Re: Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
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 (Fedechse am 09.02.2015, 08:42:35)
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Re: Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
09.02.2015, 18:09:28
Du brauchst grundsätzlich keine GIS-Gebühren zahlen, wenn du kein Rundfunkempfangsgerät hast.

Rundfunkempfangsgeräte - Radio sind: Radio mit UKW-/DAB-/DVB(t/S/C)-Tuner
Rundfunkempfangsgeräte - TV sind: Geräte mit DVB(t/S/C)-, oder analogem TV-Tuner
Nicht kostenpflichtig sind dzt: Autoradios (UKW-/DAB-Tuner), Smartphones/Tablets ohne (!) DVB-Tuner

Wenn du einen DVB-Tuner hat, egal an welches Gerät du den hängst, wird dort die GIS-Gebühr fällig. ABER, du mußt es immerhin noch anmelden. Die meisten machens freiwillig, man kann aber auch dazu gezwungen werden. Bei meiner früheren Wohnung (Mehrparteienhaus) hat der GIS-Keiler damals im Stiegenhaus die Liwest-Unterputzverteiler-Deckel abgeschraubt. Jeder mit Kabel-TV wurde damals per RSb zur Auskunft gezwungen oder zwangsangemeldet (für Radio und TV).

Über Internet wird kein Rundfunk ausgestrahlt, weil es technisch gesehen keiner ist. Bei einem Internet-Stream wird IMMER eine Anfrage vom Endgerät an den Streaming-Anbieter gesendet, der daraufhin die Daten sendet. Hier könnte der ORF (oder wer auch immer) mit Zugangsdaten oder IP-Adress-Freischaltungen nach GIS-Bezahlung die Nutzung ermöglichen und dem Rest die Nutzung versagen.

Weitere Streitereien zwischen GIS und dem VwGH brauchen dich dzt. nicht kümmern. Die GIS meint halt, sie formulieren die Sachen so aus, wie sie es wollen.

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.  Das Grundproblem der GIS
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