Re(5): ebay Kauf - möglicherweise Verkäufer mit Zweitaccount geboten
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Re(5): ebay Kauf - möglicherweise Verkäufer mit Zweitaccount geboten
19.09.2014, 07:51:13
Zitat:Anmerkung zur BG-Entscheidung: Die Frage, die sich seit der Entscheidung des BGH vom 3.11.2004, VIII ZR 375/03, die Internetjuristen in Ö stellen, ob eine eBay-Versteigerung eine Versteigerung im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist, wird hier schlicht mit nein beantwortet, allerdings ohne jegliche Begründung. Das Urteil ist daher vorläufig nicht mehr als eine weitere Meinung zu diesem Thema; allerdings eine sehr wichtige, denn sie ermöglicht - und das ist der Sinn eines Musterverfahrens - den Weg zum OGH. Das Problem dabei ist, dass die Begründung der BGH-Entscheidung nicht auf Ö übertragbar ist, weil es in D eine Legaldefinition der Versteigerung gibt (§ 156 BGB). Hingegen ist in Ö nicht gesetzlich geregelt, was eine Versteigerung ist. Allerdings kommt es dabei möglicherweise gar nicht auf das österreichische Rechtsverständnis an, weil die Ausnahme im Fernabsatzgesetz auf die EU-Fernabsatzrichtlinie zurückgeht. Die Frage hat daher richtigerweise zu lauten: Was versteht der europäische Gesetzgeber unter einer Versteigerung und fällt das Geschehen bei eBay unter diesen Begriff? Die Richtlinie selbst schweigt sich dazu (auch in den Erwägungen) aus. In Art. 3 Abs. 1 heißt es lapidar: Diese Richtlinie gilt nicht für Verträge, die bei einer Versteigerung geschlossen werden. Dies könnte darauf hindeuten, dass nicht nur hoheitliche Versteigerungen im Sinne unserer Exekutionsordnung gemeint sind, bei denen ein amtlicher Zuschlag erfolgt, sondern auch Versteigerungen, die - wie bei eBay - auf einer Vertragskonstruktion basieren.

http://www.internet4jurists.at/e-commerce/sonderformen2a.htm

Zusammenfassung: In österreich bist du weitestgehend im rechtsfreien Raum unterwegs und wirst daher wenig durchsetzen können. Und eine Europäische Klärung fehlt ebenso.

Mfg lukas

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 (Rheumon am 20.09.2014, 10:01:53)
 

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