Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?
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Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?
sky
10.12.2012, 12:45:05
Hallo,

ich habe bei einem großen Möbelhaus mit grünem Logo zwei Stück einer Zuschnittware auf Basis eines älteren Auftrages (Modell, Farbe, Breite) bestellt.

Am Kaufvertrag steht:
Stückzahl: 2
Produktbezeichnung; Betrag: xxx Euro
Rechnungsbetrag: xxx Euro (selber Betrag)
Anzahlung: etwa 35% von xxx Euro, so dass dann noch ein glatter Betrag überbleibt

Weil ich dann paar Wochen nichts mehr davon hörte, habe ich letzte Woche angerufen und nach dem Status gefragt ob ich schon abholen könnte. Das wurde bejaht und ich fragte (weil ich gerade unterwegs war) wieviel noch zu zahlen sei. Die Dame nannte mir dann den doppelten Gesamtbetrag. Ich sagte nichts dazu dass ein Fehler vorliegen müsse und verabschiedete mich.

Zuhause rief ich bei einer anderen Filiale um mich über die Kosten für zwei Stück der genannten Ware zu informieren. Es waren tatsächlich die doppelten Kosten.

Habe jetzt ein wenig im Internet gelesen (Arbeiterkammer). Das Möbelhaus könnte sich jetzt auf Irrtum berufen, weil ich das erkennen hätte müssen (zu billig)? Habe ich aber nicht, weil die Preise inzwischen saftig erhöht wurden.

Wie sehen meine Chancen aus dass ich die Ware zum (fehlerhaften) Preis am Kaufvertrag bekomme? Wäre es "normales" Geschäft dem sowas weh tun würde, hätte ich Verständnis. Nur bei Möbelhäusern die von vorn herein alles überteuert verkaufen sicherlich nicht.

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. PLONKED von Mr. 5  (routi am 10.12.2012, 14:21:02)
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Re(3): Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?
11.12.2012, 08:24:45
aus welchen Quellen schöpfst du dein Wissen?


Kfm. Ausbildung bzw was meiner Berufserfahrung nach Usus ist (was nicht zwangsweise heißen muss, dass es korrekt ist).


Die Willenserklärung wurde bereits mit dem schließen des Kaufvertrages
abgegeben. Ob dieser "unterfertigt" wurde oder mündlich geschlossen wurde
spielt rechtlich keine Rolle, beweistechnisch natürlich schon.


Das ist mir bewusst, jedoch ist alles was nicht schriftlich erfasst ist, wie du schon richtig bemerkst, in der Praxis für die Fische. (Danke trotzdem für die Belehrung!)

Beim Onlinehandel wird ja die Annahme einer Anzahlung auch als Auftragsannahme zu den genannten Bedingungen interpretiert. Ich finde gerade den Link nicht, aber ein Urteil dazu wurde hier im Forum schon mal gepostet. Ich gehe mal davon aus, dass dies beim "Offlinehandel" nicht anders gedeutet wird.


Woher weißt du, dass er/sie das nicht wissen kann? Wenn beim Vertragspartner
ein Irrtum im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgelegen hat und dieser dem
Erstposter hätte auffallen müssen, dann ist eine Irrtumsanfechtung möglich und
damit eine Auflösung des Vertrages.


Dann erkläre mir mal wie der Kunde das wissen soll!? Experte für alles?

Es wäre mir neu, dass mein Kunde wissen muss, ob ich mich verkalkuliere, zu dumm bin, masochistisch veranlagt oder sonst was. Es ist mein Bier ob ich mich selbst schädige oder nicht. Ich kann nicht von einem Laien verlangen für mich Kindermädchen zu spielen. Wenn doch, dann wäre es vermutlich an der Zeit den Laden zu schließen und mich Betreuung zu begeben.

Fehler passieren, keine Frage. Aber imho kann der Verkäufer in diesem Fall nur um Aufhebung oder Abänderung des Vertrages bitten und auf Verständnis des Kunden hoffen. Darauf bestehen oder einfach sagen "Das ist jetzt so." wird´s nicht spielen.















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....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (kaufinator1 am 12.12.2012, 13:16:13)
 

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