Re(3): Sturmschaden - wem gehört das Holz?
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.  Re: Sturmschaden - wem gehört das Holz?
 (Sowinetz am 07.08.2013, 16:19:52)
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.  Re: Sturmschaden - wem gehört das Holz?
 (zeddicus am 07.08.2013, 16:36:59)
.  Re: Sturmschaden - wem gehört das Holz?  (hariw am 07.08.2013, 16:59:49)
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Re(3): Sturmschaden - wem gehört das Holz?
08.08.2013, 01:11:04
Das finde ich einen interessanten Aspekt. Weil es im Normalfall ein Nebenthema
ist (Hauptthema: Obsternte im Spätsommer; meist unwichtig: Sturmschaden, noch
dazu reines Laubholz ohne Früchte), kennst du dazu konkrete Entscheide, welche
den Substanzverlust thematisieren?

Dazu hab ich keine Rechtsprechung gefunden, weil das Holz in der Regel niemand haben will und man sich darum nicht streitet. Ich würde aber sagen, dass ein Sturm höhere Gewalt ist und für dadurch verursachte Schäden der Eigentümer einer Sache (=des Grundstücks) nach § 1311 ABGB haftet. Du wirst das Holz also auf eigene Kosten entsorgen müssen, weil - salopp gesagt - niemand etwas dafür kann, dass es gerade auf deinem Grundstück gelandet ist.

Davon unabhängig ist die Frage zu beurteilen, wem das Holz gehört. Meines Wissens nach, gibt es kein Gesetz, das dir das Eigentum an den Ästen verschafft. Man könnte höchstens davon ausgehen, dass der Eigentümer des Baumes kein Interesse an den abgebrochenen Ästen hat und sein Eigentum daran damit aufgibt. Dann könntest du originär (= ohne es von einer anderen Person abzuleiten) Eigentum erwerben.

Auf § 422 ABGB kannst du dich hinsichtlich des Eigentumserwerbs meines Erachtens jedenfalls nicht stützen, weil du den Ast nicht selbst abtrennst sondern der Sturm ihn abgetrennt hat. Man könnte höchstens aufgrund eines Größenschlusses sagen: Wenn man sich schon überhängende Äste aneignen darf, dann wohl erst Recht Äste, die schon abgetrennt sind und auf dem eigenen Grundstück liegen. Dem würde ich dann aber entgegnen, dass es für den Eigentümer des Baumes unvorhersehbar ist, wo der Sturm die Äste hinträgt, während er das Abtrennungsrecht des Nachbarn in Kauf nimmt, wenn er den Baum hinüber wachsen lässt. Etwas anderes könnte nur für einen Ast(teil) gelten, der schon über deinem Grundstück hing, bevor der Sturm ihn abgetrennt hat.

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 (Rheumon am 08.08.2013, 08:22:10)
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.  ja
 (peter.schordan am 08.08.2013, 16:18:32)
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...  Re(2): ja
 (kaufinator1 am 10.08.2013, 21:09:34)
.  Re: Sturmschaden - wem gehört das Holz?  (Rips am 10.08.2013, 16:34:42)
.  Re: Sturmschaden - wem gehört das Holz?  (x-vice am 12.08.2013, 21:47:41)
 

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