? soll ich sicherheitshalber gleich meine RSV einschalten?



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Only the Dead have seen the end of the War

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...  Re(3): Unfall - Schuldfrage  (Superflo am 05.10.2012, 10:59:18)
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.
Re: Unfall - Schuldfrage
05.10.2012, 16:21:30
Hi!

Meinen bisherigen Erfahrungen nach kann ich sagen, dass das "etappenweise" abläuft.

Schritt 1 - der Unfall selbst:
Unfallbericht oder Polizei.
Gibt der Gegner den Unfall sofort zu und wird dies schriftlich festgehalten (Unfallbericht oder durch Polizei), dann ist die Sache erledigt: Ab zur Werkstatt und reparieren lassen unter seiner Schadensnummer.
Ansonsten: Schritt 2:

Schritt 2 - Versicherung:
Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.
Solltest du eine eigene Teil- oder Vollkasko-Versicherung haben, dann ebenfalls den Schaden dort melden - im worst Case übernehmen die die Kosten, vor allem bei Vollkasko.
Solltest du eine RS-Versicherung haben, dann ebenfalls Vorfall schildern und besagte RSV auf potentielle RS-Beratung sowie eventuelle weitere Schritte vorbereiten.

Im Normallfall folgt Schritt 3 - sollte aber der Gegner zwischenzeitlich "vernünftig" geworden werden, dann erübrigt sich SChritt 3 -> Ab zur Werkstatt

Schritt 3 - Besichtigung:
Es erfolgt im Normalfall von der gegnerischen Versicherung eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge.
Wichtig: Hier "entscheidet" die GEGNERISCHE Versicherung, ob sie zahlt oder nicht. Das ist etwas anderes als die SCHULDFRAGE. Warum schreib ich das so: Leider hab ich da die Erfahrung machen müssen, dass es offenbar "üblich" ist, dass - wenn eine Chance auf Nichtbezahlung besteht - die Besichtigungen bzw. Gutachten entsprechend so formuliert werden, dass Teilschuld entsteht.
Ich hatte erst kürzlich so einen Fall, darum weiß ich das. Sowohl der RS vom Autofahrerclub, als auch der von meiner RS-Versicherung bestätigte diese "traurige Entwicklung" (Zitat RS) bei den Versicherungen.

Wenn bei Schritt 3 das Gutachten der gegnerischen Versicherung zu dem Schluss kommt, dass sie zahlen müssen, dann ab in die Werkstatt!

Wenn nicht, folgt Schritt 4:
Schritt 4 bedeutet eine gerichtliche Auseinandersetzung. In diesem Fall wird dann seitens Gericht ein "neutraler" Sachverständige bestellt, der den Unfallhergang nochmals prüft und dokumentiert. Hier kann man sich meist eine sehr objektive, neutrale Beurteilung erwarten, was aber nicht bedeutet, dass man automatisch recht bekommt.

In Schritt 4 wird dann im Normalfall entschieden, wer für den Schaden aufkommt. Im besten Fall bekommst du alles ersetzt, im schlimmsten FAll gar nichts, oftmals gibts auch nur einen Vergleich...



Zeitlich liegen zwischen Schritt 1 bis 4 Welten. Während Schritt 1 quasi "sofort" erledigt sein kann, dauert bereits Schritt 2 - also das alleinige informieren der Versicherungen - mitunter ein paar Tage oder gar Wochen, bis sie "bearbeitet" werden.
Bei Schritt 3 können bereits 1-2 Monate vergangen sein, je nach Verfügbarkeit der Sachverständigen und beider Beteiligter.
Schritt 4 kann dann zwischen 1-3 Jahre dauern, bis "Recht" gesprochen wurde...



Wichtig ist daher vor allem, dass man bereits von Beginn an "Beweise" sichert, die Situation mit FOtos dokumentiert sowie alles im Umfeld mitprotokolliert, also AUCH: Wetterlage, Sonnenstand (kein Scherz!), welche Autos haben wo geparkt, welche Geschwindigkeiten, Uhrzeit, Fahrbahnverhältnisse, Sichtverhältnisse, usw...
Mein Tipp: Am besten die Stelle nochmals fotografieren, auch wenn es ein paar Tage später ist. Im worst case ist nämlich bei einem Gerichtstermin in einem Jahr die Situation eine andere (Baustelle vor Ort, umgebaute Straße, andere Parkplatz-Ordnung, etc).
Wie sehr sich das ganze im Detail verliert zeigte sich - auch wenn es jetzt dich direkt nicht betrifft - ein Vorfall mit meinem Bruder, welcher durch ein Auto "abgeschossen" wurde, welches die Ampelsignale missachtete. Hier "musste" mein Bruder vor Gericht exakt Auskunft geben, welche "Ampelkonstelationen" der Lichtsignale (Abbiege-Spur, Geradeaus-Spur, Grüner Abbiege-Pfeil) wann und wie zustande kamen sowie wie oft der grüne Abbiegepfeil blinkte - das ganze natürlich in einer Verhandlung, welche 1 Jahr nach dem Vorfall statt fand.

Empfehlenswert sind auch immer Zeugen - wenn du welche hast, dann sofort Name/Rufnummer festhalten. Ein Gedächtnisprotokoll der ZEugen wäre natürlich überhaupt das Feinste, die meisten machen das aber nicht... und erinnern sich dann nach einem Jahr (na no na net) nur mehr an sehr wenige Details...



Bevor ich dich aber jetzt in "Angst und Schrecken" versetze: Die Versicherungen wiegen IMMER ab, ob eine Gerichtsverhandlung sich mit den zu deckenden Kosten rechnet und haben immer eine "zweite" Meinung, wie sie die Sache WIRKLICH sehen. In deinem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass die gegnerische Versicherung keine Gerichtsverhandlung macht, weil die Gefahr einfach zu groß ist, dass sie verlieren. Da sind die Kosten des Schadens (6.000 EUR) im Vergleich zu den Prozesskosten (> +10.000 EUR) sicher in Relation zu setzen.

Ein paar "typische" Versicherungs-Schmähs, auf die du noch acht geben solltest:
"Wir müssen erst das Verfahren gegen den Fahrer abwarten, bevor wir den Schaden reparieren lassen können". FALSCH, ein Verfahren gegen den Fahrer hat damit nichts zu tun. Es ist das FAHRZEUG versichert und die gegn. Versicherung haftet für alle Schäden, die diese Fahrzeug verursacht. Sprich hier am besten mit deiner RSV... die können das besser beurteilen, ab wann so eine "Floskel" zieht oder nicht - in meinem Fall (Fahrerflucht) hat meine RSV klar gesagt, dass es nichts damit zu tun hat, ob der Lenker nun Fahrerflucht machte bzw. welcher Lenker dies tat und somit kein Grund der Versicherung ist, hier die Schuldfrage beiseite zu schieben.

"Wir gehen davon aus, dass ein 'Schaden im Schaden' vorliegt, somit wird nichts ausbezahlt". Diese sehr eigenartige Formulierung bedeutet folgendes:
Vom "Schaden im Schaden" spricht man, wenn bereits ein VORSCHADEN bestanden hat - und zwar nicht vom ganzen Fahrzeug, sondern von Bauteilen davon.
Beispiel: deine vordere Stoßstange ist nach dem Zusammenstoß völlig kaputt. Die gegnerische Versicherung wird jetzt versuchen, einen Vorschaden zu finden. Dieser wird dann vom Gesamtschaden abgerechnet. Ist also eine Stoßstange bereits vorher so beschädigt, dass sie komplett getauscht und neu lackiert werden muss, dann zahlt die Versicherung nichts, wenn sie nach deinem Umfall runterhängt oder zerbrochen ist.
Hier "mutieren" dann leider kleine Kratzer, Dellen oder Lackschäden bei der Gegenüberstellung schnell zu "Totalschäden" des Bauteils, was dann dazu führt, dass nichts oder nur ein Teilbetrag des Gesamtschadens bezahlt wird.
Auch dies ist laut Autofahrerclub/RS-Versicherung ein "typisches Vorgehen" einiger Versicherungen um Kosten zu reduzieren.

Solltest du also solche Begrifflichkeiten/Floskeln irgendwie von der gegnerischen Versicherung hören, so solltest du unbedingt die RSV informieren und aktivieren. Sollte die RSV sich nicht zuständig fühlen, da noch(!) kein Weg zum Gericht vorgesehen ist, hilft dir gerne der ÖAMTC oder ARBÖ weiter. Die kennen diese Themen sehr gut und wissen bereits, wie sie reagieren müssen.

Anyway. Das sind die Dinge, die ich so mitgenommen hab aus diversen negativen Erfahrungen aus dem Verwandtenkreis bzw. als selbst Betroffener. Im Zweifel bitte auch immer die Beratung der RSV oder der Autofahrerclubs heranziehen, bevor du etwas übersiehst und das dann gegen dich verwendet wird.

Wünsche dir auf jeden Fall alles Gute, und dass sich das ganze für dich positiv entwickelt. Und keine Panik: Auch wenn der Gegner, seine Versicherung oder die Besichtigung "ganz klar" ergeben, dass du Schuld oder Teilschuld hast, bedeutet das mal gar nichts... ausser dass du eben mehr Rennereien hast... und wenn gar kein Einlenken (unwahrscheinlich!) zu erkennen ist, vor Gericht ziehen musst...

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........  Re(3): Sorry..  (bigboss007 am 17.10.2012, 11:05:34)
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