Re(2): Frage zu Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung
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Frage zu Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung
01.12.2015, 13:00:17
Hi

Hab eine Frage zur Wohnbeihilfe in Tirol bzw. generell - wir wohnen zur Miete in einem gemeinnützigem Wohnungsbau, Bauträger ist die Tigewosi.
Wir = Familie mit zwei Kindern (1 und 4 Jahre alt), die Nutzfläche der Wohnung ist auf 110+ qm² festgelegt.

Mich würde folgendes interessieren, ich finde und finde dazu keine Informationen, auch nicht im entsprechenden Gesetzestext.
Ich habe Anfang des Jahres angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Wohnung zu kaufen - bis heute noch noch kein ja oder nein erhalten, wird noch immer geprüft.... handelt sich um Reihenhaus mit jeweils 8 Wohnungen pro Haupteingang, bei uns sind 7 von 8 verkauft worden, die letzte davon vor knapp einem Jahr.
Das kurz zur Vorgeschichte.

Ich möchte jetzt um eine Wohnbeihilfe anfragen, es wirkt komisch, schon klar, aber darum geht es nicht, die Kaufanfrage ist trotzdem ernst gemeint. Die Frage ist, hat dies irgendwelche Konsequenzen auf das Vorhaben die Wohnung zu kaufen?

Beeinflusst oder verhindert die Anfrage einer Wohnbeihilfe im aktuellen Mietverhältnis (ob wir etwas bekommen oder nicht ist für mich vollkommen offen) in irgendeiner Form eine spätere Anfrage um eine Wohnbauförderung bezüglich des Wohnungskaufes?

Wird durch die Wohnbeihilfe die Wohnbauförderung bei Kauf obsolet, ist diese dann nicht mehr möglich?

Warum ich frage - mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass man entweder nur um eine Wohnbeihilfe oder nur um eine Wohnbauförderung anfragen kann, nicht aber um beides hintereinander. Stimmt das?

Ich hoffe, jemand kann die Fragen beantworten,
Danke euch dafür.
lg

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Re(2): Frage zu Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung
01.12.2015, 16:29:11

Ich weiß nicht aber lass mich schnippisch retourfragen: na was glaubst du?

Zurück zum Thema, also naja, beeinflusst es irgendwie des Verkäufers
Wahrnehmung deines geäußerten Kaufinteresses, wenn er erfahren würde, du bist
finanziell so am Sand, dass du Wohnbeihilfe beantragen kannst? Naja was
glaubst du?

--


Schnippische Antwort von mir - lies dir den letzten Satz meines direkt dir vorausgegangen Posts durch - als Antwort darauf.

Ich versuche es noch einmal - und bitte um ein wenig Kreativität und Vorstellungskraft - das aktuelle Bedürfnis einer Wohnbeihilfe schließt nicht aus, dass ich in einem halben Jahr die finanziellen Mittel zur Verfügung habe, eine Wohnung zu kaufen (hierfür kann es unzählige Varianten und Möglichkeiten geben, die erläutere ich hier auch nicht) - aus Jux haben wir keine Kaufanfrage gestellt, mal soviel dazu. Da interessieren mich naturgemäß die Befindlichkeiten des Wohnungseigentümers relativ wenig, diesen hat es auch nicht zu interessieren, solange er Monat für Monat pünktlich die Miete bekommt, was seit vielen Jahren der Fall ist und auch weiter der Fall sein wird. Wir werden in naher Zukunft eine Wohnung kaufen können (halbes Jahr - Jahr), wir würden gerne unsere aktuelle Mietwohnung kaufen, da alles rundherum passt. Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist und warum jeder meint, seinen Senf dazu gegen zu müssen, eine Fragestellung zu bewerten aber keine Antwort zu hinterlassen, die hilfreich ist. Hier sind, es ist mir auch schon bei anderen Fragen aufgefallen, sehr viele unterwegs, die nichts anderes tun, als Fragen zu bewerten, sich großspurig darüber auszulassen, unnötiges Zeugs daher zu faseln aber eine Antwort geben, das können sie nicht. Alles heiße Luft, leider viele Dampfplauderer.

Angenommen ich hätte tatsächlich Anspruch auf eine Wohnbeihilfe aktuell, warum nicht wahrnehmen? Vollkommen egal, ob ich dann in einem halben Jahr / Jahr finanziell in der Lage sein werde, mir die Wohnung zu kaufen. Warum dem Staat Geld schenken, wenn man ein Anrecht darauf hat? Das ist das eine.

Das andere - noch einmal - in einem halben - einem Jahr haben wir die finanziellen Möglichkeiten, eine Wohnung zu kaufen. Fakt, bitte das in Erinnerung rufen, bevor ein weiterer unqualifizierter und unnötiger Beitrag folgt. Deshalb wurde um ein Kaufangebot angefragt, wie man sieht, kann man das nicht früh genug erledigen, da seit 8 - 9 Monaten noch kein ja oder nein kam.





Die konkrete Frage: Wenn ich jetzt eine Wohnbeihilfe beantrage, beraube ich mich dann der Möglichkeit, später (halbes Jahr - Jahr) für dieselbe Wohnung um eine Wohnbauförderung anzufragen? Gibt es hier eine rechtliche Grundlage hierfür, oder hat sich, wie bereits erwähnt, mein Bekannter dahingehend getäuscht?

Ich bitte um eine Antwort auf diese Frage, nicht um irgendwelche unnötigen Statements, die irgendwelche Wertungen beinhalten, bezüglich der Frage. Diese bewertenden und herablassenden Aussagen sind so dermaßen unnötig und eine Ressourcen- und Zeitverschwendung, dass es fast schon weht tut. Völlig deplatziert, ich hätte einfach gerne eine Antwort auf meine Frage. Wenn jemand eine Antwort hat, genial, super, freue ich mich, wenn nicht, dann spart euch doch einfach solche Kommentare wie oben. Vor allem, wenn ihr nicht den Hauch einer Ahnung habt, wie die persönlich Situation des Fragenstellers ist.

Wie gesagt, freue mich über konkrete Antworten auf meine Fragen, bin mir sicher, dass es hier auch Leute gibt, die noch in der Lage sind, Fragen zu beantworten (ohne das ganze unnötige Getue).

Danke euch





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