Re(5): ebay Kauf - möglicherweise Verkäufer mit Zweitaccount geboten
Geizhals » Forum » Finanzen » ebay Kauf - möglicherweise Verkäufer mit Zweitaccount geboten (95 Beiträge, 1488 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.....
Re(5): ebay Kauf - möglicherweise Verkäufer mit Zweitaccount geboten
19.09.2014, 10:25:14
Bei Datenverarbeitungsvorgänge iSd § 148a StGB handelt es sich um
elektronische Abbuchungen

Wie kommst du auf die Idee, dass nur Ab- und Zubuchungen erfasst sind? Das Wort "Buchungen" oder ähnliches, kommt im Tatbestand nicht vor.

  ist nicht geeignet eine Vermögensschädigung des Dritten herbeizuführen.

Der ehrliche Bieter will sein Höchstgebot nur zahlen, wenn es durch andere ehrliche Bieter notwendig wird um den Artikel zu erhalten. Wenn ein Scheinbieter ein Interesse am Artikel vortäuscht, um den ehrlichen Bieter näher an sein Höchstgebot zu bringen, entsteht eine Vermögensschädigung.

Der ehrliche Bieter will sein Höchstgebot nämlich nicht unter allen Umständen zahlen. Sondern nur unter bestimmten, vom System (eBay) vorgegebenen Umständen. Der Scheinbieter erzeugt "künstlich" solche Umstände im System (eBay) um das Höchstgebot des ehrlichen Bieters auszureizen.

Konkret besteht die Vermögensschädigung in der Differenz zwischen dem, was durch das Scheingebot zu zahlen ist und dem, was ohne Scheingebot zu zahlen wäre.

Edit: Das ganze wäre nämlich Betrug (§146 StGB), wenn es nicht über ein Computersystem ablaufen würde. Stellen wir uns eine normale Versteigerung vor. Nehmen wir an, dass dort mehrere Scheinbieter sitzen und ein ehrlicher Bieter. Wenn die Scheinbieter das Höchstgebot in die Höhe treiben, täuschen sie den ehrlichen Bieter über Tatsachen (=das echte Höchstgebot) und verleiten ihn so dazu, sich selbst (=durch höheres Bieten) am Vermögen zu schädigen.

Da der Betrug nicht auf Computersysteme angewandt werden kann (juristisch gesehen, kann man einen Computer nicht "über Tatsachen täuschen"), hat man den §148a eingeführt. Im StGB kommt er deshalb auch direkt nach der Definition des Betruges.

Dadurch siehst du, dass meine Lösung auch systematisch ziemlich gut in das Konzept des Gesetzes passt.


19.09.2014, 11:00 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 20.09.2014, 10:01:53)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung