Re(6): Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
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Re(6): Welche Hardware darf ich haben ohne GIS zahlen zu müssen?
09.02.2015, 12:52:57

das ist schwachsinn...

bist du ein GIS-Keiler der hier die leute verunsichern will?


Ein bisschen runter vom Gas bitte ;)

Ich bin kein GIS-Keiler/Mitarbeiter und hab auch nicht vor den Job zu wechseln.

Aber: Ich hatte Ende 2014 jedoch Besuch von so jemandem und hab genau wie du argumentiert (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,etc.). Es hat ihn aber wenig beeindruckt, er bestand darauf das ich für meinen Internetanschluss zahlen muss. Da der Herr _sehr_ unfreundlich und für keine sinnvolle Diskussion zu haben war, habe ich dann bei der GIS-Hotline angerufen. Dort wurde mir von einem überraschend freundlichen Mitarbeiter erklärt wofür die GIS derzeit Gebühren überwiesen haben will. Für einen Internetanschluss währen das die Radiogebühren.

Daraufhin habe ich mich schlau gemacht und mir eine Meinung gebildet, die ich nicht als Schwachsinn empfinde.

Folgendes ist dabei rausgekommen:
Die GIS darf nach geltendem Gesetz Gebühren für Radio- und Fernsehempfang einheben.
Im Gesetz steht dazu ""wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, Gebühren zu entrichten.""
Wenn die GIS dann meint, dass sie für Internetanschlüsse die Radiogebühren einheben will und jeden PC mit Internetzugang als Rundfunkempfangseinrichtung  definiert, dann verstößt sie damit solange nicht gegen geltendes Gesetz, bis entweder das Gesetz dies genauer formuliert und ausschließt oder jemand rechtlich gegen das Eintreben der Geführ für Internet-Anschlüsse vorgeht UND es ein Urteil gibt, dass dies in letzter Instanz bzw. rechtlich bindend untersagt.

Das ist meine Meinung als Nicht-Jurist zu dem Thema.
Bitte erklär mir jetzt was genau daran ein Schwachsinn ist.

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