Re(5): Frage zu Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung
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Frage zu Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung
01.12.2015, 13:00:17
Hi

Hab eine Frage zur Wohnbeihilfe in Tirol bzw. generell - wir wohnen zur Miete in einem gemeinnützigem Wohnungsbau, Bauträger ist die Tigewosi.
Wir = Familie mit zwei Kindern (1 und 4 Jahre alt), die Nutzfläche der Wohnung ist auf 110+ qm² festgelegt.

Mich würde folgendes interessieren, ich finde und finde dazu keine Informationen, auch nicht im entsprechenden Gesetzestext.
Ich habe Anfang des Jahres angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Wohnung zu kaufen - bis heute noch noch kein ja oder nein erhalten, wird noch immer geprüft.... handelt sich um Reihenhaus mit jeweils 8 Wohnungen pro Haupteingang, bei uns sind 7 von 8 verkauft worden, die letzte davon vor knapp einem Jahr.
Das kurz zur Vorgeschichte.

Ich möchte jetzt um eine Wohnbeihilfe anfragen, es wirkt komisch, schon klar, aber darum geht es nicht, die Kaufanfrage ist trotzdem ernst gemeint. Die Frage ist, hat dies irgendwelche Konsequenzen auf das Vorhaben die Wohnung zu kaufen?

Beeinflusst oder verhindert die Anfrage einer Wohnbeihilfe im aktuellen Mietverhältnis (ob wir etwas bekommen oder nicht ist für mich vollkommen offen) in irgendeiner Form eine spätere Anfrage um eine Wohnbauförderung bezüglich des Wohnungskaufes?

Wird durch die Wohnbeihilfe die Wohnbauförderung bei Kauf obsolet, ist diese dann nicht mehr möglich?

Warum ich frage - mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass man entweder nur um eine Wohnbeihilfe oder nur um eine Wohnbauförderung anfragen kann, nicht aber um beides hintereinander. Stimmt das?

Ich hoffe, jemand kann die Fragen beantworten,
Danke euch dafür.
lg

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Re(5): Frage zu Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung
01.12.2015, 17:17:24
Bittedanke, ich bin hauptberuflich im Immo/Bauträgergewerbe, also 3 bis 4 Dinge weiß ich darüber.

Ich bin freilich kein Sozialarbeiter, also kann ich dir keine verbindliche Auskunft geben zum Thema, wenn du jetzt einen Beihilfeantrag stellst weil du dir deine Wohnungsmiete nicht leisten kannst, ob du dir damit verbaust, spätermal einen Beihilfeantrag zu stellen weil du dir deinen Wohnungskauf nicht leisten kannst. Ich verstehe, das willst du so nicht hören, aber genau darauf läuft es hinaus.

Es handelt sich um soziale Förderungsmaßnahmen, um Leuten die zuwenig Geld haben und sonst in finanzielle Schwierigkeiten geraten würden, eine Mietwohnung oder aber Wohnungseigentum zu ermöglichen. Wobei ersteres das zweitere eher logisch ausschließt.
Ich kenne die Rechtslage dazu nicht, aber wenn ich in so prekären Einkommenssituationen bin, mir eine Wohnungsmiete nicht ohne "Sozialhilfe" (Wohnbeihilfe) leisten zu können, sollte ich nicht auf einen Wohnungskauf spekulieren ... den ich mir genauso nicht selbst leisten kann und dort ebenso auf "Sozialhilfe" (Wohnbauförderung) angewiesen bin.

Oweh, hab ich dich nun wiederum beleidigt mit meinen herabwürdigenden Unterstellungen, mit meinen abwertenden Auslassungen? Na dann zeigs mir so richtig, wo der Bartl den Most herholt, blamier mich bis auf die Knochen indem du auf derartige Sozialhilfe nicht angewiesen bist, weil du dir alles selber leisten kannst, doppelt und dreifach mehr als so missgünstige Fäuler und Nörgler wie ich.
--
I saw two shooting stars last night, I wished on them, But they were only satellites, It's wrong to wish on space hardware, I wish, I wish, I wish you'd care.
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