Verwaltungsübertretung - Wien 21 - falscher Fahrstreifen
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Verwaltungsübertretung - Wien 21 - falscher Fahrstreifen
08.07.2016, 14:28:31
Hallo Liebes GH-Forum!

Tatort: Wien 21 - Pragerstr. Kreuzung Koloniestr. stadtauswärts
Tatzeitpunkt: 23.1.16 - 13:01


Tatbeschreibung laut LPD Wien

Sie haben sich am 23.1.2016 um 13:01 Uhr in 1210 Wien 21, Prager Straße, Kreuzung Koloniestr., stadtauswärts als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen **** auf dem durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Fahrstreifen für Rechtsabbieger eingeordnet, die Fahrt jedoch in gerader Richtung fortgesetzt.


Grund warum ich euch das hier mitteile:

Die Pragerstr. verläuft bis zu dieser Kreuzung 2-spurig. Auch danach ist diese wieder 2spruig befahrbar. Sie ist auch sehr schön mit Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Soweit so gut ..  

An dem besagten Tag war jedoch gerade ziemlich heftiger Schneefall in Wien. Zu dem Zeitpunkt auf der Pragerstr. auch massiv Schnee auf der Fahrbahn. Da also nicht geräumt war, leider was diese Gegend angeht auch ortsunkundig bin habe ich mich nun scheinbar auf dem falschen Fahrstreifen aufgehalten, welcher dann kurz vor der Kreuzung laut unkenntlichen (wegen Schnee...) Bodenmarkierungen zum Rechtsabbiegestreifen wurde..... Mein Korrektur-einordnen mitten im Kreuzungsbereich hat wohl einen Polizisten im Privatauto so erzürrnt, dass er mich angezeigt hat..

Was ihm wohl nicht klar war, ist dass laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.10.1975, VwSlg 9163A/1976, GZ 2257/75 bei schneebedeckter Fahrbahn die Bodenmarkierungen ungültig sind.

Dies hab ich bei meinem Einspruch dargelegt. Daraufhin wurde ein Verfahren eingeleitet..

Nun behauptet der Herr Inspektor folgendes: "Am Tag der Anzeige hat es zwar geschenit, es waren jedoch die Bodenmarkierungen sichtbar, da die Pragerstr. in beiden Fahrtrichtungen geräumt, sowie gesalzen war.

Das ist nun leider schlichtweg eine Lüge, oder er weiss es nichtmehr genau, die Stellungnahme ist von Anfang Mai...

Da ich leider keine Zeugen habe, und ein Foto vom besagtem Tag vom Schneefall inkl. schneebedeckter Straße (aber leider ca 2km weg vom "Tatort") nichts geholfen hat wollte ich mich bei der MA48 nach deren Aufzeichnungen bezüglich Schneeräumung am angegebenen Ort bzw Tag erkundigen. Leider gibt die MA48 diese Daten nicht direkt an Privatpersonen weiter, sondern nur im Zuge eines Verfahrengs über die Polizei...

Deswegen habe ich bei der Polizei Wien 21 erbeten, Diese Daten für mich zu erheben (wie von der MA48 vorgeschlagen), und dem Verfahren als Beweismittel anzuhängen.

Die Antwort seitens der Polzei hat mich etwas erstaunt:

Kurzfassung: Es besteht kein Anlass die Angaben des Inspektors in Zweifel zu ziehen, da es ihm zugestanden werden muss eine Verkehrsituation richtig einschätzen zu können. Deswegen  wurde meinem Antrag auf Beschaffung eines Nachweises seitens der MA48 nicht entsprochen!


Kurzum: Auch wenn es fraglich ist, ob die Daten der MA48 aussagekräftig genug wären ist es mir als normalem Bürger nahezu unmöglich ein gerechtes Verfahren zu bekommen. Es herrscht auch hier die Haltung "der Polizist hat immer Recht". !!!!Nichtmal Beweismittel die Gegenteiliges darlegen könnten werden zugelassen...!!!


Vielleicht hat ja einer der Geizhälse hier noch einen Rat für mich? Es handelt sich ja eh "nur" um 80€ - Aber da ich 100% weiss das ich im Recht bin (nämlich wirklich :D!!!) zahle ich natürlich entsprechend ungern.

Rechtsschutzversicherung welche diesen Fall abdeckt hab ich leider keine..  4 Wochen Einspruchsfrist hätte ich noch..

Vielen Dank und Lg











08.07.2016, 14:37 Uhr - Editiert von stgoetz, alte Version: hier
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 (Rheumon am 09.07.2016, 12:02:57)
 

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