Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
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Re(6): Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
09.02.2015, 12:52:57

das ist schwachsinn...

bist du ein GIS-Keiler der hier die leute verunsichern will?


Ein bisschen runter vom Gas bitte ;)

Ich bin kein GIS-Keiler/Mitarbeiter und hab auch nicht vor den Job zu wechseln.

Aber: Ich hatte Ende 2014 jedoch Besuch von so jemandem und hab genau wie du argumentiert (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,etc.). Es hat ihn aber wenig beeindruckt, er bestand darauf das ich für meinen Internetanschluss zahlen muss. Da der Herr _sehr_ unfreundlich und für keine sinnvolle Diskussion zu haben war, habe ich dann bei der GIS-Hotline angerufen. Dort wurde mir von einem überraschend freundlichen Mitarbeiter erklärt wofür die GIS derzeit Gebühren überwiesen haben will. Für einen Internetanschluss währen das die Radiogebühren.

Daraufhin habe ich mich schlau gemacht und mir eine Meinung gebildet, die ich nicht als Schwachsinn empfinde.

Folgendes ist dabei rausgekommen:
Die GIS darf nach geltendem Gesetz Gebühren für Radio- und Fernsehempfang einheben.
Im Gesetz steht dazu ""wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, Gebühren zu entrichten.""
Wenn die GIS dann meint, dass sie für Internetanschlüsse die Radiogebühren einheben will und jeden PC mit Internetzugang als Rundfunkempfangseinrichtung  definiert, dann verstößt sie damit solange nicht gegen geltendes Gesetz, bis entweder das Gesetz dies genauer formuliert und ausschließt oder jemand rechtlich gegen das Eintreben der Geführ für Internet-Anschlüsse vorgeht UND es ein Urteil gibt, dass dies in letzter Instanz bzw. rechtlich bindend untersagt.

Das ist meine Meinung als Nicht-Jurist zu dem Thema.
Bitte erklär mir jetzt was genau daran ein Schwachsinn ist.

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Re(8): Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
09.02.2015, 13:43:15


nie überlegt warum NUR für radio?

laut der GIS-Logik kann man auch videos übers internet ansehen, da ergibt das
mit den radiogebühren keinen sinn!


Ich zitiere jetzt mal von der GIS-Webseite:

Fernsehprogramme werden über Internet noch nicht als kontinuierlicher Live-Stream übertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS nicht als Rundfunk gewertet. Eine Gebührenpflicht hinsichtlich TV-Programme würde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Computer durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.

Anders bei Radioprogrammen: die Radioprogramme des ORF sind über Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen Computer, einen Tablet, ein Smartphone oder ein ähnliches Gerät mit Internetzugang bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.

So gerne ich das als Unsinn abtun würde - es macht doch ein wenig Sinn.



falsch, man muß solange nichts zahlen, bis Internet gebührenpflichtig ist!

die GIS macht keine gesetze, es ist EGAL was die GIS GLAUBT und Internet ist
kein rundfunk...


Ich glaube wir drehen uns da im Kreis.
Aber erklär mir mal WARUM sie für einen Internetzugang keine Gebühren einheben dürfen solange dies nicht im Gesetz definitiv anderes steht oder ein endgültiges Urteil gefallen ist.


Ich bin absolut gegen diese Zwangsgebühr, aber meiner Meinung nach verdrehst du hier die Tatsachen.
Ich würde den Leuten aktuell nicht raten mit der GIS zu streiten ob sie für den Internetanschluss Gebühren zahlen müssen. Wenn man keine Gebühren zahlen will, muss man jetzt auch den Internetanschluss abstreiten, genauso wie Radio/TV. Aber man muss da konsequent bleiben.

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Re(3): Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
09.02.2015, 16:33:45
Aber mit einem Smartphone mit Internet kann ich auch die Radiosender
empfangen, da muss ich ja auch nichts zahlen?


Ein gern geglaubter Aberglaube. Man muss fürs Smarthendl keine (Extra)Gebühr zahlen unter der Prämisse, dass man die Gebühr ohnehin schon für seine stationären Empfangsgeräte zahlt. Wenn es aber angeblich bei dir keine gibt ... du wirst heutzutage schwieriger denn je argumentieren können, du benutzt das Smarthendl ausschließlich nur unterwegs (wie ein Autoradio), aber nicht zuhause.

Und selbst wenn ich einen DVBT Adapter fürs Smartphone nutzen würde, bräuchte ich eigentlich auch nichts


Du hast etwas gefragt und ich habe geantwortet. Wenn dir die Antwort nicht schmeckt, also dafür kann ich nichts.

Ich sags nochmal: du willst keine GIS zahlen, na dann zahl halt keine. Nur, legal ist das nicht. Deine ganze Taktik, wie:
Oder einfach das HDMI Kabel vom Handy abstecken und in die Hosentasche rein, und dann die Tür aufmachen.
Dann kommt er rein und  sieht nur den Monitor und das HDMI kabel, und dafür muss man ja nicht zahlen.
... zielt maximal nur darauf ab, dass du illegal keine GIS zahlst und dich möglichst nicht dabei erwischen lässt. Das ist OK wennst meinst das so machen zu wollen, aber es ist nicht dasselbe wie legal keine GIS zu zahlen.
--
Wenn etwas braun ist, stinkt und Fliegen anzieht, diskutiere ich nicht darüber, dass ich mir nicht denken können darf was es ist und es würde genausogut auch eine Sachertorte sein können.
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Re: Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
09.02.2015, 18:09:28
Du brauchst grundsätzlich keine GIS-Gebühren zahlen, wenn du kein Rundfunkempfangsgerät hast.

Rundfunkempfangsgeräte - Radio sind: Radio mit UKW-/DAB-/DVB(t/S/C)-Tuner
Rundfunkempfangsgeräte - TV sind: Geräte mit DVB(t/S/C)-, oder analogem TV-Tuner
Nicht kostenpflichtig sind dzt: Autoradios (UKW-/DAB-Tuner), Smartphones/Tablets ohne (!) DVB-Tuner

Wenn du einen DVB-Tuner hat, egal an welches Gerät du den hängst, wird dort die GIS-Gebühr fällig. ABER, du mußt es immerhin noch anmelden. Die meisten machens freiwillig, man kann aber auch dazu gezwungen werden. Bei meiner früheren Wohnung (Mehrparteienhaus) hat der GIS-Keiler damals im Stiegenhaus die Liwest-Unterputzverteiler-Deckel abgeschraubt. Jeder mit Kabel-TV wurde damals per RSb zur Auskunft gezwungen oder zwangsangemeldet (für Radio und TV).

Über Internet wird kein Rundfunk ausgestrahlt, weil es technisch gesehen keiner ist. Bei einem Internet-Stream wird IMMER eine Anfrage vom Endgerät an den Streaming-Anbieter gesendet, der daraufhin die Daten sendet. Hier könnte der ORF (oder wer auch immer) mit Zugangsdaten oder IP-Adress-Freischaltungen nach GIS-Bezahlung die Nutzung ermöglichen und dem Rest die Nutzung versagen.

Weitere Streitereien zwischen GIS und dem VwGH brauchen dich dzt. nicht kümmern. Die GIS meint halt, sie formulieren die Sachen so aus, wie sie es wollen.

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Re(3): Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
16.02.2015, 23:02:37
das ist entweder ein Mega-Gschichtl oder ein Haus mit sehr, sehr unbedarften
Bewohnern....

1. Mit welchem Recht schraubt der GIS Keiler da herum?

2. Wie will er diese Infos denn brauchbar nutzen?

3. Ein Kabelanschluss bedeutet noch kein Empfangsgerät - man kann ja etwa die
Kündigung vergessen oder noch in der Kündigungsfrist sein

4. "zur Auskunft gezwungen": Ja eh- dazu ist man _immer_ verpflichtet; ganz
ohne Schrauberei des GIS Keilers. "Hab nix - will nix - wiedaschauen" --> dem
Gesetz Genüge getan

5. "Zwangsangemeldet": Heißt in der Praxis was genau? Wenns einen Bescheid
geben sollte -> Beeinspruchen ("Hab nix - will nix - wiedaschauen"). Wenns
keinen Bescheid gibt --> gleich "wiedaschauen"


Das war ein Mehrparteienhaus mit einer Nachhilfe-Firma, wodurch die Eingangstüre zum Stiegenhaus eine Tagesfalle hatte. So konnte jeder untertags problemlos rein, wenn er mal ohne Klingen an der Türe gezogen hat. Auch Einbrecher im Keller hatten das ausgenutzt, war mitunter ein Grund für den Umzug.

1. Was weiß ich, warum? Das Stiegenhaus wurde 2-3 Wochen davor frisch ausgemalt (inkl. der Deckel von den Verteilern), erst am nächsten Abend hab ich die aufgeschraubten Deckel in allen Stockwerken bemerkt, weil einer der Deckel nicht wieder ordentlich montiert wurde.

2. Alle Kabel sind natürlich sauber mit Türnummern beschriftet gewesen. Und am Klingelportal waren alle Schilder mit der Renovierung erneuert worden.

3. Das wäre aber dämlich, meinst nicht? Wenn bei Liwest ein Mieter keine Dienste mehr nutzt, wird das Kabel im Verteiler abgehängt und ein Abschlusswiderstand als Plombe montiert, den man nur mit Spezialwerkzeug abbekommt. Somit sieht man problemlos, welche Wohnung Dienste nutzt und welche nicht. Erst seit kurzem gibts bei Liwest Internet via Kabel auch ohne TV und Radio, weil ein spezieller Filter zusätzlich eingesetzt wird.

4. und 5. Hab den RSb nicht rechtzeitig beeinsprucht, weil ich ohnehin 2 Monate später ausgezogen bin. In der neuen Wohnung nutze ich den ORF via SAT und Kabel, mit den Smartcards brauchte ich sowieso eine Anmeldung. 2 andere Mieter waren über die Vorgehensweise des GIS-Keilers aber sehr verärgert.

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Das Grundproblem der GIS
12.02.2015, 14:34:07
Das Prinzip der GIS hat ein gewaltiges Grundproblem!

Lösung historisch:
Als die Fernseher noch ganz große Kasterl mit einem winzigen fast runden Schwarz-weiß Schirm waren wurde das System erdacht.
Der ORF bekam vom Gesetzgeber den Auftrag die Leute mit Information, Bildung und Unterhaltung zu versorgen. Da aber die Flimmerkiste nur ein Privileg der Oberschicht war konnte man ja nicht zumuten, dass alle Bürger für die Belustigung der Reichen zu brennen haben und hat sich anstatt die Gebühren ausgedacht. Denn irgendwie musste der ORF ja finanziert werden, also wurde jeder der ein Empfangsgerät besitzt zu Zahlung verdonnert, da eine andere Form der Abrechnung nicht möglich war.

Lösung heute:
Ausnahmslos jeder Österreicher besitzt ein Radio in fixer oder stationärer Form. Die Radiogebühr also einzeln einzuheben ist ein gigantischer Verwaltungsaufwand den man sich locker sparen könnte und dieses Geld über das Budget zur Verfügung stellen könnte, mit deutlich geringeren Kosten für jeden einzelnen.
Für den Fernsehempfang bedarf es einer ORF-Karte. Nichts einfacher als zu sagen, die ORF-Karte wird wie die Vignette in fixen Zeitabständen erneuert und kostet x-Euro. Wer es sehen will soll zahlen und wer nicht der nicht.
Zum Internet: Es gab zu keinem Zeitpunkt vom Gesetzgeber den Auftrag, dass der ORF irgendwelche Dinge übers Internet überträgt. Wenn der ORF dies macht, so geschieht das freiwillig, und für freiwillig erbrachte Leistungen darf man nicht eine Zwangsgebühr einfordern. Wenn der ORF dafür Geld sehen will sollen sie es kostenpflichtig machen oder mit Werbung finanzieren - dann werden sie schon sehen wieviel tatsächliches Interesse besteht.

Das eigentliche Problem:
Wenn man die Gebühr bedarfsgerecht einhebt so wäre man dem freien Markt unterworfen. Viele würden sich denken, das Programm ist mir dieses Geld nicht wert. Der ORF ist mit seinen abstrusen Kosten für Landesstudios (ein reines Statussymbol der Landeskaiser) und hoffnungslos überbezahlten pragmatisierten nichtsnützigen Wapplern einfach nicht fähig auch nur für 3 Minuten auf einem offenen Markt mit Privatsendern zu konkurrieren. Die Strukturen die den ORF aber daran hindern sich anzupassen sind aber politisch gewachsen und gewollt. Sprich, für die riesigen Verluste müsste der Staat einspringen und der Rechnungshof würde den Saustall an die Wand klatschen.

Und deswegen sollen alle gefälligst die GIS zahlen und die Klappe halten.
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Münzen oder Briefmarken sind mir zu langweilig, rote Stricherln sind mein Elixir


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