Re(20): Dauer-Demonstrationen / Versammlungsgesetz
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Re(20): Dauer-Demonstrationen / Versammlungsgesetz
07.03.2014, 12:18:37
Das ist beides nicht ganz richtig. Der potentielle Betreiber hat wohl
verkleinert, um einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu entgehen. Denn bei
einer UVP müsste auch der Verkehr selbst mit einbezogen werden - ohne UVP geht
man davon aus, dass die LKWs einfach bei der Einfahrt zur geplanten Deponie
erscheinen und dann wieder verschwinden.


Naja, der Gesetzgeber geht hier wohl zurecht davon aus dass unter einer gewissen Grenze der Verkehr vernachlässigbar gering ist. Und in den Projektunterlagen wird die Verarbeitungskapazität der Anlage mit 40 LKW Ladungen pro Tag angegeben. Das ist nicht besonders viel, vor allem weil ja von beiden Seiten der Steinbergstraße zugefahren wird.

Die Asbestablagerung war nie mit der Gemeinde Thal abgesprochen, da hat man
wohl einfach geschaut, wie weit man die Leute häkeln kann.


Da sollte niemand gehäkelt werden, aber wenn man eine Deponie schon aufgrund der endlosen Auflagen in der Bewilligung mit einer Menge technischer Ausstattung ausrüsten muss dann kann man auch gleich einen Bereich für Asbestlagerung mit machen um die Investition bestmöglich zu nutzen. Wurde aber eh drauf verzichtet, also kein Thema mehr.

Was mir bisher keiner erklären kann ist worauf die Demos abzielen. Auf den Betreiber wirken diese ja nicht weil alternative Zufahrtswege existieren. Wer soll denn jetzt noch etwas ändern? Es laufen nur noch Rechtsmittelverfahren, aber das Ding ist faktisch durch. Und die Sperren werden nicht endlos so weitergehen, irgendwann wird die BPD Graz die Versammlungen untersagen (spätestens ab der 50. Wiederholung).

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