Re(3): Schimmelentfernung - Alkohol oder Chlor
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.  Re: Schimmelentfernung - Alkohol oder Chlor  (zytec am 19.01.2014, 10:15:53)
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Re(3): Schimmelentfernung - Alkohol oder Chlor
19.01.2014, 16:13:02
Ich wüßte keinen Grund, warum nicht ???

Du darfst Sanierungsarbeiten auch selber machen, solange Du nicht den Zustand der Wohnung schlechter machst und diese in schlechtem Zustand belassen tust.
Aufgetretene Schäden zu sanieren ist immer das Ziel:
z.B. neue Tapeten kleben; Fenster und Türen streichen; neuen Bodenbelag verlegen; zusätzliche Steckdosen verlegen (aufstemmen, Schlauch einmauern, verspachteln, Draht einziehen und neue Steckdosen montieren - alles muss nur den Vorschriften der elektrischen Ausstattung eines Aufenthalt-Raumes entsprechen (z.B. bei Verwendung von Litzen-Draht, dass bei den Schraubverbindungen zwingend Litzenschutz-Hülsen verwendet werden müssen; die Drähte die richtigen Farben an der Isolierung haben: Gelb/grün für Erdungsdrähte und BLAU für den Null-Leiter)  > dann ist dies OK)

In Vorarlberg z.B. darfst Du dir selbst einen Einreichplan zeichnen und diesen bei der Behörde einreichen - Du mußt nur eine ausführende Baufirma (die die Verantwortung für die richtige Ausführung nach bestehenden Gesetzen übernimmt) namhalt machen, die den Bau ausführt (es gibt Richtlinien, was alles enthalten sein muss und es gibt sogar eine ÖNorm in Österreich in der bis zu den Strichstärken der Mauer-Linien genau steht, wie ein Einreichplan auszusehen hat, sowie sogar welche Farben (Herstellernummer der Filzstifte) zum Anmalen der Wände und Decken in den Grundrissen u. Schnitten zu verwenden sind, ...)

Liebe Grüße Atschy
(Architekt in Pension)

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.  Re: Schimmelentfernung - Alkohol oder Chlor  (cibs am 24.01.2014, 08:23:17)
 

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